Von Rainer Hank
09. März 2008 Das Berliner Verwaltungsgericht legt die Axt an alle Mindestlohnverordnungen. So sagt es die Gewerkschaft Verdi. Und Verdi hat recht: Die Richter halten den gesetzlichen Mindestlohn der Briefträger für rechtswidrig und bringen damit tatsächlich ein wenig Hoffnung zurück. Die Axt muss freilich noch an einige Instanzen weitergereicht werden, damit der Mindestlohnspuk endgültig vorbei ist.
Man muss diesen Schwachsinn einmal im Detail analysieren. Denn dann erst wird deutlich, welch absurde Karnevalsveranstaltung seit Monaten aufgeführt wird. Um den Lohn der Beschäftigten bei der Deutschen Post allen Wettbewerbern aufzwingen zu können, hatte der damalige Chef Klaus Zumwinkel sich flugs fiktiv zum Arbeitgeberverband erklärt und mit seinen als Gewerkschaft verkleideten Betriebsräten einen Tarifvertrag vereinbart. Das hat dann Pin & Co, die Konkurrenten der Post, auf den Plan gerufen, die sich unter Führung von Ex-Arbeitsamtschef Florian Gerster ebenfalls als Verband und Gewerkschaft camouflieren mussten, um das Monopol der Post AG zu bestreiten - und einen eigenen, niedrigeren Mindestlohn zu fordern. Bedürfte es noch eines Beweises, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber sich als Kartell verbünden, um Verträge zu Lasten Dritter zu machen, hier wäre er erbracht. Lauter in Paaren geordnete Pappnasen laufen durch die Tariflandschaft.
Das Kollektiv muss geachtet werden
Die Verkleiderei hat funktioniert, sogar vor Gericht. Zunächst nahm Schwarz-Rot die getürkte Zumwinkel-Nummer zur Grundlage eines Mindestlohngesetzes für alle Beschäftigten der Branche. Jetzt hält das Gericht dagegen mit dem Argument, ein Mindestlohn dürfe nur Unternehmen ohne Tarifbindung aufgezwungen werden, nicht aber solchen mit Tarif. Mit anderen Worten: Florian Gerster war sein Geld wert; von seiner Selbstinszenierung als Verband haben sich die Richter überzeugen lassen.
Das alles ist ziemlich pervers und nur denkbar in einer Welt, die auf dem Kopf steht, weil sie vom Kollektiv und nicht vom Individuum her denkt. Der Zwang ins Kollektiv des Verbandes (und sei es auch nur zum Scheine) ist offenbar nicht anrüchig. Bloß darf ein Kollektiv einem anderen Kollektiv nichts aufzwingen. Darin sind sich Politik und Justiz einig. Offenbar haben sie keine Bedenken, den Lohn der Arbeit, den ein Arbeitgeber mit seinem Briefträger individuell vereinbart, zu kassieren und autoritativ durch eine gesetzliche Vorschrift zu ersetzen. Sie beschimpfen den Arbeitgeber hinterher sogar noch, wenn er die ihm verbliebene Freiheit nutzt und den Vertrag mit dem Postboten kündigt. Die individuelle Freiheit ist nichts wert; das Kollektiv muss geachtet werden.
Der Willkür eine Scheinrationalität verleihen
Wer sich immer schon gefragt hat, wozu es Allgemeinverbindlichkeit, Entsendegesetze und all dieser fiktiven Tarifverträge bedarf, findet hier die Antwort: Der ganze Zirkus soll der Willkür eine Scheinrationalität verleihen. Dass es sich um nackten staatlichen Zwang gegenüber freien Arbeitnehmern und freien Unternehmern handelt, darf nicht auffallen. Wenn dann der lohnsetzende Oktroi des Staates auch noch im Gewande der Moral daherkommt - Kurt Becks guter Lohn für gute Arbeit -, ist das der eigentliche Skandal.
Wäre es nicht besser, diese verkehrte Karnevalswelt wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen? Dann wäre auch das Arbeitsrecht nicht Kollektiv-, sondern Privatrecht. Wenn Arbeitnehmer sich aus freien Stücken zu Gewerkschaften zusammenschließen, sollen sie das dürfen, solange sie nicht vom Gesetzgeber dafür privilegiert werden. Denn der Staat hat in der ganzen Angelegenheit gar nichts zu suchen.
Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 09.03.2008, Nr. 10 / Seite 38
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