03. Juli 2009 Der Anleger scheint ein gebeuteltes Wesen zu sein. Ähnlich wie um die Rettung vom Aussterben bedrohter Pflanzen und Tiere, die auf den Roten Listen der Naturschutzverbände stehen, bemühen sich derzeit alle möglichen Institutionen um einen größeren Schutz privater Finanzinvestoren. Doch wenn jemand von so vielen Seiten in die Rolle des hilfsbedürftigen Opfers gedrängt wird, ist Misstrauen angebracht - auch wenn viele Betroffene selbst gerne die Verantwortung für ihr Handeln von sich weisen und stattdessen lieber Hilfe vom Staat und der Gemeinschaft einfordern.
So haben jetzt einzelne Landgerichte Geschädigten der Lehman-Pleite Schadensersatz zugesprochen. Aufgegriffen - und zugleich ausgeweitet - haben sie dabei ein neues Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Rückvergütungen. Die große Koalition im Bundestag will an diesem Freitag ein Gesetz zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen bei einer Falschberatung verabschieden. Die Bündnisgrünen haben am Mittwoch verschiedene Fachleute aufgeboten, die nun auch noch den Grauen Kapitalmarkt regulieren wollen. Und die Europäische Union hat sich ohnehin den Verbraucherschutz auf ihre Fahnen geschrieben.
Gigantisches Regelwerk gespenstischen Ausmaßes
Sicher: Die Krise am Finanzmarkt ist viele Geldanleger teuer zu stehen gekommen. Nicht selten haben Menschen sogar einen Teil ihrer Altersvorsorge verloren - was umso schlimmer ist, als die Politik die Bürger mit gutem Grund zum Sparen fürs Rentenalter anhält. Auch volkswirtschaftlich entsteht ein erheblicher Schaden dadurch, dass viel Kapital in dunklen Kanälen versickert. Zumal die Grenzen zwischen seriösen Anlagemodellen, bei denen der Chance auf eine hohe Rendite naturgemäß ein hohes Risiko gegenübersteht, und klassischem Anlagebetrug fließend sind. Schwindelfirmen wie Phoenix Kapitaldienst haben riesige Schäden verursacht, die Schuldigen aber auch ins Gefängnis gebracht. Bei dubiosen Anlagemodellen wie der Göttinger Gruppe oder manchen Medienfonds droht Anlegern sogar, Geld nachschießen und Steuern nachzahlen zu müssen.
Dennoch kann die Lösung nicht darin liegen, die Regulierung der Finanzmärkte noch weiter aufzurüsten. Schon jetzt ist durch den Wettlauf deutscher und europäischer Gesetzgeber ein gigantisches Regelwerk gespenstischen Ausmaßes entstanden. Der Grundgedanke ist zwar richtig, Rechtssicherheit und Vertrauen von Anlegern zu stärken. Denn es nützt der Wirtschaft mehr, wenn ihr Investoren ihr Geld zur Verfügung stellen, als wenn sie es unter der Matratze horten. Doch was bei Sparbüchern, Pfandbriefen oder - bis zu einem gewissen Grade - auch bei Aktien richtig ist, geht etwa bei geschlossenen Fonds zu weit. Dort liegt der Charme gerade in der Vielgestaltigkeit der Angebote. Das nützt Anbietern wie Anlegern und beflügelt Kreativität, die auch den Kunden und Nutzern der dadurch finanzierten (und überhaupt erst möglich gemachten Projekte) zugutekommen mag - vom Einkaufszentrum bis zum Windkraftwerk.
Die Vorstellung eines Finanz-TÜV geht in die Irre
Die Vorstellung etwa eines Finanz-TÜV, wie sie derzeit von manchen propagiert wird, geht da in die Irre. Weder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) noch sonst irgendeine Stelle kann den Zusammenhang zwischen Risiko und Rendite aufheben. Kein Weg führt daran vorbei, dass jeder sich selbst informiert. Schon kleine Kinder lernen schließlich, einem Fremden nicht einfach Geld in die Hand zu drücken. Dass es Bankkunden leider oft an der nötigen Kenntnis und Mündigkeit mangelt, können sie durchaus selbst ändern. Verbraucherzentralen stehen ebenso mit Ratschlägen und Auskünften bereit wie unabhängige Finanzberater. Diese verlangen für ihre Arbeit freilich ein Honorar, statt vom Anbieter eine Provision einzukassieren.
Dass der Bundesgerichtshof dagegen mittlerweile meint, Geldinstitute müssten ihr Eigeninteresse an der Vermittlung eines Finanzprodukts aufdecken, geht zu weit. Schon der gesunde Menschenverstand sollte jedem sagen, dass ein Bankangestellter seine Empfehlungen nicht frei von eigenen Interessen ausspricht. Dies unterscheidet ihn (hoffentlich) vom Hausarzt, der den Eid des Hippokrates abgelegt hat. Auch vom sprichwörtlichen Teppichverkäufer erwartet schließlich niemand eine neutrale und uneigennützige Auskunft. Wenig dürfte es daher auch bringen, die mitunter zwielichtige Riege von Vertriebsmitarbeitern und Finanzmaklern stärker zu kontrollieren, die von Haus zu Haus ziehen.
Jede weitere Regelung - ob sie nun vom Gesetzgeber kommt oder von der beim Schutz der vermeintlich Schwachen auch oft phantasievollen Justiz - mag im Einzelfall vernünftig sein. Unter dem Strich vergrößert sie den unüberschaubaren Wust an Regeln nur noch weiter, und der Überwachungsapparat der Bafin würde noch größer - sicher aber nicht effizienter. Schon jetzt sind aufgrund all dieser Vorgaben die Verkaufsprospekte für viele Geldanlagen auf dem regulierten Markt so unübersichtlich, dass sie ohnehin niemand durchliest. Vor allem: Mehr Schutz kostet Geld. Und diese Kosten müssten auch all jene Anleger bezahlen, die einer vorsichtigen Geldanlage zuliebe auf einen Teil der möglichen Rendite verzichten.
Text: F.A.Z.
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