
Wer sein Geld in Liechtenstein versteckt, ist nicht an der Kompliziertheit der Vorschriften verzweifelt – sondern beweist ausgefeilte Rechtskenntnisse
19. Februar 2008 Für den Umgang mit Steuersündern gilt bei deutschen Gerichten dasselbe wie hinsichtlich aller anderen Kriminellen: Die Richter urteilen uneinheitlich – und mitunter erstaunlich milde. So kam Springreiter Paul Schockemöhle trotz einer Steuerschuld von 13 Millionen Euro mit elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung davon; der Vater von Tennisstar Steffi Graf musste dagegen für die Hinterziehung von 6 Millionen Euro fast zwei Jahre im Gefängnis brummen – bei einem nominellen Strafmaß von sogar drei Jahren und neun Monaten. Beobachter rechnen denn auch im Fall des früheren Post-Chefs Klaus Zumwinkel, falls er sich denn tatsächlich als schuldig erweisen sollte, allenfalls mit einer Kombination aus Bewährungs- und Geldstrafe.
Die SPD hat prompt eine Überprüfung des gesetzlichen Strafrahmens angekündigt. Doch der ist in Ordnung. In schweren Fällen liegt die Höchststrafe schon jetzt bei zehn Jahren Haft – so viel erhalten selbst die meisten Totschläger nicht. Hinzu kommt eine Nachzahlung der Steuerschuld nebst 6 Prozent Zinsen pro Jahr. Doch sollten die Richter ihren Spielraum stärker ausschöpfen.
Verfehlungen werden diskret aus der Welt geschafft
Noch bedenklicher ist, bei wie vielen Steuerkriminellen das Ermittlungsverfahren eingestellt wird – zwar gegen eine hohe Geldauflage, wie die Strafprozessordnung dies nennt. Aber nach einem solchen Deal“ gelten die mutmaßlichen Täter weiterhin als unschuldig. Und die Verfehlung wird – wie übrigens auch bei den in Täterkreisen deshalb so beliebten Strafbefehlen – mangels einer öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht diskret aus der Welt geschafft.
Fragwürdig ist überdies die Möglichkeit einer völligen Straffreiheit durch eine Selbstanzeige. Diese Hintertür bietet der Staat Delinquenten bei keiner anderen Straftat. Gibt er damit nicht doch ein wenig das Signal, dass er Steuerverkürzung als eine Art von Kavaliersdelikt betrachtet?
Der Finanzausgleich sorgt für wenig Anreize zur Kontrolle
Am wichtigsten dürften jedoch ausreichende Kontrollen sein. Die Zahl von 1000 Betriebsprüfern, die nach Ansicht der Deutschen Steuergewerkschaft in Deutschland angeblich fehlen, ist sicherlich deutlich überzogen. Doch müssen mittelgroße Unternehmen nach Angaben der Lobby der Finanzbeamten nur alle elf Jahre mit einer Kontrolle rechnen, Kleinbetriebe alle 21 und Kleinstbetriebe alle 61 Jahre. Hier wirkt sich nicht zuletzt die ärgerliche Umverteilung riesiger Finanzströme zwischen den Bundesländern sowie zwischen Bund und Ländern aus. Denn was ein einzelnes Land durch eine konsequentere Finanzverwaltung eintriebe, müsste es zu einem großen Teil wieder abgeben und in den Topf des Finanzausgleichs stecken.
Umso heikler ist es, dass einzelne Länder mangelnde Stichproben offenbar sogar als Standortpolitik missbrauchen. Auch der Bundesrechnungshof hat schon bemängelt, wie ungleichmäßig der Fiskus Unternehmen in den einzelnen Ländern aufgrund der unterschiedlichen Kontrolldichte besteuert – und dass die Veranlagungsbeamten“ auch für die Sichtung normaler Steuererklärungen zu wenig Zeit hätten. Allerdings: Einkommensmillionäre werden schon jetzt besonders gründlich unter die Lupe genommen. Dass dies rechtens sei, hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden.
Ein Verwertungsverbot der Daten ist unwahrscheinlich
Am meisten könnten eine niedrigere Steuerlast und ein einfacheres Steuerrecht dazu beitragen, dass das Austricksen des Finanzamts nicht in allen Schichten beinahe ein Volkssport ist. Ein Spezialdelikt von Managern und Mittelständlern, Sportlern und Künstlern ist das ja keineswegs. Die dann noch fälligen Zahlungen für das Gemeinwesen würden auch von weniger prominenten Zeitgenossen eher als gerecht empfunden werden als heute angesichts einer Finanzpolitik von Umverteilung, Subventionierung und mehr oder weniger gewollten Schlupflöchern. Allerdings: Wer gezielt über Jahrzehnte hinweg sein Geld in einer Stiftung in Liechtenstein versteckt, ist nicht an der Kompliziertheit der deutschen Steuervorschriften verzweifelt – sondern beweist im Gegenteil besonders ausgefeilte Rechtskenntnisse.
Ob die nun angelaufene Welle der Steuerrazzien auch zu einer Flut von Bestrafungen und Nachzahlungen führen wird, ist noch nicht sicher. So bestehen europarechtliche Bedenken gegen jene Vorschrift im deutschen Außensteuergesetz, die auf Familienstiftungen zielt. Auch könnte das Bundesverfassungsgericht ein Verwertungsverbot zumindest für die Kontodaten aus der gestohlenen und sodann vom deutschen Staat gekauften CD aufstellen. Sehr wahrscheinlich ist das allerdings nicht. Denn wenn ein Zwergstaat davon lebt, Steuerkriminellen aus dem Ausland eine Fluchtburg zu stellen, und auch noch systematisch fast jede Amtshilfe ablehnt, hat der deutsche Fiskus eine Art Notwehrrecht. Schließlich betrachten der Bankier Prinz Philipp von und zu Liechtenstein und sein Bruder, Fürst Hans- Adam II., ihr Land unverhohlen als Oase in einer Steuerwüste“.
Wenn an diesem Mittwoch Bundeskanzlerin Angela Merkel den Regierungschef von Liechtenstein, Otmar Hasler, trifft, wird sie ihn hoffentlich zu größerer Kooperation drängen. Gegenüber neuen Steuerparadiesen wie Singapur oder Abu Dhabi hilft das allerdings noch gar nichts.
Steuerhinterziehung ist kein Spezialdelikt von Managern, Sportlern und Künstlern.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp
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