Von Stefan Ruhkamp
11. Dezember 2007 Zum Jahreswechsel werden die zulässigen Sparsummen für die mit Steuervorteilen und Zulagen geförderten Riester-Renten ausgeweitet. Sparer können vom kommenden Jahr an bis zu 4 Prozent ihres Arbeitseinkommens gefördert sparen und ihre Aufwendungen samt der vom Staat gezahlten Zulagen von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abziehen. Wegen dieser Vorzüge sind Riester-Verträge die am höchsten geförderte Form der Altersvorsorge in Deutschland, weit vor Rürup-Leibrenten und auch vor der per Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersversorgung. In manchen Fällen trägt der Staat mehr als 50 Prozent der Einzahlungen.
Sparer, die vor dem Jahresende einen Vertrag unterschreiben, können sich Zulagen und etwaige Steuervorteile noch für das Jahr 2007 sichern. Das kann einen Unterschied von einigen hundert bis mehr als 1000 Euro machen. Diesen Umstand nutzen viele Versicherer, Fondsgesellschaften und Banken, um ihre Kunden zum Abschluss zu bewegen. Die Sparer sollten sich aber nicht hetzen lassen und sorgfältig auswählen. Denn die Anbieter sind unterschiedlich finanzstark, unterschiedlich erfolgreich in der Geldanlage und arbeiten mit sehr unterschiedlichen Kosten für Vermittlung und Verwaltung, sodass die zu erwartenden Leistungen um mehr als 20 Prozent auseinanderliegen können (F.A.Z. vom 18. August 2006).
Zulagen erhöht, Eigenbetrag reduziert
Die staatlich geförderten Rentenverträge, im Volksmund nach dem ehemaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester (SPD) benannt, sind im Jahr 2001 als Ausgleich für Kürzungen der staatlichen Rentenversicherung geschaffen worden. Mitmachen können Beamte und Angestellte, Selbständige dagegen nicht. Gefördert werden bisher Einzahlungen, die bis zu 3 Prozent des Erwerbseinkommens entsprechen, künftig 4 Prozent, begrenzt auf maximal 2100 Euro. Diese Summe trägt der Sparer nur zum Teil. Derzeit steuert die staatliche Zulagenstelle für Erwachsene jährlich 114 Euro bei, für Kinder 135 Euro.
Vom kommenden Jahr erhöhen sich diese Beträge auf 154 Euro für Erwachsene und 185 Euro für Kinder, solange der Sparer für sie Kindergeld erhält. Für Nachwuchs, der nach dem 31. Dezember 2007 auf die Welt kommt, zahlt der Staat sogar 300 Euro. Die Zulagen reduzieren den Eigenbeitrag des Sparers. Ein Beispiel: Eltern, die beide durchschnittlich verdienen und zwei Kinder haben, müssen rund 1700 Euro selbst aufbringen, damit knapp 2400 Euro für ihre Altersvorsorge verwendet werden.
Einkommensteuer auf Auszahlung
Bringen sie weniger auf, reduzieren sich entsprechend die Zulagen. Die Familie kann die gesamte Summe, also Eigenbeitrag und Zulage, von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abziehen. Das Finanzamt prüft, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulagen, und zahlt die Differenz aus. Gespart wird also aus unversteuerten Einkommen.
Dafür werden für die Auszahlungen der Riester-Verträge im Alter Einkommensteuern erhoben. In der Regel ist aber die Steuerbelastung im Alter geringer als zu Zeiten der Erwerbstätigkeit, weil das Einkommen und damit die Steuersätze der Rentner geringer sind. Riester-Renten werden in drei Grundvarianten angeboten. Nach Art der kapitalbildenden Lebensversicherung - das ist die bislang beliebteste Form - bieten Riester-Verträge umfangreiche Zinsgarantien.
Fondssparpläne erhöhen Aktienanlagen
Das ermöglicht ein hohes Maß an Planungssicherheit, beschränkt aber die Aussichten auf eine hohe Rendite, weil die Versicherer den größten Teil des Geldes in Anleihen investieren müssen. Auch Banksparpläne sind gut planbar, weil sie eine feste Verzinsung bieten. Fondssparpläne - die zweitbeliebteste Variante der Riester-Verträge - ermöglichen dagegen einen höheren Anteil von Aktienanlagen.
Das verspricht bei günstigem Verlauf höhere Renditen, kann bei einer ungünstigen Entwicklung auf den Aktienmärkten aber auch zu geringeren Renten führen. Das Anlagerisiko trägt also zu einem wesentlichen Teil der Sparer. Bei allen drei Formen müssen die Anbieter allerdings sicherstellen, dass im Alter für die Finanzierung der Rente mindestens die vom Kunden eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z.
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