BGH-Urteil gegen T-Online

Leinen los für Piraten im Internet?

Von Marco Dettweiler

08. November 2006 Oberflächlich betrachtet, geht es in dem lange währenden Streit zwischen dem Computerfachmann Holger Voss und Deutschlands größtem Internet-Provider T-Online, der nun vom Bundesgerichtshof endgültig entschieden wurde, um das unerlaubte Speichern von Zahlenkolonnen. Der BGH hat T-Online dazu verurteilt, alle bei der Internetnutzung des Klägers anfallenden Daten wie etwa die Internetprotokoll-Adresse (IP) zu löschen. Sollte der Verzicht auf Datenspeicherung bei Pauschaltarifen zukünftig gängige Praxis bei T-Online und anderen Providern werden, hätte die Urteilssprechung massive Auswirkungen auf die andauernde Offensive der Medienkonzerne gegen die illegale Nutzung von Tauschbörsen im Internet. Ihnen wird durch das Löschen der IP-Adresse die entscheidende Information genommen, mit deren Hilfe sie bisher Tausende illegale Nutzer aufgespürt haben und dadurch entsprechende Strafanzeigen stellen konnten.

Eine IP-Adresse besteht aus vier Zahlenkolonnen; zum Beispiel 84.56.297.181. Wer im Internet unterwegs ist, weist sich mit dieser Nummer aus, wenn er Websites, Tauschbörsen oder Server besucht. Die meisten Surfer bekommen bei jedem Gang durch das Internet vom Provider eine neue Identifikationsnummer. T-Online und andere Anbieter können jeder gespeicherten IP-Adresse eindeutig einen Kunden zuweisen.

15.000 Strafanträge gestellt

Wer kopierte Dateien wie etwa Lieder im MP3-Format bei KaZaA, eDonkey, eMule oder BitTorrent anbietet, macht sich ebenso strafbar wie jemand, der dort "offensichtlich rechtswidrig hergestellte" Dateien herunterlädt. Solche Straftäter werden mittlerweile im großen Stil verfolgt. Bereits 15 000 Strafanträge hat allein die Firma proMedia GmbH gestellt. Ihr Geschäftsführer Clemens Rasch vertritt dabei etwa vierzig Musiklabels. Mit einer speziellen Software registrieren Anti-Piraterie-Firmen Verstöße gegen das Urheberrecht in Tauschbörsen. Daraufhin gehen Strafanzeigen gegen Unbekannt an die Staatsanwaltschaft; mit Datum, IP-Adresse und Dateiname als Beweisgrundlage. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Pflicht, beim Provider herauszufinden, wer hinter der jeweiligen IP-Adresse steckt.

Diese Vorgehensweise könnte aufgrund des BGH-Urteils bald nicht mehr möglich sein. ProMedia-Geschäftsführer Rasch hat dennoch keine Sorge um eine fehlende Beweisgrundlage. Er sieht das BGH-Urteil als "Einzelfall, der sich nicht durchsetzen wird". Holger Voss, der Angestellte aus Münster, fordert hingegen: "Aus dem Einzelurteil muß eine Gesamtentscheidung werden." Es geht ihm ums Prinzip: Im Telekommunikationsgesetz stehe eben, daß solche Daten sofort gelöscht werden müßten. Er ist optimistisch, daß weitere Klagen folgen.

Unterstützung für die "Revolution im Internet" bekommt er von Patrick Breyer. Der Frankfurter Jurist bietet auf seiner Homepage einen Text für eine Musterklage zum Herunterladen an. Damit will er andere ermuntern, ebenfalls gegen T-Online vorzugehen. Ähnlich kritisch bewertet Dirk Wüstenberg das Problem der Datenspeicherung. Der Rechtsanwalt für Medienrecht hat Holger Voss bei seinem Rechtsstreit gegen die Telekom in erster und zweiter Instanz vertreten. Auf die Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit sei, daß T-Online-Kunden mit Hilfe der Musterklage erfolgreich sein könnten, antwortet er zunächst kurz "100 Prozent", um danach etwas zu relativieren: "Es sieht jedenfalls momentan danach aus."

Löscht T-Online künftig alle Daten?

Bei T-Online rechnet man nicht mit einer "Klagewelle". Es gäbe aber schon einige Kunden, die Interesse bekundet hätten, sagt Pressesprecher Ralf Sauerzapf. Zur Zeit werde geprüft, wie aufwendig es ist, die IP-Adressen aller Kunden nach Beendigung der Internetverbindung zu löschen. Es sei ein technisch komplexer Vorgang, der im ersten Jahr etwa 40.000 Euro kosten würde. Laut Sauerzapf könnte sein Unternehmen dennoch zum Entschluß kommen, zukünftig die IP-Adressen aller Kunden zu löschen.

Holger Voss hatte nicht die Absicht, die Verfolgung von Kriminalität im Internet erheblich zu erschweren. "Wer Böses im Sinn hat, kann es außerdem leichter haben", sagt er. In der Tat: Im Netz stellen sogar Universitäten kostenlos sogenannte Anonymizer-Software zum Herunterladen bereit. Das Programm "verwischt" die Identität des Surfers. Die beim Provider gespeicherte IP-Adresse ist dann wertlos.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Sie wollen mit Ihrer eigenen Website Geld verdienen? Dann platzieren Sie Google - Anzeigen. In diesem Buch erklärt Jerri Ledford wie Sie AdSense verstehen und nutzen können. Mehr…

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche