11. September 2005 Wer in Deutschland unerlaubt Computerspiele in Internet-Tauschbörsen herunterlädt, hatte bisher gut lachen. Anders als die Film- und Musikindustrie halten sich Softwarehersteller im In- und Ausland meist zurück.
Zwar haben sie in die Internetbörsen fehlerhafte Versionen ihrer Produkte eingespeist, um die Benutzer zu frustrieren. Aber provokanter oder öffentlichkeitswirksamer Kampagnen bedienen sich nur die Film- und Musikindustrie: eine nachgebaute Gefängniszelle, in der man für fünf Minuten erleben könne, wie sich ein verurteilter Raubkopierer fühle; die Werbeaktion Raubkopierer sind Verbrecher, die auf große Kritik gestoßen ist, weil sie nicht klar zwischen gewerblicher Verbreitung von Raubkopien und dem Herunterladen für den Eigengebrauch unterscheidet - so wollen bisher nur Musikproduzenten und Kinobetreiber die Tauscher abschrecken. Auch auf rechtliche Schritte hatten die Hersteller von Computerspielen bislang verzichtet. Aber mit den ruhigen Zeiten für Spielekopierer könnte es nun bald vorbei sein, wenn das Beispiel des deutschen Unternehmens Zuxxez aus Worms Schule macht.
13.700 Strafanzeigen gegen Raubkopierer
Etwa 13.700 Strafanzeigen hat Zuxxez veranlaßt, deren Programm Earth 2160 rund 75.000mal verkauft wurde und zur Zeit besonders gerne getauscht wird. 180.000 Tauschbörsennutzer, die das Spiel unerlaubt heruntergeladen haben, und 13.700, die es auch zum Tausch anbieten, will die Schweizer Firma Logistep ausfindig gemacht haben. Sie ist auf die Bekämpfung von Computerkriminalität spezialisiert und ermittelt im Namen von Zuxxez und anderen Unternehmen in Börsen wie Emule oder Bittorrent die Internetadressen der Spieletauscher. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist eine vierstellige Zahl von Ermittlungsverfahren anhängig, doch seien weitaus mehr zu erwarten: Insgesamt lägen rund 20.000 IP-Adressen vor, von denen jede einzelne zu einem Verfahren führen könne.
Allerdings weiß bei Zuxxez oder Logistep niemand, wer hinter diesen Adressen steckt. Deutsche Internet-Zugangsanbieter dürfen die Identität ihrer Kunden zunächst aus Datenschutzgründen nicht preisgeben, jedenfalls nicht an Privatpersonen oder Firmen. Außerdem ist es ihnen nach einem Urteil des Amtsgerichts Darmstadt untersagt, die Verbindungsdaten von Kunden mit einem Pauschaltarif (Flatrate) zu speichern, da sie nicht zu Abrechnungszwecken benötigt werden.
Daher bedient sich die im Auftrag der deutschen Spieleentwickler arbeitende Schweizer Firma einer besonderen Methode: Sofort, wenn sie Teilnehmer von Börsen beim illegalen Tausch ertappt, schickt sie E-Mail-Benachrichtigungen an deren Zugangsanbieter und fordert sie auf, alle zur Strafverfolgung relevanten Informationen zu sichern. Die Anwälte der Schweizer IP-Adressenjäger (mit Zweigstelle in Karlsruhe) erstatten dann im Namen des geschädigten Softwarehersteller Strafanzeige gegen Unbekannt, und die Staatsanwaltschaft fordert im Ermittlungsverfahren die Anbieter zur Herausgabe der Kundendaten auf. So kann auch die Identität von Flatrate-Nutzern ermittelt werden, zugleich bleiben die Anforderungen des Datenschutzes gewahrt.
Ein Zeichen setzen
Dateitausch gilt bedauerlicherweise immer noch als Kavaliersdelikt, sagt Dirk Hassinger, der Sprecher von Zuxxez. Eine Anzeige solle ein Schienbeintritt für die Teilnehmer von Tauschbörsen sein, die unerlaubt Programme anbieten - wie ein dicker Strafzettel. Es ginge vorrangig nicht darum, Gewinneinbußen wieder wettzumachen, sondern ein Zeichen zu setzen. Die Aktion scheint Erfolg zu haben: Die Zahl der Anbieter in den Tauschbörsen ist von 13.700 auf weniger als 100 zurückgegangen, sagte Hassinger.
Geradezu bescheiden nehmen sich im Vergleich zur Strafanzeigenwelle in Karlsruhe die gerade mal 1300 Verfahren aus, die der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft noch im letzten Monat als Erfolg gemeldet hat - der Zusammenschluß vertritt die Interessen von rund 1000 Tonträgerherstellern in Deutschland.
Wir wollen unsere Kunden nicht verschrecken
Ungewöhnlich ist aber auch das zivilrechtliche Vorgehen der Spieleproduzenten. Neben einer in solchen Fällen üblichen Unterlassenserklärung (Vertragsstrafe bei Zuwiderhandeln: 10 000 Euro) begnügt sich das Unternehmen aus Worms mit 153,80 Euro als Schadenersatz - 50 Euro für das Spiel, der Rest seien Anwaltsgebühren, sagt Hassinger. Wir wollen unsere potentiellen Kunden nicht verschrecken oder in den finanziellen Ruin treiben, sondern lediglich das Unrechtsbewußtsein schärfen. Daß Zuxxez damit einen neuen Weg beschreitet, zeigt die Höhe vergleichbarer Forderungen der Musikindustrie: In Einzelfällen seien bis zu 15.000 Euro, im Durchschnitt mindestens 4000 Euro zu zahlen - ein Schicksal, das theoretisch auch jemanden treffen könne, der nur einen einzigen Titel zum Herunterladen zur Verfügung gestellt habe, sagt Ekkehard Kuhn, der Justitiar des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft.
Vom teils lauten Gebaren der Musikindustrie distanziert Hassinger sich; bewußt habe seine Firma auf eine Pressemitteilung zu den Anzeigen verzichtet. Rechtlich gegen Nutzer von Tauschbörsen vorzugehen, damit wolle man sich nicht brüsten. Bei aller Milde ist man bei Zuxxez dennoch fest entschlossen, gegen weiterhin Uneinsichtige streng durchzugreifen. Einen Zugangsanbieter, der die Herausgabe der Kundendaten bis jetzt verweigert habe, wolle man wegen Beihilfe anzeigen, wenn er nicht einlenke, und wer die Zahlung ablehne, dem drohe eine Klage mit deutlich höheren Schadenersatzbeträgen. Eine Kampfansage, aber vielleicht auch ein Signal - für andere Spielehersteller, nachzuziehen, für die Musikindustrie, ihre provokanten Kampagnen gegen illegalen Musiktausch zu überdenken.
Text: mjmr., F.A.Z., 12.09.2005, Nr. 212 / Seite 23
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