Von Dyrk Scherff
14. April 2008 Die Überraschung war groß: Die kleine Emilia war erst wenige Wochen auf der Welt, da stand schon ein Versicherungsvertreter an der Haustür der Eltern. Er empfahl eine Unfallversicherung für die Tochter. Vater und Mutter wunderten sich, wie der Vertreter von der Geburt erfahren hatte. Er las es in den Veröffentlichungen der Stadt. Die Eltern hatten nichts gegen die gut gemeinte Bekanntmachung einzuwenden, als sie die Geburtsurkunde beantragten.
Die beiden wiesen den Vertreter ab. Doch ihnen schwante, dass sie sich zum Wohle ihres Kindes nicht um eine passende Absicherung herumdrücken sollten. Sie gingen zu ihrer Bank und wurden dort freudig empfangen. Kein Wunder, denn junge Eltern, aber auch die Omas und Opas sind willkommene Kunden der Finanzindustrie. Denn die weiß: Im Überschwang, den viele durch den Familienzuwachs empfinden, sind sie gerne bereit, für eine Versicherung oder eine Geldanlage tief ins Portemonnaie zu greifen.
Für und Wider der Lebensversicherung
So finden sich auf dem Markt allerhand Produkte mit netten Namen, von der Biene-Maja-Police über die Teddy-Versicherung bis zum Hipp-Sparbuch. Optimal sind solche Angebote selten. Sie versichern oft mit zu geringen Summen oder decken das Falsche ab und bringen oft zu wenig Rendite.
Gerne angeboten werden Ausbildungsversicherungen. Das sind Lebensversicherungen, die zum Beispiel am 18. Geburtstag fällig werden. Als Geldanlage sind sie zu teuer, weil die Kosten enorm sind. Da sind Fondssparpläne günstiger und renditestärker. Einen Vorteil haben die Policen aber: Sterben die Eltern früh und können daher nicht weiter einzahlen, sinkt die Auszahlungssumme fürs Kind trotzdem nicht. Doch eine eventuelle Lücke lässt sich besser über eine Risiko-Lebensversicherung füllen, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das sei deutlich günstiger.
Haftpflicht ist Muss
Unsinnig sind auch die Unfallversicherungen. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind weniger als ein Prozent aller Schwerbehinderungen von Kindern unter 18 Jahren auf Unfälle zurückzuführen. Krankheiten sind also das Problem. Hier hilft eine Kinderinvaliditätsversicherung, die 300 Euro im Jahr kosten kann. Vorsicht aber: Im Kleingedruckten sind oft Ausschlüsse versteckt.
Auch eine Haftpflichtversicherung ist für Eltern Pflicht, betont Lilo Blunck vom Bund der Versicherten. Die Police muss auch Kleinkinder miteinbeziehen. Bei einer bestehenden Familienversicherung ist das Kind bis zur nächsten Beitragszahlung zu melden.
Wenig ratsam: Sparbuch zum Bausparen
Das Sparbuch haben gerade die Älteren liebgewonnen. Sie wollen ihren Enkeln daher oft eines schenken, trotz mickriger Zinsen. Das Hipp Mein Baby Sparbuch der Dresdner Bank bietet gerade einmal 2,25 Prozent. Bei anderen sind es oft noch weniger. Dabei gibt es auf Tagesgeldkonten mindestens das Doppelte.
Beliebt ist auch der Bausparvertrag fürs Kind. Eine ideale Lösung, schreibt etwa die Gothaer auf ihrer Internet-Seite. Für Kinder das Falsche, sagt hingegen Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Und bezieht das auf alle Bausparverträge. Denn wer weiß schon heute, ob das Kind 30 Jahre später überhaupt ein Haus bauen will und damit von dem günstigen Hypothekendarlehen profitiert? Wohnt der Beschenkte lieber zur Miete, hat er dafür niedrige Zinsausschüttungen von oft unter 2 Prozent akzeptiert. Manche Versicherer zahlen mehr, wenn auf den Kredit verzichtet wird. Aber auch dann gibt es nicht mehr als 4 Prozent.
Fondsmix mit Sparplan
Nauhauser empfiehlt eher eine Mischung aus Aktien- und Anleihenfonds. Wer bis zum 18. Lebensjahr des Kindes sparen will, hat viel Zeit. Aktien bringen dann die beste Rendite, das Verlustrisiko ist nach so einem langen Zeitraum fast null. Der Verbraucherschützer rät zu Aktien- und Rentenindexfonds. Sie sind viel günstiger und in der Kursentwicklung nicht schlechter als der Durchschnitt der klassischen Fonds.
Acht Prozent im Jahr sind damit langfristig möglich. Am besten ist ein Sparplan, in den regelmäßig eingezahlt wird. Die Sparraten sollten aber höher sein als 50 Euro, sonst sind die Kaufgebühren im Verhältnis zu hoch. Sinn macht das freilich nur, wenn die Eltern nicht gleichzeitig noch Kredite abbezahlen müssen, etwa fürs eigene Haus. Dann ist die Entschuldung wichtiger als das Sparen fürs Kind.
Die Geldanlage sollte auf den Namen des Kindes lauten. Jährliche Einnahmen bis zum Grundfreibetrag von 7664 Euro sind dann steuerfrei. Um zu verhindern, dass das Kind das Geld bei Volljährigkeit verschleudert, kann ein Schenkungsvertrag ausgearbeitet werden. Der kann einen Verwendungszweck als Einschränkung beinhalten, der dann aber auch von einem Notar ausgefertigt sein sollte, empfiehlt Ulrike Höreth, Steuerexpertin von Ernst & Young.
Gewusst wie: Die finanzielle Geburtsvorbereitung
1. Unverheiratete Paare, die gemeinsames Sorgerecht haben wollen, sollten noch vor der Geburt zum Jugendamt. Dort muss die Frau ihr Sorgerecht offiziell mit dem Mann teilen. Der muss dort gleichzeitig die Vaterschaft anerkennen.
2. Nach der Geburt sollte bei der Kommune der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Er beträgt bei Ehepaaren 3648 Euro und lohnt sich vor allem bei Gutverdienern. Hinzu kommt ein Freibetrag für Erziehung und Betreuung von 2160 Euro. Das lohnt sich nur für Gutverdiener mit einem Grenzsteuersatz von mehr als 30 Prozent. Wer darunter liegt, für den lohnt sich eher Kindergeld als der Freibetrag. Doch jeder sollte beides beantragen, denn das Finanzamt zieht von den Freibeträgen automatisch das Kindergeld ab. Bei unverheirateten Paaren werden Freibeträge und Kindergeld geteilt.
3. Spätestens drei Monate nach der Geburt muss das Elterngeld beantragt werden. Sonst gilt es nicht mehr rückwirkend ab Geburt. Es beträgt zwei Drittel des durchschnittlichen Nettoverdienstes der vergangenen 12 Monate, maximal 1800 Euro.
4. Wer in eine Riester-Rente spart, muss beim Anbieter die Kinderzulage beantragen.
Text: F.A.S.
Bildmaterial: ddp
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