Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Hartz im Chaos

Von Corinna Budras

20. Dezember 2007 Kurz vor Weihnachten erlebt die große Koalition noch eine böse Überraschung. Das Bundesverfassungsgericht hat das organisatorische Herzstück der Arbeitsmarktreform Hartz IV für verfassungswidrig erklärt und die Bundesregierung damit vor erhebliche Probleme gestellt. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) bemüht sich zwar redlich – ganz im Sinne der weihnachtlichen Idee –, der Karlsruher Entscheidung ausschließlich Positives abzugewinnen. Kein Arbeitsloser müsse Nachteile befürchten, beeilte er sich zu beteuern. Außerdem gebe es schon jetzt 21 Landkreise als leuchtende Vorbilder, in denen Arbeitsagenturen und Gemeinden ihre Aufgaben getrennt, aber unter einem Dach wahrnähmen.

Doch das alles kann nicht die allgemeine Ratlosigkeit verhehlen, die nun vorherrscht. Dunkle Erinnerungen an den Beginn der Reform werden wach. Schließlich beruht der ganze Schlamassel darauf, dass sich die beiden großen Volksparteien schon einmal nur unter größten Anstrengungen darüber einigen konnten, wie sie das Mammutprojekt des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder organisatorisch bewältigen wollen: Während die rot-grüne Regierungsmehrheit die Bundesagentur für Arbeit mit der Verwaltung betreuen wollte, bestand die Unionsmehrheit im Bundesrat auf der Zuständigkeit der Kommunen. Immerhin hatten sie über Jahrzehnte hinweg die Sozialhilfeempfänger betreut. Resultat der Querelen war ein mühsames Verfahren im Vermittlungsausschuss, an dessen Ende die beiden scheinbar unvereinbaren Ansichten in einer kruden Konstruktion zusammengeführt wurden. Seither sind Arbeitsagenturen und Kommunen in sogenannten Arbeitsgemeinschaften gemeinsam für das Fordern und Fördern der Hartz-IV-Empfänger zuständig.

Welten prallen zusammen

Wie fahrlässig die beiden großen Volksparteien damals handelten, ist schon seit längerem klar. Seitdem die Arbeitsgemeinschaften vor rund drei Jahren ihre Arbeit aufnahmen, hagelte es Kritik: Folge der Doppelzuständigkeit seien erhebliche Reibungsverluste, die Aufteilung der Aufgaben sei sachfremd und systemwidrig. Hinzu kamen Unsicherheiten in einer Reihe von rechtlichen Bewertungen, etwa ob in Fragen des Datenschutzes Bundes- oder Landesrecht anzuwenden ist. Das spürten die Hartz-IV-Empfänger auch ganz konkret. Unklare oder gar widersprüchliche Bescheide machten ihnen das Leben schwer. Selbst innerhalb der Arbeitsgemeinschaften stellte so manch einer ernüchtert fest, dass in der staatlich verordneten Zusammenarbeit „Welten zusammenprallen“.

Gewiss war dies nicht der alleinige Grund für die Klageflut, die seit Einführung des Arbeitslosengeldes II über die Sozialgerichte hereingebrochen ist. Komplizierte Regelungen und der Wunsch nach Einzelfallgerechtigkeit taten ihr Übriges. Die Zusammenarbeit mag inzwischen an vielen Stellen reibungsloser laufen, doch durch den Karlsruher Richterspruch wird nun mehr als deutlich: Der missglückte Kompromiss schon in den Geburtsstunden von Hartz IV war der Grundstein für eine an vielen Stellen verkorkste Reform.

Die Entscheidung kam nicht unerwartet

Zugunsten der für die Misere verantwortlichen Volksparteien spricht allenfalls, dass die Entscheidung mit fünf zu drei Stimmen denkbar knapp ausgefallen ist. In ihrem Sondervotum hielten die drei Verfassungsrichter dem Gesetzgeber zugute, dass er „verwaltungsorganisatorisches Neuland“ beschritten habe, um ein von allen Seiten für notwendig erachtetes Reformwerk politisch realisieren zu können. Diese wohlwollenden Worte können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kritik aus Karlsruhe alles andere als zurückhaltend ausfällt. „Mangelnde politische Einigungsfähigkeit kann keinen Kompromiss rechtfertigen, der mit der Verfassung nicht vereinbar ist“, rügte das höchste deutsche Gericht.

Hinzu kommt, dass der Urteilsspruch nicht unerwartet kam. Formen der Mischverwaltung sehen die Karlsruher Richter schon seit langem mit Argwohn, widersprechen sie doch dem verfassungsgerichtlichen Grundsatz einer klaren Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern. Da hilft es wenig, dass der Vorsitzende Richter, Winfried Hassemer, bei der Urteilsverkündung beteuerte, die Entscheidung sei keine „schallende Ohrfeige“ für den Gesetzgeber, sondern vielmehr „die freundliche Ermunterung, mit der Suche nach der besten Lösung fortzufahren“. Wie schwer den Koalitionären diese Suche fallen wird, haben wohl auch die Richter selbst geahnt. Immerhin räumten sie dem Gesetzgeber eine großzügige Gnadenfrist von drei Jahren ein.

Babylonisches Stimmengewirr

Es würde deshalb kaum überraschen, wenn sich diese Frage zu einem bestimmenden Thema in den zwei Jahren bis zur nächsten Bundestagswahl entwickelte. Schon kurz nach der Entscheidung erhob sich ein babylonisches Stimmengewirr von unterschiedlichen Vorstellungen über die Zukunft der Hartz-IV-Organisation. Sicher ist dabei jedoch, dass es unbedingt bei dem Ansatz der „Leistung aus einer Hand“ bleiben muss. Müssten sich die Langzeitarbeitslosen und ihre Familien nun auch noch die jeweils zuständige Stelle für ihre Zahlungen aussuchen, droht Hartz IV komplett im Chaos zu versinken.



Text: F.A.Z.

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