Von Julia Spinola
15. April 2008 Im Streit um die Nachfolgeregelung der Bayreuther Festspiele tun sich weitere Abgründe auf. Der Plan, die Nachfolgefrage in der kommenden Sitzung des Stiftungsrates am 29. April kurzerhand für die beiden Halbschwestern Eva Wagner-Pasquier und Katharina Wagner zu entscheiden und die bereits erfolgte Bewerbung Evas mit Nike Wagner unter den Tisch fallen zu lassen, wird nicht nur auf allen Seiten im Rat begrüßt, sondern von den Vertretern der öffentlichen Hand auch aktiv vorangetrieben.
Nachdem es bislang so schien, als ob die Initiative zu diesem Coup, der auf eine Idee der finanzkräftigen Gesellschaft der Freunde Bayreuths“, des Hauptmäzens der Festspiele, zurückgeht, allein vom bayerischen Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Thomas Goppel, ausgegangen sei, liegt nun zutage, dass der Bund hinter den Kulissen von Anfang an dieser Intrige mit gestrickt hat. Wie die Behörde des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, gegenüber dieser Zeitung bestätigte, konnte Goppel in dem Brief, in dem er Eva und Katharina Wagner zur gemeinsamen Bewerbung aufforderte, auf eine Absprache mit Neumann verweisen. Ein für den heutigen Mittwoch angesetztes Treffen von Stiftungsratsmitgliedern kann nicht den Zweck haben, die Vertreter des Bundes auf die bayerische Linie zu bringen, da man sich von vornherein einig gewesen ist.
Ein Rücktritt ist bislang weder erfolgt noch angekündigt
Dem Brief Goppels ging ein vom 8. April datierender Brief Wolfgang Wagners an Goppel, den Stiftungsratvorsitzenden Toni Schmidt und den Bayreuther Oberbürgermeister Michael Hohl voraus. Darin hat Wagner zweierlei erklärt: Zum einen stellt er fest, dass meine nachfolgenden Ausführungen unter keinen Umständen als Rücktrittserklärung oder als Absichtserklärung hierzu zu verstehen sind“. Zum anderen macht er dennoch klar, dass er sowohl einer Bewerbung mit Christian Thielemann, Peter Ruzicka und Katharina Wagner, aber insbesondere auch einer Bewerbung meiner beiden Töchter für die Festspielleitung zustimmen“ würde. In beiden Fällen“, heißt es hierzu, wäre ich bereit, die Festspielleitung zu einem angemessenen, von mir zu bestimmenden Zeitpunkt abzugeben“.
Ein Rücktritt ist also bislang weder erfolgt noch angekündigt. Er wird lediglich für den Fall in Aussicht gestellt, dass sich der Stiftungsrat für eine der von Wolfgang Wagner genannten Lösungen entscheidet. Nun sieht die Satzung des Stiftungsrats eine Selbstauswahl seines Nachfolgers durch den Festspielleiter jedoch nicht vor – im Gegenteil. Der Rat darf das Findungsverfahren überhaupt erst dann einleiten, wenn der Vertrag mit dem Leiter ausgelaufen ist oder klargestellt wurde, dass er ausläuft. Von diesem Zeitpunkt an legt die Satzung weiterhin eine Frist von vier Monaten fest, innerhalb der Bewerbungen eingereicht werden können. Da der alte Wagner sich bislang geweigert hat, zurückzutreten, ist bis heute noch kein offizielles Findungsverfahren eingeleitet worden.
Der Sinn der Satzung wird pervertiert
Aus der Neumann-Behörde verlautet, den Staatsminister leite in seinem Versuch, die Nachfolgefrage jenseits der Verfahrensregeln schnell zu einer Klärung zu bringen, die Frage, wie der Wille Wolfgang Wagners umzusetzen sei – denn nur im Einvernehmen mit Wagner sei das Nachfolgeproblem zu lösen. Der Minister fühle sich durch den Brief Wagners daher auch nicht erpresst.
Der Sinn der Satzung wird dadurch geradezu pervertiert. Denn ihr Zweck liegt darin, dem Willkürakt einer simplen Designation mit der Alternative eines rationalen Verfahrens zu begegnen – dieses Verfahren ist der rechtsstaatliche Preis für die Aufrechterhaltung der dynastischen Konstruktion. Wird am 29. April eine Entscheidung gefällt, dann sind die Regeln des Verfahrens durchbrochen worden: Weder ist Wolfgang Wagner schon zurückgetreten, noch wird bis dahin die viermonatige Bewerbungsfrist verstrichen sein. Zwar wollen sich die Stiftungsratmitglieder, wie zu hören ist, auf eine Notfallklausel“ der Satzung berufen, die besagt: Soweit sofort eine Entscheidung getroffen werden muss, entscheidet der Stiftungsrat allein unter Abwägung aller Gesichtspunkte über die unumgänglichen Maßnahmen“.
