Jugendschutz

Wer darf wann was spielen?

Von Nikolas Busse, Brüssel

Nur vier EU-Länder haben bis jetzt besonders gewalttätige Spiele verboten

Nur vier EU-Länder haben bis jetzt besonders gewalttätige Spiele verboten

24. April 2008 Die Europäische Kommission will, dass Käufer von Videospielen künftig überall in Europa mit einem einheitlichen Alterseinstufungssystem über mögliche jugendgefährdende Inhalte des Spieles informiert werden. Die zuständigen Kommissarinnen Viviane Reding und Meglena Kuneva riefen Industrie und Behörden der Mitgliedstaaten am Dienstag dazu auf, das bestehende System Pegi (Pan European Games Information) vollständig einzuführen und besser bekannt zu machen.

Videospiele, die nach Pegi gekennzeichnet sind, werden mit Symbolen zur Altersempfehlung (von 12 bis 18 Jahren) und zum Inhalt (Gewalt, anstößige Sprache, Sex, Drogen, Glücksspiel) versehen. Das System wird bislang in 20 der 27 Mitgliedstaaten angewandt. Nur Deutschland und Litauen haben besonders verbindliche Vorschriften erlassen; in Zypern, Luxemburg, Rumänien und Slowenien gibt es dagegen nicht einmal ein entsprechendes nationales System.

Mehr Maßnahmen gegen gewalttätige Spiele

Videospiele sind zu einem der am schnellsten wachsenden Sektoren der europäischen Unterhaltungsindustrie geworden. Für 2008 wird ein Umsatz von 7,3 Milliarden Euro erwartet. Das ist mehr als die Kasseneinnahmen der Kinos. Nur in vier Mitgliedstaaten (Deutschland, Irland, Italien, Großbritannien) sind bislang aber besonders gewalttätige Videospiele verboten worden, etwa „Manhunt 2“.

Der Konsum solcher Spiele wurde nach Amokläufen an Schulen als mitursächlich für die Aggressivität der jugendlichen Täter angesehen. Die Kommission schlägt außerdem vor, in den nächsten zwei Jahren einen Verhaltenskodex aufzustellen, den Einzelhändler beim Verkauf von Videospielen an Minderjährige zu beachten haben.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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