Aufsichtsbehörden

Sanio attackiert die Finanzjongleure

Von Joachim Jahn und Stefan Ruhkamp

17. Januar 2008 Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), Jochen Sanio, hat sich für harte Sanktionen gegen die Verantwortlichen der Bankenkrise ausgesprochen. „Für die Rettung einer Bank mögen zwingende Argumente sprechen“, sagte Sanio auf dem Jahresempfang der Aufsichtsbehörde in Frankfurt.

„Doch diejenigen, die das Desaster zu verantworten haben, müssen unbedingt zur Rechenschaft gezogen werden.“ Sonst werde die Gefahr für die Wirtschaftsmoral (moral hazard) übermächtig. „Man könnte fast auf die Idee kommen, dass die Strafen für diejenigen, die ihr Unternehmen verwettet und dabei verloren haben, viel zu lasch sind“, ergänzte Sanio. Es zeichne sich immer deutlicher die Frage ab, „was man eigentlich als Banker anstellen muss, um nicht gerettet zu werden“.

Finanzsystem in der „härteste Vertrauenskrise der vergangenen Jahrzehnte“

Der Chef der Allfinanzaufsicht malte ein düsteres Bild des internationalen Finanzsystems. Dieses erlebe derzeit die härteste Vertrauenskrise der vergangenen Jahrzehnte, warnte Sanio. Die Unsicherheit habe „verheerende Destruktivkräfte“ entfesselt und „fast alle Akteure paralysiert“. Wenn eine Kettenreaktion durch das „aggressive Leveraging“ der vergangenen Jahre nicht rechtzeitig unter Kontrolle gebracht werde, könne es schnell zu einer „Katastrophe für das Gesamtsystem“ kommen. Die Schuld daran wies der Präsident der deutschen Allfinanzaufsicht den Geldinstituten zu. Zu einem großen Teil beruhe die Krise mit zweitklassigen Hypothekenkrediten (Subprime) darauf, „dass scheinbar geschickte Finanzingenieure“ die geltenden Regeln zur Risikobegrenzung ausgehebelt hätten.

Dies sei ihnen ohne größere Anstrengungen gelungen, „denn weltweit hatten die Solvenznormen Lücken“. Dafür machte Sanio vor allem die bisherigen Regeln zur Eigenkapitalausstattung (Basel I) verantwortlich. Nach diesen hätten Kreditlinien mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr nicht berücksichtigt werden müssen. Als tragisch bezeichnete Sanio es deshalb, dass das neue Regelwerk „Basel II“ erst zu Beginn dieses Jahres verbindlich geworden sei. Es habe die Lücken in den Normen weitgehend gestopft.

Wirksame Eigenkapitalstandards auf den globalisierten Finanzmärkten seien eine der Hauptlehren aus den jüngsten Entwicklungen, erklärte Sanio. In einem „zweiten Akt“ beträten nun überdies die ausländischen Banken die Bühne - „darunter ausgerechnet auch amerikanische Banken, die das Desaster auf ihrem heimischen Hypothekenmarkt eigentlich frühzeitig hätten erkennen müssen“.

Risikomanagementsysteme müssen deutlich verbessert werden

Die Bankenaufsicht in Deutschland werde den Instituten entscheidende Leistungssteigerungen abverlangen, unterstrich Sanio. Sie müssten ihre Risikomanagementsysteme so ausrüsten, dass sie das Herannahen extremer Situationen rechtzeitig erkennen. Bisher seien sie nicht in der Lage gewesen, die von ihnen geschaffenen Kunstprodukte zu beherrschen. Sanio räumte ein, dass es einigen Kreditinstituten nicht nur an „Expertise, Risikomanagement und Geld“ gemangelt habe. Vielfach sei es auch die unterdurchschnittliche Ertragslage gewesen, die sie dazu getrieben habe, ihr Heil auf gefährlichem Terrain im Ausland zu suchen.

Schwere Vorwürfe richtete Sanio darüber hinaus an die amerikanischen Ratingagenturen. Diese hätten offenbar ohne jede Kenntnis der skandalösen Kreditvergabepraxis und mit illusionären Annahmen über zukünftige Zahlungsausfälle das „Füllhorn ihrer Triple-A-Ratings“ über den Verbriefungsstrukturen ausgeschüttet.

Den deutschen Versicherern attestierte Sanio angesichts der Umstände eine gute Verfassung. Als wichtige Marktteilnehmer könnten sie sich zwar nicht völlig den Turbulenzen der Finanzkrise entziehen. Auch sie hätten in strukturierte Anlagen investiert. Aber die Versicherer hätten ein besonderes Verhältnis zur Vorsicht. „Es ist ihnen offenbar angeboren“, sagte Sanio. Diese Eigenschaft habe die deutsche Versicherungsaufsicht stets unterstützt. Lange Zeit seien die quantitativen Anlagevorschriften, die diesem Zweck dienten, als altmodisch kritisiert worden. Das sei voreilig gewesen, denn die aufsichtsrechtlichen Grenzen hätten ihre guten Seiten.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

 
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