Von Sabine Hildebrandt-Woeckel
24. Juni 2006 Das Angebot klang verlockend. Zusatzgeld für den Weihnachtseinkauf - und das zu einem Zinssatz unter 5 Prozent. Doch die Ernüchterung folgte auf dem Fuße. Kaum hatte der freundliche Kreditsachbearbeiter alle Daten von Werner Pape ins System eingegeben, erschien ein anderer Zinssatz auf dem Bildschirm, der mehr als doppelt so hoch war. So recht erklären könne er sich das auch nicht, zeigte sich der Bankmann mit Blick auf die vorgelegten Unterlagen verwundert: Aber das muß an Ihrem Scorewert liegen.
Scorewert? In Nordamerika ist diese Methode längst gang und gäbe. Zunehmend aber wird auch in Deutschland bei der Kreditvergabe ein sogenanntes Punktverwertungsverfahren angewendet. Dabei geht es nach den Worten von Uwe Gaumert vom Bundesverband Deutscher Banken (BDB) grundsätzlich darum, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kunden zu bewerten und sein künftiges Zahlungsverhalten vorauszusagen. Das gab es natürlich schon immer. Während aber früher der Kundenberater hierzu ein Gespräch führte, in dem die persönliche Situation des Kunden durchleuchtet wurde, übernimmt dies nun der Computer.
Automatisierung des Verfahrens
Mit Hilfe von statistischen Daten, zu denen neben bankrelevanten Informationen wie Einkommen oder Ausgaben auch soziodemographische Merkmale wie Alter, Wohnort, Berufsgruppe oder Zahl der Umzüge zählen, ordnet er den Kunden verschiedene Risiken zu und gibt am Ende einen Punktwert oder eine Note. Und je nachdem, wie die ausfällt, kann der Zinssatz zwischen 5 und 17 Prozent schwanken - wenn der Kunde überhaupt einen Kredit bekommt.
Mit Ausnahme einiger kleinerer Bankhäuser ziehen inzwischen nahezu alle Banken bei Kreditentscheidungen Scoringverfahren heran, schätzt Gaumert. Auch Warenversandhäuser und Mobilfunkanbieter rastern ihre Kunden. Ob die Automatisierung des Verfahrens für den Kunden ein Vorteil oder wie im Falle Werner Papes ein Nachteil ist, darüber streiten Banker, Versandhändler, Statistiker, Daten- und Verbraucherschützer seit langem.
Eindeutig ein Vorteil, sagt Rainer Neumann, Vorstandsvorsitzender der Schufa-Holding AG. Schon 1927 begann die Schufa damit, Positivlisten von Kunden zu erstellen, die auf Ratenzahlung einkauften, mittlerweile hat das Unternehmen die Kreditbiographie von rund 63 Millionen Bundesbürgern, also von fast allen im Alter von mehr als 18 Jahren, erfaßt. Dabei kennt der Dienstleister nicht nur Girokonten und laufende Kreditverträge. Er weiß auch, wie viele Kreditkarten Werner Pape besitzt und ob sein Haus mit Hypotheken belastet ist. Zudem melden ihm seine Vertragspartner, ob Pape je ein Kredit außerordentlich gekündigt wurde oder ob er trotz Mahnungen eine Handy- oder Versandhausrechnung schuldig geblieben ist. Nur wenn der Verbraucher die Rechtmäßigkeit von Kreditkündigungen bestritten hat, darf kein Schufa-Eintrag erfolgen.
Bei 93 Prozent sofort ein O.K.
Ohne sein Unternehmen wäre es überhaupt nicht möglich, heute direkt im Warenhaus Ratenverträge abzuschließen, sagt Neumann. Oftmals wird sofort an der Kasse elektronisch bei der Schufa angefragt, und bei 93 Prozent aller Anfragen kommt sofort ein O.K.. Ebenso laufe es bei Konsumentenkrediten. Je mehr Informationen die Bank über ihren Kunden habe und je schneller sie sie bekomme, desto reibungsloser und kostengünstiger verlaufe der Bearbeitungsvorgang, so Neumann.
