02. August 2007 Die Finanzverwaltung akzeptiert nicht alles, was Gesetz ist. Nicht möglich? Doch. Und es wird noch abstruser.
Die Finanzverwaltung rüstet gewaltig auf. Sie will sich im Abwehrkampf gegen die Bürger neu munitionieren, die - ganz legal wohlgemerkt - das Steuerrecht in ihrem Sinne zu nutzen verstehen. Sie will künftig "ungewöhnliche" Gestaltungen, die zu einer niedrigeren Steuerlast führen, nicht mehr akzeptieren. Der Entwurf aus dem Haus von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) ist damit zwar gegenüber früheren Plänen abgeschwächt worden. Aber für eine Entwarnung ist es zu früh, ganz im Gegenteil. Denn es geht weiterhin darum, dass der Fiskus dem Bürger sein gutes Recht nehmen will, Steuern zu sparen. Die Steuerpflichtigen sollen künftig nachweisen müssen, dass eine ungewöhnliche rechtliche Konstruktion nicht nur dem Ziel dient, dem Staat Geld vorzuenthalten, sondern andere Gründe hat.
Dabei sind die Finanzämter der Phantasie der Steuerpflichtigen schon heute alles andere als schutzlos ausgeliefert. Die Abgabenordnung ermöglicht es der Finanzverwaltung, gegen den "Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten" vorzugehen. Paragraph 42 erlaubt es ihr, gestaltende Rechtskonstruktionen nicht anzuerkennen, wenn dahinter allein der Zweck steht, Lücken im Steuerrecht auszunutzen. In dem Fall wird die Steuer so festgesetzt, wie es sonst üblich wäre. Beispielsweise verhindern die Finanzämter damit, dass mit Hilfe von Kettenschenkungen Erbschaftsteuerpflichten unterlaufen werden. Dabei wird Geld erst näheren Verwandten gegeben, die es dank ihrer höheren Freibeträge wenig geschmälert weiterreichen können. Solche missbräuchlichen Umgehungen des Steuerzwecks werden also schon heute nicht akzeptiert.
Mit dem ersten Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2008 sollte diese Generalklausel radikal verschärft werden. Die Norm sollte nicht mehr allein der Bekämpfung des Missbrauchs, sondern generell der Abwehr von Gestaltungen dienen. Diese hätten die Finanzämter dann nur noch hinnehmen müssen, wenn dafür "beachtliche außersteuerliche Gründe" nachgewiesen worden wären. Das sollte nur der Fall sein, wenn die Gestaltung von einem verständigen Dritten ungeachtet des Steuervorteils gewählt worden wäre. Die Beweislast läge damit beim Steuerpflichtigen statt beim Finanzamt.
Steuerberater, Staatsrechtler und Interessenverbände haben einmütig und eindeutig wie selten gegen diese Neuregelung protestiert. Die Schärfe der Stellungnahmen musste selbst den uneinsichtigsten Staatslobbyisten zu denken geben. Sie haben sich vieles anhören müssen: Steuerberater-Präsident Jürgen Pinne sprach von einem Horrorszenarium für die Steuerpflichtigen, das nur schwer mit den Prinzipien des Rechtsstaats zu vereinbaren sei. Der Jurist Rupert Scholz identifizierte massive Eingriffe in die grundgesetzlich geschützte persönliche und wirtschaftliche Freiheit. Und die Spitzenverbände der Wirtschaft warnten vor negativen Folgen für den Investitionsstandort Deutschland.
Die geballte Kritik hat Wirkung gezeigt. Die neue Norm findet sich unter der alten Überschrift, das Motto heißt weiterhin Missbrauchsabwehr. Aber wurde deswegen die Stoßrichtung der Neuregelung geändert? Gewiss nicht. Vordergründig wird die Willkür der Finanzverwaltung begrenzt, indem einschränkend nur "ungewöhnliche Gestaltungen" aufs Korn genommen werden. Damit sind alle aus dem Schneider, die im Dezember heiraten, um für das ganze zu Ende gehende Jahr in den Genuss des Ehegattensplittings zu kommen. Diese Möglichkeit, Geld zu sparen, ist sicherlich nicht ungewöhnlich. Aber was fällt unter "ungewöhnliche Gestaltungen"? Das ist ein seifenartiger Begriff, der juristisch kaum zu packen ist. Damit muss sich jeder rechtfertigen, nur weil er bisher unbekannte Konstruktionen wählt. Und wenn er sichergehen will, ob der Fiskus seine Pläne akzeptieren würde, muss er neuerdings dafür zahlen, wenn er eine verbindliche Auskunft anfordert. Hinzu kommen sehr konkrete Überlegungen, wonach neue Steuersparmodelle künftig dem Fiskus frühzeitig vorzulegen sind. Auch damit will sich dieser einen weiteren Vorteil verschaffen, indem er schneller darauf reagieren kann.
Die aktuellen Pläne sind symptomatisch für eine schon lange währende Fehlentwicklung, sie sind ein Zeichen der Überforderung des Fiskus durch sein eigenes Tun: Erst macht er das Steuerrecht so kompliziert, dass er selber nicht mehr durchschaut. Dann will er seine eigenen Interessen retten, indem er die bestraft, die geschickt ihre Rechtsverhältnisse so gestalten, dass sie damit steuerlich günstig rauskommen. Sie wären künftig auf Gedeih und Verderb vom Wohlwollen der Finanzverwaltung abhängig. Die Rechtssicherheit litte.
Die aktuellen Pläne sind ein unrühmlicher Höhepunkt im dubiosen Abwehrkampf, den der Fiskus gegen die Bürger führt. Dabei setzt sich die Verwaltung zunehmend über Recht und Gesetz. Mit "Nicht-Anwendungserlassen" geht sie über Urteile des obersten Finanzgerichts hinweg. Das kann zugunsten der Steuerzahler entscheiden, was es will - wenn es der Verwaltung nicht passt, bleibt es bei der von den Richtern gerügten Praxis. Und mit "BMF-Schreiben" bestimmen die Steuerfachleute von Bund und Ländern nicht nur, wie unverständliche Steuergesetze auszulegen sind, sondern biegen in eigener Machtvollkommenheit auch krumme Paragraphen gerade. So bestimmen immer weniger die Abgeordneten, was dem Bürger abzuknöpfen ist, sondern die Diener des Staates sagen, was sie für angemessen halten. Auf diese Weise wird die Gewaltenteilung im Steuerrecht immer mehr zur Fiktion. Man kann sich nur erschreckt fragen, wie es so weit kommen konnte.
Text: F.A.Z., 03.08.2007, Nr. 178 / Seite 11
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