16. April 2008 Es tobt eine medienpolitische Debatte um die Auftritte der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet. Der ZDF-Intendant Schächter hat gesagt, dass, wer ARD und ZDF online Zügel anlege, sich dem Verdacht der Zensur aussetze. Damit meint Schächter die Bundesländer, besonders die von der Union regierten. Wollen Sie ARD und ZDF zensieren?
Der Vorwurf ist falsch. Ich war für eine sehr lange Zeit Mitglied im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks. Ich weiß um die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und schätze ihn. Nichts liegt mir ferner als irgendeine Art von Zensur. Ich bin auch davon überzeugt, dass in den anderen unionsgeführten Landesregierungen niemand auf die Idee käme, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zensieren zu wollen. Zensur ist gar nicht das Thema. Es geht um einen klaren gesetzlichen Auftrag für die Aktivitäten von ARD und ZDF im Internet. Schließlich geht es hier um Gebühren, mit denen ARD und ZDF in Konkurrenz zu marktfinanzierten ähnlichen Angeboten treten.
Was für ein Auftrag ist das? Trifft es zu, dass die Bundesländer ARD und ZDF - wie diese behaupten - Texte im Internet ganz untersagen wollen?
Nein, das stimmt nicht, aber eines ist klar: Eine öffentlich-rechtlich finanzierte unmittelbare Konkurrenz zu den Angeboten der Printmedien kann es nicht geben. Wie massiv die Interessen der Verlage betroffen sind, kann man an den Reaktionen ja sehen.
Das heißt, Sie verstehen den Argwohn der Verlage, die fürchten, ARD und ZDF legten eine elektronische Presse auf?
Ich kann es durchaus verstehen, dass die Verlage in den Angeboten von ARD und ZDF im Internet eine echte Wettbewerbssituation sehen - wenn es um journalistische Texte geht, aber auch um all den Service und die Ratgeber-Dienstleistungen, die angeboten werden - auf dem Printmarkt wie im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Da muss ich nur auf die Unzahl von Kochsendungen schauen. Für mich ist der entscheidende Punkt: Entspricht das, was ARD und ZDF anbieten, dem spezifischen öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag oder nicht? Hier müssen sich die Sender eine Grenzziehung gefallen lassen. Nicht jedes Ratgeber-Angebot zu Haus und Hof, Garten und Herd fällt unter den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu Grundversorgung, zumal im Internet.
Wie sollte das Angebot von ARD und ZDF im Internet konkret aussehen?
Sie können zunächst ihre Programme aus dem Fernsehen live und parallel ins Internet stellen. Sie können Programme auch abrufbar vorhalten. Das ist unbestritten. Allerdings muss es da eine zeitliche Begrenzung geben. Ich halte die bislang genannte Sieben-Tage-Regel für kostenlose Verfügbarkeit für sinnvoll, eine zeitliche Grenze muss es allein aus wettbewerbs- und aus europarechtlichen Gründen geben. Mit dem Entwurf für den Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir in dieser Frage eine gute Grundlage, auch wenn über Einzelheiten zu diskutieren ist.
Wenn man auf den Entwurf zum Rundfunkstaatsvertrag schaut, könnte man sich fragen, worüber sich ARD und ZDF aufregen. Denn dort ist, wie Sie sagen, die Rede von den Programmen und von anstalts- und sendungsbezogenen Inhalten. Bei einer Nachrichtensendung sind ja sicher Nachrichten sendungsbezogen.
Die Frage müssen Sie Herrn Schächter vom ZDF und seinen Intendanten-Kollegen Raff oder Gruber von der ARD stellen, nicht mir. Ich sehe den Grund der Aufregung nicht. Denn der Vorwurf, dass wir ARD und ZDF Texte ganz oder fast vollständig verbieten wollten, stimmt einfach nicht. Der Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrages bietet den öffentlich-rechtlichen Sendern ausreichend Raum, ihr Angebot im Internet auszugestalten und fortzuentwickeln. Niemand will das Internet für ARD und ZDF sperren, dann würde man den Sendern ihre Zukunftsfähigkeit nehmen. Die gesamte Schärfe in der Debatte ist fehl am Platz. Es geht im Rundfunkänderungsstaatsvertrag darum, einen vernünftigen und sachgerechten Ausgleich zu schaffen zwischen den Interessen der Presseverlage und den öffentlich-rechtlichen Sendern. Die Verlage haben nun einmal nicht den Vorteil, dass sie ihre Angebote wie ARD und ZDF von Gebührenzahlern finanziert bekommen. Einen Verdrängungswettbewerb zwischen der unabhängigen Presse und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann sich niemand wünschen.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck hat gesagt, dass man ARD und ZDF online unterstützen müsse, damit es im Internet Inseln der Qualität gebe. Das klingt so, als gäbe es ansonsten nur ein Meer der Niveaulosigkeit. Wie fällt Ihr Urteil über die Breite des dort zu findenden Angebots aus?