Daß die Schufa den Verbrauchern bei der Kreditvergabe nützlich ist, meint auch BDB-Fachmann Gaumert. Er betont, daß das Schufa-Scoring nur ein Bestandteil der Bonitätsprüfung sei und keinesfalls alleinbestimmend. Für die Entscheidung, ob und mit welchem Zinssatz ein Kredit vergeben wird, ziehe die Bank Daten heran, die die Schufa überhaupt nicht habe. Beispiele dafür seien das Einkommen eines Antragstellers, seine Haushaltrechnung und gegebenenfalls vorhandene Sicherheiten.
Daß diese Erweiterung der Datensätze die Situation für den Bankkunden verbessert, wird von Verbraucherschützen bezweifelt. Denn in immer mehr großen Bankhäusern fließen diese in ein elektronisches Berechnungsverfahren ein - und enden letztlich in einem weiteren, diesmal bankinternen Scorewert. Welche Daten dabei im einzelnen berücksichtigt werden, darüber schweigen sich die Beteiligten aus. Schon die Schufa legt ihre Kriterien nicht im Detail offen, die Banken, auch im Hinblick auf die Konkurrenz, so ein Sprecher der Hypo-Vereinsbank, erst recht nicht.
Nachvollziehbare und faire Regeln
Für den Bankkunden sei das fatal, findet Roul Tiaden, Referatsleiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Er fordert nachvollziehbare und faire Regeln, die es den Verbrauchern ermöglichen, sich zu wehren, möglicherweise falsche oder irreführende Angaben zu korrigieren und schlechte Werte zu erläutern. Während Verbraucher in Nordamerika einen Anspruch haben, die Gründe für die Abwertung genannt zu bekommen, verweigern hierzulande viele Banken schon die Auskunft über den Scorewert an sich - obwohl sie sie laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erteilen müssen.Hinzu kommt, daß Datenschützer wie Tiaden davon ausgehen, daß nicht nur die Schufa, sondern auch die Banken Kriterien benutzen, deren Verwendung das BDSG eigentlich verbietet.
Die Banken bestreiten die Verwendung geschützter Daten. Sie betonen zudem, daß einzelne Fakten nur einen minimalen Einfluß auf den Scorewert haben. Je mehr Faktoren jedoch berücksichtigt würden, so Gaumert, um so genauer werde die Aussage. Er hält nichts von der Forderung, bestimmte Informationen herauszunehmen. Wenn wir das tun, wird das Ergebnis nicht besser.
Daß es grundsätzlich legitim ist, die Bonität eines Kunden zu ermitteln, das bestreiten auch die Verbraucherschützer nicht. Zum einen trage die Bank ein betriebswirtschaftliches Risiko. Zum anderen hilft es niemandem, wenn jemand einen Kredit bekommt, der ihn letztlich nicht bedienen kann, findet nicht nur Udo Reifner vom Institut für Finanzdienstleistungen (Iff) in Hamburg. Dennoch gebe es neben dem Datenschutz und der Intransparenz des Verfahrens noch weitere Argumente gegen Scoring.
Da wird blind geschossen
Scoring diskriminiert, so Reifner. Daß in einer bestimmten Punkte-Gruppe die Rückzahlungsquote höher liege als in einer anderen, bedeute nicht, daß alle nicht zurückzahlen. Selbst bei einer Quote von 10 Prozent heißt dies, daß 90 Prozent der Kunden den Kredit korrekt bedienen. Diese 90 Prozent zahlen ebenfalls die hohen Zinsen. Weitaus gerechter, so Reifners Auffassung, wäre es, den Risikozuschlag auf alle Bankkunden zu verteilen.
Hinzu komme, daß es für viele der verwendeten Daten nicht den geringsten Beweis gibt, daß sie tatsächlich die Kreditfähigkeit beeinflussen, sagt Reifner. Da wird blind geschossen. Seine Vermutung: Wenn die Banken einfach zwischen Hell- und Dunkelhaarigen unterscheiden würden, hätten sie die gleiche Trefferquote.
So, wie Scoring derzeit verwendet werde, sagt Datenschützer Tiaden, benachteiligt es einseitig den Verbraucher. Immer häufiger, beobachten die Experten, werde Scoring zudem regelrecht mißbraucht. Mit dem Hinweis auf ihren hohen Scorewert würde vielen Kunden suggeriert, daß sie froh sein könnten, daß sie überhaupt einen Kredit bekommen. Und mitunter stimmen sie dann Zinssätzen zu, die weit über dem tatsächlichen Risiko liegen.
Text: F.A.Z., 24.06.2006
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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