07. August 2006 Mit der Autoindustrie ist eine neue Branche ins Visier der Korruptionsfahnder gerückt. Bislang war es vor allem die Bauwirtschaft, die im Verdacht systematischer Schmiergeldzahlungen bei der Vergabe von Aufträgen stand. Doch nach mehrjährigen Ermittlungen gegen Einkäufer von BMW und Vertriebsmanager von Daimler-Chrysler sieht sich nun auch der Autozulieferer Faurecia dem Zugriff der Staatsanwälte ausgesetzt. Und der Fahrzeugbauer Volkswagen sorgt gleich doppelt für einen Einsatz der Ermittler: Der Konzern soll nicht nur von eigenen Beschäftigten durch Geschäfte mit Tarnfirmen betrogen worden sein. Vielmehr soll er auch seinerseits Betriebsräte mit Luxuszuwendungen - bis hin zu Lustreisen und Potenzmitteln aus der Unternehmenskasse - auf Kurs gehalten haben. Dafür gibt es übrigens einen eigenen Straftatbestand im Betriebsverfassungsgesetz, der in diesem Fall seine Premiere erleben könnte.
Die Staatsanwaltschaft glaubt, daß in Autoindustrie und Baubranche Schmiergeldzahlungen keine Einzelfälle, sondern an der Tagesordnung seien. Ein Verdacht, der angesichts eines knallharten Wettbewerbs unter den Brems-, Stoßstangen- und Zündkerzenproduzenten zumindest plausibel klingt. Auch die Rüstungsindustrie scheint besonders gefährdet zu sein, wie nicht zuletzt die Affären um den zwielichtigen Lobbyisten und Parteispender Karlheinz Schreiber gezeigt haben, der noch immer auf der Flucht vor der deutschen Justiz ist. Insofern beinhaltet es sicher mehr als nur ein Körnchen Wahrheit, wenn profilierte Strafverfolger wie der Frankfurter Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner einen Feldzug gegen Korruption führen. "Palermo ist überall" lautet deren zugespitztes Motto. Ganz ausrotten läßt sie sich vermutlich nie, wohl aber bekämpfen und eindämmen.
Die Versuchung, sich illegale Vorteile gewähren zu lassen, dürfte letztlich in allen Branchen groß sein. Wer über Macht verfügt - sei es in der Wirtschaft oder in der Politik -, ist überall Bestechungsversuchen wie eigenen Versuchungen ausgesetzt. Zwar werden die Ombudsleute, die etwa bei Volkswagen und Deutscher Bahn systematisch gegen Bakschisch-Geschäfte eingesetzt werden, nicht besonders häufig fündig. Doch selbst Behörden sind nicht gegen untreue Mitarbeiter gefeit, wie unlängst die Scheinverträge eines hochrangigen Beamten der Allfinanzaufsicht Bafin mit einem Strohmann aus dem Computerhandel gezeigt haben.
Daß in ganzen Teilen dieser Welt das Zahlen von Schmiergeld noch immer flächendeckend zur "Alltagskultur" gehört, beklagen nicht nur Privatinitiativen wie der Verein "Transparency International". Rechtstreue Unternehmer haben in manchen Branchen und Regionen zwar kaum eine Chance, sich auf einem korrumpierten Markt durchzusetzen. Doch die EU hat mittlerweile - ähnlich wie die Vereinigten Staaten - die Bestechung von Amtsträgern in der ganzen Welt durch Unternehmen aus ihren Mitgliedsländern unter Strafe gestellt. Das ist eine Ausweitung des Strafrechts, die Geschäftsleute bei Betriebsprüfungen auch in Deutschland vor ganz neue Risiken stellt. Der Fiskus arbeitet dabei eng mit der Staatsanwaltschaft in einem Informationsverbund zusammen, in den auch noch die Geldwäschebekämpfer der Polizei und die Bankaufsicht einbezogen sind.
Obwohl das "Gesetz zu dem OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr" schon seit sieben Jahren in Kraft ist, führt es im öffentlichen Bewußtsein noch ein ziemliches Schattendasein - zumal es nicht ins Strafgesetzbuch eingearbeitet wurde. Ein ähnliches Regelwerk gibt es speziell zum Schutz der reinen Weste von EU-Beamten. Wer Außenhandel treibt, muß also wissen, daß für ihn inzwischen genauso strenge Regeln gelten wie schon immer für die Binnenhändler.
All diese Strafvorschriften appellieren nicht nur an hehre Moral- und Gerechtigkeitsprinzipien, sondern haben auch einen wirtschaftlichen Sinn. Denn wenn ein Unternehmen oder eine Behörde Kauf- und Dienstleistungsaufträge nicht an den besten und billigsten Anbieter erteilt, weil die eigenen Entscheidungsträger sich schmieren lassen, verschlechtert sich für den Auftraggeber das Verhältnis von Preis und Leistung. Der Auftragnehmer zieht das Bestechungsgeld meist nicht von seiner eigenen Rendite ab, sondern schlägt es - im Einvernehmen mit seinem Verhandlungspartner - dessen Arbeitgeber noch auf die Rechnung obendrauf. Dann werden mehr Leistungen berechnet, als wirklich erbracht wurden.
Das ist der Grund dafür, daß der Bundestag schon 1997 mit dem "Korruptionsbekämpfungsgesetz" die Strafvorschriften gegen Bestechung spürbar ausgeweitet hat. Als kriminelle "Vorteilsgewährung" gilt es nun bereits, wenn jemand einem Beamten oder sonstigen "Amtsträger" einen Vorteil "für die Dienstausübung" anbietet. Eine konkrete Gegenleistung muß also nicht mehr verabredet werden. Zugleich sollte der freie Wettbewerb geschützt werden, indem der Strafrahmen für Schmierereien zwischen Privatunternehmen drastisch ausgeweitet wurde. Was bis dahin als sogenannte Angestelltenbestechung mit höchstens einem Jahr Gefängnis geahndet wurde - eine Vorschrift, die relativ versteckt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb stand -, findet sich seither im Strafgesetzbuch und kann in schweren Fällen fünf Jahre Haft nach sich ziehen.
Mehr können Politiker nicht tun. Auch vor lebensfremden Tugendvorstellungen, wonach schon die Einladung eines Staatsdieners zu einer Pizza als verwerflich gilt, sollte man sich hüten. Ob die Dunkelziffer unerkannter Korruptionsfälle wirklich bei 95Prozent liegt, wie Schaupensteiner & Co. glauben, werden die laufenden Ermittlungen vielleicht ein wenig klären können.
Text: F.A.Z., 08.08.2006, Nr. 182 / Seite 11
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