Ich habe mir zuletzt die Internetangebote einiger Medien - deren Namen ich jetzt aus Wettbewerbsgründen nicht nenne - angeschaut und stelle fest, dass es nicht-gebührenfinanzierte Qualitätsangebote gibt. Das heißt, es gibt längst einen regen Wettbewerb und nicht ein Vakuum, das ARD und ZDF füllen müssten. Insofern halte ich - wie gesagt - den Entwurf für den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag für sehr tauglich und sowohl die Anmerkungen von Herrn Schächter als auch von Kurt Beck für nicht angemessen.
Sollte es weiter finanzielle Obergrenzen für das Online-Engagement von ARD und ZDF geben? Im Augenblick dürfen die Sender 0,75 Prozent ihres Gesamtetats für Online ausgeben, das sind bei 7,3 Milliarden Euro mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr.
Mir erscheint es als vollkommen eindeutig, dass man Obergrenzen braucht. Und ich denke, die bisherige Grenze - die von Ihnen angesprochenen 0,75 Prozent - sollte ein Anhaltspunkt für die Zukunft sein. Wobei ich diese exakte Zahl nun nicht für ein Evangelium halten möchte. Und auch in Rechnung stelle, dass sich das Medien-Nutzungsverhalten der Menschen ändert, also künftig mehr Rundfunk und Fernsehen über das Internet empfangen wird als bisher. Aber diese Ausgaben vollziehen sich ja nicht im luftleeren Raum. Hier geht es um Gebühren, die für einen öffentlich-rechtlichen Auftrag verwendet werden müssen. Wir, also die Länder, haben schließlich schon über die Grundsatzfrage, bis zu welcher Grenze die Rundfunkgebühr erhöht werden darf, heftig diskutiert und - sind vom Bundesverfassungsgericht eingefangen worden. Jetzt diskutieren wir über eine Umgestaltung des gesamten Gebührensystems, etwa über die Abschaffung der GEZ.
Apropos Gebühr: Wieso geht die Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2009 von jetzt 17,03 Euro auf 17,98 Euro pro Monat so klaglos durch? Hat das Bundesverfassungsgericht die Länder so eingeschüchtert, dass sich nie wieder ein Ministerpräsident kritisch dazu äußert?
Nie wieder würde ich nicht sagen. Aber es ist zunächst einmal so, dass das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Streitfrage entschieden hat. Und was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, das brauchen wir jetzt nicht zu problematisieren. Auf dieser rechtlichen Basis hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs ein Gutachten zur künftigen Gebührenhöhe erstellt. Im Moment besteht in dieser Frage kein Diskussionsbedarf, und deswegen läuft die Sache auch glatt durch - hoffentlich auch bei den Parlamenten.
Die Länder denken darüber nach, das Gebührenmodell ganz umzustellen. Statt der Gebühr, die an ein Rundfunkempfangsgerät gebunden ist, könnte es eine Haushaltsgebühr geben. Oder eine Rundfunksteuer. Wie ist Ihre Position?
Die Kritik an dem bestehenden Gebührenmodell ist sehr laut geworden. Allerdings muss man sich, wenn man die Kritik unterstützt, überlegen: Was tritt an die Stelle? Alle Alternativmodelle sind ausnehmend schwierig: Bei einer Steuer stellt sich die Frage, wer sie berechnet, in den Etat einstellt und den Sendern auszahlt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bundesland das aus Landesmitteln bestreiten wollte, der Freistaat Bayern jedenfalls nicht. Die Haushaltsgebühr sieht zunächst nach Vereinfachung aus. Allerdings stellt man schnell fest, dass gar nicht genau definiert ist, was ein Haushalt ist. Bei den Einwohnermeldeämtern werden Personen und nicht Haushalte gemeldet. Die Sache würde kompliziert. Ich sehe noch nicht, in welche Richtung eine grundlegende Umgestaltung unseres Gebührenmodells gehen sollte. Ich kann mir eher vorstellen, das bestehende System fortzuentwickeln. Da gibt es etliche Details, die man verändern könnte, ich denke nur an die Computer, die in Betrieben und an Arbeitsplätzen nur für dienstliche Zwecke und nicht für den Rundfunkempfang vorgehalten werden und trotzdem unter die Gebührenpflicht fallen.
Für neue Angebote von ARD und ZDF - strenggenommen auch die Pläne im Internet - soll es den Public Value Test geben, mit dem ermittelt wird, ob Projekte wirklich öffentlich-rechtlich sind. Der Privatsenderverband VPRT würde gerne ein externes Gremium einschalten, ARD und ZDF sagen: das machen die Rundfunkräte. Was meinen Sie?
Der Public Value Test kommt. Dabei sollten die Gremien der Sender eine zentrale Rolle spielen. Das sollten wir im Kern nicht an Dritte delegieren, wenn damit eine effektive Kontrolle - nicht Pro- domo-Entscheidungen - erreicht wird. Und wenn Sie so wollen, erfolgt eine externe Kontrolle ja durch die EU-Kommission in Brüssel, die unser duales Rundfunksystem mit Argusaugen verfolgt.
Das Gespräch führte Michael Hanfeld.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z. - Foto Wolfgang Eilmes
