EU-Steuerpolitik

Steinbrücks Feldzug

Von Werner Mussler, Brüssel

09. März 2008 Ein Mindestziel hat Peer Steinbrück mit seinem Auftritt in der vergangenen Woche in Brüssel erreicht: Die von ihm angeregte Debatte der Finanzminister über Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in der EU hat jede Menge Staub aufgewirbelt. Was aber bleibt darüber hinaus? Das wird selbst dann nicht ganz klar, wenn man sich allein auf Steinbrücks Interpretation der Gespräche verlässt.

Ist dem Minister die Verschärfung der Europäischen Zinsrichtlinie, die er wiederholt gefordert hat, wirklich so wichtig? Oder braucht er die auf EU-Ebene entfachte Debatte über seine Forderungen vor allem als Drohkulisse gegenüber Liechtenstein und anderen mutmaßlichen Steueroasen, wie auch gegenüber allen vermeintlichen und tatsächlichen Steuerhinterziehern, um ihnen schlicht und ergreifend ordentlich Angst zu machen?

„Viele Jahre einer faszinierenden Debatte“

Das ist keine triviale Frage. Denn völlig unabhängig davon, ob sie zu wünschen wäre, eine schnelle Änderung des geltenden Rechts ist unrealistisch. In Steuerfragen muss der EU-Ministerrat einstimmig entscheiden. Auch wenn sich Steinbrück „positiv überrascht“ vom Echo auf seine Diskussionsbeiträge in der Ministerrunde zeigte, hat sich an den politischen Kräfteverhältnissen nichts geändert, die zur 2005 in Kraft getretenen Zinsrichtlinie geführt haben.

Jene hatte eine Vorlaufzeit von nicht weniger als sechzehn Jahren und ist Ausdruck eines mühsam gefundenen Kompromisses. Schon wegen des absehbaren Widerstands zahlreicher Mitgliedstaaten wird es sich der vorsichtige EU-Steuerkommissar László Kovács zweimal überlegen, ob er überhaupt irgendwelche Vorschläge für Gesetzesänderungen machen wird. Sollte er im Herbst tatsächlich etwas auf den Tisch legen, stünden den Ministern „viele Jahre einer faszinierenden Debatte“ bevor, wie es der altgediente luxemburgische Premier- und Finanzminister Jean-Claude Juncker prophezeit hat.

Informationspflichten der „Quellensteuer-Länder“

Es kann also sein, dass die von Steinbrück angestoßene Diskussion komplett verpufft, soweit es um eine Änderung des EU-Rahmenrechts geht. Und es ist auch möglich, dass das dem Minister ziemlich gleichgültig ist, solange er die Diskussion selbst eine Weile am Köcheln halten und für andere Zwecke - etwa die bilateralen Verhandlungen mit Liechtenstein - benutzen kann. Für diese Interpretation spricht, dass er seine Forderungen zur Änderung des EU-Rechts gerne verknüpft mit martialischen Vokabeln, die vor allem die Regierung in Vaduz verschrecken sollen. „Folterinstrumente“ will er auspacken, wenn er sich mit dieser an den Verhandlungstisch setzt. In einer neuen EU-Richtlinie werden sie kaum versteckt sein.

Genauso gut möglich ist es freilich, dass Steinbrück den Druck auf den Gesetzgebungsprozess erhöhen will. Sein legitimes Anliegen, die Steuerhinterziehung besser zu bekämpfen, steht außer Diskussion. Zu fragen ist aber, ob er auf angemessene Mittel setzt. Bislang sieht die Richtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten die Zinserträge auf Anlagen im EU-Ausland per Kontrollmitteilung den Steuerbehörden des Wohnsitzlandes des Anlegers melden. Luxemburg, Österreich und Belgien dürfen am Bankgeheimnis festhalten, müssen dafür aber eine anonyme Quellensteuer erheben.

Ähnliche bilaterale Abkommen bestehen mit der Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino. Steinbrück will die Richtlinie in drei Punkten verändern - jeder einzelne Punkt reicht aus, das Gesicht der derzeitigen Regelung komplett zu verändern. Erstens solle der Geltungsbereich der Richtlinie auf weitere Anlageformen wie Dividenden erweitert werden. Zweitens soll sie auch für juristische Personen wie Stiftungen gelten, und drittens sollen die Informationspflichten der „Quellensteuer-Länder“ ausgeweitet werden. Es ginge im Kern um ihr Bankgeheimnis.

Kein Freibrief für andere Staaten

Diese Änderungen bedeuteten für viele EU-Mitgliedstaaten - nicht nur für die drei oben genannten - einen tiefen Eingriff in ihre steuerpolitische Souveränität. Wenn etwa die Trusts in Großbritannien oder Irland steuerlich anders behandelt werden als die Stiftungen in Deutschland, kann man nicht einfach „Schlupfloch“ rufen und eine europäische Regelung fordern. Würde sich die EU in anderen Fällen anmaßen, das deutsche Steuerrecht nach Vorstellungen anderer Länder umzukrempeln, der Minister wäre zu Recht empört. Am deutschen Wesen kann in der Steuerpolitik weder die Welt noch Europa genesen. Das gilt nicht nur für die EU-Mitgliedstaaten, sondern auch für Drittstaaten. Die Unterschiedlichkeit der steuerpolitischen Vorstellungen ist nun einmal der Grund dafür, dass sich die Zinsrichtlinie so schwer ändern lässt.

Ein Freibrief für andere Staaten, Steuerhinterzieher grundsätzlich zu decken, muss das nicht sein. Es gibt diesseits weitgehender Gesetzesänderungen Möglichkeiten, etwa den Informationsaustausch mit den „Quellensteuer-Staaten“ zu verbessern, ohne dass diese das Bankgeheimnis als Institution aufgeben müssen. Wenn deutsche Behörden etwa im Einzelfall einen begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung haben, sollte der betroffene Staat verpflichtet werden können, ihnen Amtshilfe zu gewähren. Seinem Image würde das nicht schaden - und der politischen Absicht des Ministers wäre auch schon geholfen.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AFP

 
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