Hauptversammlungen im Internet

Der virtuelle Aktionär wird Realität

Von Stefan Ruhkamp

Könnte bald Vergangenheit sein: die Welt der Hauptversammlungen

Könnte bald Vergangenheit sein: die Welt der Hauptversammlungen

16. April 2007 Aktionärsdemokratie ist eine mühselige Angelegenheit. Wer an allen 30 Dax-Gesellschaften beteiligt ist, erhält in diesen Tagen einen dicken Stapel Post. Für den Besuch der Hauptversammlung ist weiterer Schriftverkehr erforderlich, so dass vielen Eigentümern die Lust vergeht, ihre Rechte zu nutzen. Seit Jahren geht die Zahl der Aktionäre, die zu den Hauptversammlungen gehen, zurück. Doch zugleich verbessern sich die Möglichkeiten der virtuellen Teilnahme und Stimmabgabe. Die Zahl der Online-Aktionäre nimmt zu.

Bei der Allianz haben im vergangenen Jahr schon 25.000 Aktionäre per Mausklick Anweisungen an die von der Gesellschaft berufenen Stimmrechtsvertreter übermittelt. Damit hat sich die Internet-Beteiligung innerhalb von vier Jahren mehr als vervierfacht. Auch Deutsche Telekom (rund 8000 Stimmabgaben), Deutsche Bank (etwa 5000) und Münchener Rück (rund 1800) kommen auf nennenswerte Größen. Neben Daimler-Chrysler (10.000) zählen diese Gesellschaften zu den Vorreitern der virtuellen Hauptversammlung (HV). Der gesamte Schriftverkehr samt Einladung lässt sich - sofern der Aktionär zugestimmt hat - per elektronischer Post abwickeln. Der Zuspruch ist bei der Allianz auch deshalb besonders groß, weil sie mit einem Gewinnspiel lockt. Wer den Papierkrieg einstellt, nimmt an einer Verlosung teil und kann Fondsanteile im Wert von bis zu 5000 Euro gewinnen.

Auf Würstchen verzichten

Bei der HV-Teilnahme per Internet gibt es zwar keine Chance, dem ungeliebten Vorstand die Meinung zu sagen, und Würstchen gibt es auch keine. Dafür hat das elektronische Medium aber außer dem geringeren Aufwand andere Vorzüge. Alle wichtigen Informationen sind rasch verfügbar. So lassen sich die Dokumentationen vergangener Aktionärstreffen über mehrere Jahre zurückverfolgen. Bei manchen Unternehmen sind noch bis zum Ende der Generaldebatte Änderungen der Anweisungen an die Stimmrechtsvertreter möglich.

Erboste Aktionäre können also theoretisch noch während der Hauptversammlung den missratenen Auftritt des Vorstandsvorsitzenden bestrafen und ihm per Mausklick die Entlastung verweigern. Im Internet übertragen fast alle Dax-Gesellschaften die Reden von Vorstand und Aufsichtsrat. Bei der Übermittlung der Debatten halten sich dagegen die meisten noch zurück. Nur ein Drittel der Dax-Gesellschaften überträgt diesen Teil der Hauptversammlung im Internet.

Münchener Rück stimmte online ab

Ohnehin ist die Stimmrechtsabgabe per Mausklick nur bei den Gesellschaften eine Vereinfachung, die Namensaktien emittiert haben, sagt Thomas Licharz, Geschäftsführer bei Registrar Services, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bank, die Dienstleistungen rund um die Hauptversammlung anbietet. Nur diese zwölf der 30 Gesellschaften haben Namenstitel und Aktienbuch. Sie kennen deshalb ihre Aktionäre samt Namen und Adresse. Alle anderen haben Inhaberaktien emittiert und müssen zunächst die kompletten Unterlagen an die Depotbanken versenden, die sie an den Aktionär weitersenden. Wer von den Anteilseignern dann noch per Internet Anweisungen an die Stimmrechtsbevollmächtigten erteilen will, hat einen zusätzlichen Verwaltungsschritt vor sich.

Trotz dieser Hindernisse spielt die online übermittelte Stimmabgabe bei einigen Gesellschaften schon eine erstaunlich große Rolle. Bei der Allianz entfielen im vergangenen Jahr mehr als 13 Prozent des präsenten Kapitals auf Stimmabgaben per Internet. Der auffallend hohe Anteil resultiert vor allem aus der Online-Abstimmung der Münchener Rück. Auch andere Gesellschaften können laut einer Umfrage des Fachmagazins Going-Public hohe Anteile vorweisen. Demnach haben bei der Lufthansa 5 Prozent des Grundkapitals die Abstimmung per Internet übermittelt. Auf Werte von mehr als zwei Prozent kommen Adidas, BASF, Bayer, Continental, Linde, MAN und TUI.

Wettbewerb der Hauptversammlungskulturen

Noch ist eine komplette Abwicklung der Hauptversammlung über das Internet nicht erlaubt. Doch nach Ansicht von Wirtschaftsrechtlern muss das deutsche Recht wegen einer Richtlinie der Europäischen Union schon bald in dieser Hinsicht geändert werden. „Noch müssen die deutschen Aktiengesellschaften ihre Hauptversammlung doppelt abhalten - in der Festhalle und im Internet“, sagt der Düsseldorfer Hochschullehrer Ulrich Noack.

Es gebe aber einen klaren Trend hin zu einem stärkeren Gewicht im Internet, und in einigen Jahren werde die komplette Online-Hauptversammlung zumindest rechtlich erlaubt sein. „Andererseits wird aber auch der gesellige Akt des Aktionärstreffens in einer großen Halle bei vielen Gesellschaften seine Bedeutung behalten“, sagt Noack. Es werde einen Wettbewerb der Hauptversammlungskulturen geben.

Text: F.A.Z., 17.04.2007, Nr. 89 / Seite 21
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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