20. Februar 2007 Die geplante Abgeltungssteuer könnte der kapitalbildenden Lebensversicherung mit Einmalauszahlung zum Sprung aus der Bedeutungslosigkeit verhelfen. Ich erwarte eine Renaissance der Kapital-Lebensversicherung, sagt Bert Rürup, Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und einer der geistigen Väter des vor zwei Jahren in Kraft getretenen Systems der Altersvorsorge. Seit Anfang 2005 führt die einst beliebteste Sparform der Deutschen nur noch ein Schattendasein. Damals fiel im Zuge der Neuordnung der privaten Altersvorsorge das wichtigste Verkaufsargument weg: die steuerfreie Auszahlung zum Laufzeitende. Das war auch schmerzhaft, weil die Auszahlung auf einen Schlag wegen der Progression zu höheren Steuersätzen führt.
Allerdings bekamen die Lebensversicherer damals ein Trostpflaster mit auf den Weg, das sich nun als hilfreich erweisen und zu einem neuen Steuerprivileg gegenüber anderen Anlageformen führen könnte. Dieses Trostpflaster bestand darin, dass nur die Hälfte des Wertzuwachses einer klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung mit Einmalauszahlung dem persönlichen Steuersatz unterworfen ist, wenn in die Police mindestens zwölf Jahre eingezahlt wird und der Sparer älter als 60 Jahre ist.
Ist sich der Gesetzgeber des Effektes bewusst?
Zunächst entfaltete diese Regelung keine Wirkung. Von 2009 an soll nun aber die Abgeltungssteuer an die Stelle des persönlichen Steuersatzes treten. Für Kunden von Lebensversicherungen hätte dies die angenehme Folge, dass statt des halben persönlichen Steuersatzes nur die halbe Abgeltungssteuer in Höhe von 12,5 Prozent fällig wird. Bei anderen kapitalbildenden Anlageformen wie Investmentfonds oder der Direktanlage in Wertpapiere würden dagegen die vollen 25 Prozent für den Fiskus fällig.
Bleibt diese Regelung im Gesetzgebungsverfahren bestehen, wäre das eine Steilvorlage für die Versicherungswirtschaft. Vor allem Fonds würden in diesem Falle in noch stärkerem Maße, als dies ohnehin schon geschieht, in den Versicherungsmantel wandern. Bei dem Heidelberger Finanzvertrieb MLP spricht man bereits von einem steueroptimierten Asset Management im Versicherungsmantel, der vor allem den Absatz fondsgebundener Lebensversicherungen beflügeln sollte. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob sich der Gesetzgeber des Effektes bewusst ist, sagt Stephan Moltzen, Spezialist für Vorsorgeprodukte bei dem Heidelberger Unternehmen.
Lebensversicherungen und Fonds gleichstellen
Tatsächlich befindet sich das Gesetzgebungsverfahren zur Abgeltungssteuer noch ganz am Anfang. Erst seit wenigen Tagen liegt ein entsprechender Referentenentwurf vor. Im weiteren Verlauf könnte die Sonderrolle der Lebensversicherung mit der halbierten Besteuerung rasch auf die volle Höhe aufgestockt werden. Bei der Interessenvertretung der Fondsbranche, dem Bundesverband Investment (BVI), gibt man sich deshalb sehr zuversichtlich, dass den Lebensversicherern der Vorteil genommen wird. Wir wollen keine Privilegien, sondern eine steuerliche Gleichstellung für alle Betroffenen, sagte ein Sprecher. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält sich im derzeitigen Stadium mit einer Kommentierung zurück. Man wolle das nicht an die große Glocke hängen, sagte ein Sprecher.
Die Fondsbranche hatte zuvor schon geklagt, dass die bislang vorgesehene Form einer Abgeltungssteuer auf alle Kapitaleinkünfte das langfristige Investmentsparen vor allem über Aktienfonds unattraktiver machen würde. Der neue BVI-Präsident Wolfgang Mansfeld hatte dazu eine Beispielrechnung präsentiert, wonach bei einem Aktienfondssparplan über 30 Jahre mit einer monatlichen Rate von 100 Euro bei einem Endvermögen von 150.000 Euro rund 30.000 Euro Abgeltungssteuer fällig wären. Wesentlich ist, dass eine Abgeltungssteuer die Bereitschaft der Bürger nicht bremst, eigenständig für das Alter vorzusorgen, kommentierte er das Ergebnis.
Als Lösung stellte sich Mansfeld zunächst vor, dass Fondssparpläne mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und einem Mindestalter des Sparers von 60 Jahren bei der Auszahlung von der Abgeltungssteuer ausgenommen werden sollten. Inzwischen gibt es allerdings mit Blick auf den vorgestellten Referentenentwurf Signale, von dieser Forderung wieder abzurücken, wenn dafür Lebensversicherungen mit Einmalauszahlung und Investmentfonds während der Laufzeit und am Laufzeitende die gleiche steuerliche Behandlung erfahren.
Text: F.A.Z., 21.02.2007, Nr. 44 / Seite 21
Bildmaterial: F.A.Z.
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@Marvin Parsons (m apar) - Jetzt brauchen Sie nur noch einen der das glaubt...
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