Doch selbst, wenn man glauben möchte, dass diese Notfallsituation mit dem Tod der tatkräftigen Gudrun Wagner eingetroffen sei, ist nicht einzusehen, wieso ein derartiger Handlungsbedarf bestehen soll. Schon 2001 hatte der Stiftungsrat für einen solchen Notfall, insbesondere für den Fall des unerwarteten Todes von Wolfgang Wagner, den Münchner Intendanten Klaus Schulz als kommissarischen geschäftsführenden Leiter berufen. Ein gutes Vierteljahr lang, so darf man doch wohl annehmen, könnten die Festspiele mit ihm überleben“. Man hätte Zeit genug, um in einem transparenten Verfahren die Tauglichkeit von Bewerbern und Konzepten zu studieren. Dies wäre man den konkurrierenden Bewerbern der Familie Wagner schuldig und nicht zuletzt auch der Öffentlichkeit eines von Bund, Land und Stadt unterstützten Unternehmens.
Eva Wagner-Pasquier schweigt - eine wenig überzeugende Haltung
Zu der Frage, welche rechtlichen Konsequenzen die Initiative Neumanns und Goppels für das im vergangenen Jahr eingeleitete vorsorgliche Verfahren hat, in dessen Rahmen die Bewerbungen von Eva/Nike und Katharina/Ruzicka/Thielemann eingereicht wurden, konnte Neumanns Behörde keine Auskunft geben. Ist mit einer Bewerbung Eva/Katharina die Bewerbung Eva/Nike erledigt, oder wird der Stiftungsrat zwischen drei Konzepten entscheiden? Der Rechtsanwalt Peter Raue hat dem Stiftungsrat eine an Eva gerichtete Aufforderung zum Vertragsbruch vorgeworfen. Im Haus des Kulturstaatsministers bewertet man die Sache offenbar ausschließlich politisch – als wären die Vertreter der öffentlichen Hand nicht die Garanten der Integrität des Verfahrens.
Wenn man schon, wie es sich im Fall der Bewerbung von Nike und Eva abzeichnet, Konzepte ignoriert und lieber politisch auch in dem Sinne entscheiden möchte, dass es nur um Personen gehen soll, dann muss man sich nun allerdings fragen, ob Eva Wagner-Pasquier tatsächlich für eine solchermaßen exponierte Position überhaupt das Format und das Rückgrat besitzt. Denn den Kopf in den Sand zu stecken und sich jeder öffentlichen Stellungsnahme zu den Vorfällen und den an sie heran getragenen Vorschlägen hartnäckig zu verweigern, scheint in ihrer Lage eine wenig überzeugende Haltung zu sein.
Wie weiland mit Bruder Wieland
So neutral wie Eva Wagner-Pasquier sich jetzt nach außen auch geben mag, ist sie doch in Sache unweigerlich involviert, allein schon dadurch, dass eine auch von ihr unterschriebene Bewerbung mit ihrer Cousine Nike vorliegt. Dass sie das gemeinsam mit Nike erarbeitete Konzept dem Stiftungsrat zwar zugesandt hat, dabei jedoch versäumt hat, ihre Unterschrift neben jene Nikes zu setzen, wirft ebenfalls kein schmeichelhaftes Licht auf sie und zeugt doch nur von einer unentschlossenen Hintertürchenpolitik. Was sollte damit gesagt werden? Dass sie mit dem Konzept nicht einverstanden ist? Dann hätte sie entweder ihre Bewerbung zurückziehen oder das Konzept mit ihrer Cousine neuerlich diskutieren oder die ganze Bewerbung rückgängig machen können.
Doch auch Katharina Wagner, die im Unterschied zu Evas Vogel-Strauß-Taktik keine Gelegenheit auslässt, sich der Presse mitzuteilen, macht keine gute Figur damit. In einem Interview warb sie mit einer ebenso sentimentalen wie schiefen Anekdote um Verständnis für ihren Vater: Natürlich fühlte er sich plötzlich wieder an die Situation erinnert, als er und sein Bruder Wieland beide an einem Bayreuther Strang gezogen haben“, sagte sie in der Welt“. Und etwas Ähnliches kann er sich wohl jetzt auch zwischen uns vorstellen.“ Bedenkt man, dass Nike Wagner, die insgeheim auch von manch exponiertem Stiftungsratmitglied geschätzte Vertreterin des Geistes“ und Tochter Wieland Wagners, durch eben dieses Anknüpfen an eine anrührende Erinnerung ausgebootet werden soll, dann bekommt dieser Satz etwas Geschmackloses.
Auch der Dirigent Christian Thielemann appelliert ans Sentiment, indem er fordert, zunächst muss dieses ganze unwürdige Gezerre ein Ende finden. Es geht hier um eine Lebensleistung, und es ist unerträglich, wie man in den letzten Jahren meinte, über Wolfgang Wagner herfallen zu können, menschlich wie professionell“. Es ist das gute Recht von Künstlern, sich Gefühlen hinzugeben. Von den Vertretern des Bundes und des Landes muss man einen klaren Kopf erwarten dürfen.
Eva steckt den Kopf in den Sand, Katharina drückt auf die Tränendrüse, Wolfgang ist noch nicht zurückgetreten. Warum es am 29. April keine Entscheidung über Bayreuths Leitung gibt.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa
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