Rundfunkgebühr

Computernutzer müssen zahlen

Von Michael Hanfeld

PC-Besitzer: bitte anmelden!

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26. März 2009 Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelingt, woran alle anderen scheitern: Seine Inhalte gibt es im Internet nicht kostenlos, allein für die Erreichbarkeit der Online-Angebote gilt es zu zahlen, seit die Bundesländer die Besitzer von Computern mit Internetanschluss verpflichtet haben, Rundfunkgebühren zu zahlen, so sie dies nicht für Fernsehen und Radio schon tun. Diesen Grundsatz hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Urteil nun noch einmal bestätigt: Für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss sind grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen (Az.: 7 A 10959/08.OVG).

Dies gilt nur dann nicht, wenn jemand im Büro oder in einem beruflich genutzten Auto ein Radio hat, für das schon Gebühren gezahlt werden. Das Gericht wies die Klage eines Anwalts ab, der in seiner Kanzlei einen Computer mit Internetzugang nutzt, über den auch die Programme des Südwestrundfunks empfangen werden können. Die Richter in Koblenz hoben ein Urteil der Vorinstanz auf, das den Gebührenbescheid des SWR für den Juristen kassiert hatte. Ein Computer mit Internetanschluss sei ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“, für das laut Staatsvertrag Gebühren zu zahlen seien. Es reiche, dass der Kläger den Rechner zum Empfang der Programme bereithalte. Ob er diese Möglichkeit tatsächlich nutze, sei nicht wesentlich.

Der SWR begrüßte das Urteil. Einer möglichen Revision beim Bundesverwaltungsgericht sehe man gelassen entgegen, teilte der Sender mit. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das OVG Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp

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