Rückgaberecht im Internet

Dann schick' das MacBook doch zurück!

Wer knapp 1800 Euro für ein Notebook ausgibt, überlegt sich genau, was er tut. Das hilft wenig, wenn das gekaufte Produkt anders daherkommt als vom Hersteller angeboten. Doch den Streit über die Garantieleistung kann man prima umgehen. Von Marco Dettweiler

Lesermeinungen zum Beitrag

24. April 2008 00:28

@ Hr. Anschütz

Christian Schlicht (christian_andreas)

Die Frage, ob der Unternehmer Nutzungsersatz verlangen kann (Punkt 5) hat der BGH jüngst dem EuGH vorgelegt, da Bedenken bestanden, ob § 439 IV BGB europarechtswidrig sei (Az: VIII ZR 200/05). Der EuGH sah darin einen Verstoß gegen die Verbraucherschutz-Richtlinie (1999/44/EG).

Aktenzeichen: C-404/06.

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22. April 2008 17:25

Rückgaberecht

Achim Maas (ramaas)

Es ist unzutreffend, wie einer Ihrer leser meint, dass das Widerrufsrecht immer nach sechs Monaten endet. Wenn der Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäß
belehrt worden ist, besteht das Widerrufsrecht auch über diese Frist hinaus.
Es beginnt auch erst mit der Zusendung der Ware. Wertersatz ist nur zu leisten,
wenn dies vereinbart wurde, Nutzungsentschädigung kann nach der neuesten Rechtsprechung des Europäiuschen Gerichtshofes nicht verlangt werden.

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22. April 2008 13:30

Rückgaberecht und Kulanz der Händler/Hersteller

Lars Heidemann (lars.heidemann)

Online bekommt man die Beratung eines (Fach-)Händlers vor Ort nicht geboten. Hier könnte man aber auf die Meinungen vieler anderer Käufer zurückgreifen (Web 2.0 machts möglich…).

Der Händler vor Ort ist oft etwas teurer, ggf. bei Treue aber auch bereit hier und dort einmal nachzubessern.

Auf Apple direkt bezogen: wir haben in unserer Agentur in den letzten Jahren weit über 20 Macs gekauft. Garantieleistungen haben wir oft direkt über Apple abgewickelt. Hier wird auch ein zu lauter Lüfter "behandelt". Einfach anrufen und einschicken. Den Umweg über den Händler, der ggf. nicht tauschen möchte, kann man sich sparen. Apple ist was das angeht vorbildlich und unkompliziert. Ggf. kann es allerdings wirklich etwas dauern - leider. Dann kann man auch mit seinem Händler um die Ecke glücklich bleiben.

Lars

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22. April 2008 12:04

Von der Laptop Gallerie in Frankfurt über den Tisch gezogen

Thomas Mirbach (lurkius)

Da möchte ich bei dieser Gelegenheit alle Leser eindringlich vor der "Laptop Gallerie" in der Zeil in Frankfurt warnen.
www.laptop-galerie.de
Die € 1200 die ich für meinen BenQ gezahlt habe konnte ich gleich abschreiben. Zuhause angekommen, stürzte das Betriebsystem regelmäßig ab. Mein Laienurteil: Defekte Festplatte. Der Laden wollte sich zwei Tage später vor Ort an mich und die verkaufte Ware nicht erinnern. Die Rechnung präsentiert. Mir wurde sodann versuchter Betrug unterstellt. "Ich sei wahrscheinlich im Internet gewesen und hätte einen Virus eingefangen oder hätte das Gerät unsachgemäß behandelt." Nun ist es ja so: Habe ich die Zeit und Lust einen Prozess über Monate inkl. verauslagten Kosten zu initiieren? Nein. Der Laden hat übrigens mehrere unzufriedene Kunden. Finger weg!

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22. April 2008 11:49

@ Hr. Anschütz

S. L. (sl_80)

Ihre Aussage zum Widerrufsrecht kann ich nicht ganz nachvollziehen:
Gemäß § 355 III 3 BGB erlischt das Widerrufsrecht - abweichend von Satz 1, den Sie zitieren - nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Insofern sind die Ausführungen des Verfassers zutreffend.

In bezug auf die mit dem Notebook mitgelieferte Software haben Sie insofern recht, als diese bei Fernabsatzverträgen gem. § 312 d IV Nr. 2 vom Widerrufsrecht grundsätzlich ausgenommen ist. Für das Notebook dürfte dies jedoch nicht gelten.

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22. April 2008 11:17

Den Wertersatz nicht zu vergessen!

Werner Grunewald (perplexo)

Leider erwähnt der Autor des Artikels einen für Verbraucher wichtigen Punkt nicht - den Wertersatz. Wer den gesamten Kaufpreis wiedererstattet haben will, tut gut daran, die Ware ordentlich zu behandeln, möglichst keine Gebrauchsspuren zu hinterlassen und die Originalverpackung ebenfalls zurückzuschicken. Hat die Ware nämlich Gebrauchsspuren, kann der Verkäufer einen Wertersatz verlangen: Er ersetzt dann den Kaufpreis abzüglich der Wertminderung, die durch den Gebrauch beim Käufer entstanden ist.

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22. April 2008 09:52

Apple ist da ein ganz besonderer Kantonist!

