Steuersparfonds

Schlupfloch wird rückwirkend geschlossen

Die Schlupflöcher im Blick: Finanzminister Steinbrück

Die Schlupflöcher im Blick: Finanzminister Steinbrück

24. August 2006 Im Wettlauf zwischen den Anbietern von Steuersparfonds und dem Bundesfinanzministerium will der Gesetzgeber kurzfristig und rückwirkend eine neu aufgetretene Gesetzeslücke schließen. Eigentlich galt die Möglichkeit von steuerlich attraktiven Verlustzuweisungen seit dem November vergangenen Jahres als abgeschafft. Seither sind beispielsweise Medienfonds zur Finanzierung von Filmen, deren Modell existentiell von den Verlustzuweisungen abhing, vom Markt verschwunden. Mit der Deutschen Bank und der australischen Macquarie-Bank an der Spitze fanden jedoch einzelne Initiatoren geschlossener Fonds ein Schlupfloch im entsprechenden Paragraphen des Einkommensteuergesetzes.

Ihr Beteiligungsmodell basierte dabei auf dem Effekt von Kreditabschlägen (Disagio). Vereinfacht gesagt wurde auf das vom Anleger eingezahlte Eigenkapital im Fonds ein Vielfaches an Kredit aufgenommen. Auf diesen Kreditbetrag wurde dann ein Abschlag vorgenommen, der letztlich Verlustzuweisungen von rund 250 Prozent des vom Anleger eingezahlten Kapitals möglich machte. Das gesamte Geld floß in nicht börsennotierte Anleihen, deren Zinsen für die Zahlung der Kreditzinsen genutzt wurden. Am Ende sollte dann mit dem Erlös aus dem Verkauf der Anleihen der Kredit zurückgezahlt werden. Der Anleger sollte seinen Einsatz und eventuell einen Bonuszins ausgezahlt bekommen und hätte das Geld erst zu diesem Zeitpunkt versteuern müssen. Steuerstundungsmodelle dieser Art sind vor allem für Anleger mit Spitzensteuersatz interessant.

Schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken

Könnten sich bald mit der rückwirkenden Steuerreform befassen: Bundesverfassungsrichter

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Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007, das am Dienstag vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, wird diese Lücke nun geschlossen. "Die eingeschränkte Verlustberücksichtigung bei Steuerstundungsgestaltungen wird künftig für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten", heißt es in einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums. Zum Ärger der Fondsinitiatoren soll diese Neuregelung allerdings schon vom 1. Januar 2006 an gelten. Das bedeutet, daß alle in diesem Jahr solchen Beteiligungsmodellen beigetretenen Anleger nicht in den Genuß der von den Anbietern in Aussicht gestellten Steuerstundung kommen. Die Zahl der Betroffenen dürfte durchaus nennenswert sein. Dem Vernehmen nach sollen die Anbieter in diesem Zeitraum rund 600 Millionen Euro an Eigenkapital in ihren Fonds eingesammelt haben.

Diskussionen entzünden sich nun jedoch an der Rückdatierung der Neuregelung auf den Jahresanfang. So äußert Johanna Hey, Inhaberin des Lehrstuhls für Unternehmensteuerrecht an der Universität Düsseldorf, schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. Eine Rückbeziehung würde die Steuerpflichtigen ihrer Ansicht nach in ihrem rechtlich geschützten Vertrauen verletzten, weil sie auf Basis der zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Rechtslage wegen der damit verbundenen steuerlichen Effekte in den Kapitalanlagefonds investiert hätten.

Anbieter warten ab

Die Bundesregierung beruft sich jedoch darauf, daß ein Vertrauensschutz der Anleger nicht gegeben sei, weil aus dem Vorgehen im vergangenen Jahr hinreichend deutlich geworden sein sollte, daß Steuerstundungsmodelle nicht akzeptiert werden. Die jetzige Neuregelung hätte bei diesem Ansatz lediglich den Status einer nachträglichen kleineren Reparatur. Jochen Lüdicke, Partner der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, findet diese Ansicht bedenklich: "Die Frage lautet, ob ein Anleger sein Vertrauen auf die konkrete Gesetzesformulierung begründen kann - oder ob er den eventuell weitergehenden Willen des Gesetzgebers erkennen muß und bei dessen späterer Umsetzung schutzlos dasteht."

Die Anbieter reagierten mit Zurückhaltung auf die Entscheidung des Bundeskabinetts vom Dienstag. Man warte den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ab, hieß es von seiten der Deutschen Bank. Die deutsche Niederlassung von Macquarie will die weitere Vorgehensweise erst einmal prüfen. Im Raum steht dort, bei einer Verabschiedung des jetzigen Gesetzentwurfs durch den Bundestag die Fondszeichnungen rückabzuwickeln und den betroffenen Kunden ihre Einlagen in voller Höhe zurückzuerstatten.

Die Bundesregierung hatte auch schon im vergangenen Jahr die Möglichkeit von Verlustzuweisungen rückwirkend abgeschafft. Damals ging es um zwei Wochen, diesmal sind es schon acht Monate. Trotzdem wurde auch damals schon bemängelt, daß eine Rückdatierung verfassungswidrig sei. Allerdings dürfte es wegen der langen Verfahrenswege noch einige Zeit dauern, bis diesbezügliche Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht auftauchen.

Text: F.A.Z., 25.08.2006, Nr. 197 / Seite 19
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa, picture-alliance/ dpa/dpaweb

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