Michael Menzel (Galenos)


Wehe, Sie kaufen einen MAC bei Apple Online und es tritt ein Fehler nach 90 Tagen auf. Eine echte "Garantie" gibt es nur exakt diese 3 Monate und einen Tag später ist "hängen im Schacht".

Da rennt man von von einem zum anderen und telefoniert sich blöde. Keiner ist mehr zuständig! Wenn sie endlich einen Händler gefunden haben, der sich bereit erklärt, das Ding zu reparieren, dann tragen Sie alle Kosten für den Hin. und Rücktransport und müssen das auch selbst organisieren. Da gibt es dann keine Abholung mehr.

Die Händler maulen sowieso, wenn der MAc nicht bei ihnen gekauft ist und machen nur widerwillig irgenwelche Nachbesserungen - wohlgemerkt - innerhalb des 1 Jahres, indem angeblich Garantie gegeben ist.

Abgesehen davon dauert es Wochen, bis man das Gerät zurückbekommt und in meinem Fall bekam ich das Gerät schrottiger zurück als ich es hingeschickt hatte. Es blieb mir nichts anderes übrig als das Ding zu versteigern mit Hinweis auf "einen kleinen Fehler". Sauladen!

Trotzdem mußte ich mir einen neuen Mac kaufen wegen meiner Netzwerk-Situation und den Programmen.

Man kann nur eins machen: Bei kleinstem Fehler sofort das Gerät zurückschicken - innerh. 14 Tagen. Oder den 200 EUR "Care Plan" zu kaufen. Einmalige Sch.....!

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22. April 2008 09:44

Falsch, lückenhaft und heulsusig

Christoph Anschütz (TuNichtGut)

1. endet das Widerrufsrecht immer spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss, § 355 III S.1 BGB
2. Widerrufsrecht beim in Betrieb genommenen Notebook wird schwierig da vorher dem Softwarelizenzvertrag zugestimmt wurde , schon auf der äußeren Packung. Dabei gibt es kein Widerrufsrecht
3. Der Autor vermischt ein mögliches Gewährleistungsproblem mit der Garantie des Herstellers und das beides mit dem Widerrufsrecht. Das ist unsauber und kann zu bösen Fallen führen.
4. Den Fehler, den Käufer vor Ort im Laden gemacht hat, ist weder Schuld des Gesetzes, auch nicht des Händlers und schon gar nicht des Herstellers. Wer im Laden kauft soll sich den Hobel doch vorführen lassen. Dann wäre der Lüfter doch sicher aufgefallen.
5. In Betriebnahme und anschließende Rücksendung wegen Nichtgefallen und das ohne Originalverpackung kann zum Nutzungsersatz führen - das Widerrufsrecht ist kein Probefahrerecht.
6. Der Artikel kommt mir vor, wie der Bericht eines Erstklässlers dem der Lutscher nicht schmeckt. So richtig heulsusig, verworren und falsch. "ich wollt'n hippes Mac und nu isses gar nich so hipp" - so ist das, wenn man keine Ahnung hat.
7. Und morgen lesen wir hier: Auto gekauft, Lüftung zu laut, Händler will nach 1000km nicht umtauschen.

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22. April 2008 08:21

Verantwortung

Max Maximus (maxmaximus)

Man kann auch die kritische Frage stellen ob ein Journalistischer Beitrag geglückt ist der dazu verleitet ein verhalten an den tag zu legen welches nicht wirklich als verantwortungsvoll gegenüber der Allgemeinheit ist. Es gibt auch heute noch Menschen die mit Gehirn und Verstand sich vor einer Bestellung Gedanken machen was sie eigentlich kaufen möchten. Gegenüber diesen Menschen ist es ungerecht dass der Rest der Spaßgesellschaft diese an den Kosten ihres unüberlegten Verhaltens beteiligt. Ach übrigens, hätte sich Herr Meier doch noch die 5 Minuten genommen und sich das Notebook vorführen lassen. Dann hätte er das Lüftergeräusch schon vorher vernommen...

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22. April 2008 08:09

Ist das noch alles normal?

Max Maximus (maxmaximus)

Sehr geehrter Herr Dettweiler,
mit erschrecken musste ich lesen wie Sie ein Szenario skizzieren welches immer häufiger zum Alltag eines "Versand"-Händler wird. Wie in dem beschriebenen Fall scheint es immer mehr Menschen zu geben die ohne Rücksicht auf Verluste/Kosten für die Wirtschaft das glorreiche und Verbraucherfreundliche deutsche Recht als Vollkaskoversicherung für das eigene Unvermögen einer klaren Entschlussfindung nutzen. Das eigentliche Argument des Verbraucherschutz vor minderwertiger Qualität greift doch in den allermeisten fällen doch gar nicht. In einem Land wie Deutschland in dem zigtausend Gesetze, Vorschriften und sonstige Institutionen damit beschäftigt sind den Status der Totalen Sicherheit für Leib und Seele zu sichern sind diese Gefahren praktisch kaum vorhanden. Vielmehr wird dieses Recht immer mehr missbraucht um gemütlich von zu hause aus sich Produkte anzuschauen um dann wieder für sich schadensfrei zurück zu senden. Es mag sein das diese Problematik auch Käuferschichten spezifisch ist, aber es ist klar zu erkennen das diese Situation in vielen Branchen zu hohen Handlingkosten führt die dann wieder von allen Verbraucher getragen werden.

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