Google Book Settlement

Deutschlands Bedenken gegen Google

Von Hannes Hintermeier

Erst scannen, dann fragen? Googles Vergleichsangebot mobilisiert auch die Bundesregierung

Erst scannen, dann fragen? Googles Vergleichsangebot mobilisiert auch die Bundesregierung

16. Juli 2009 Die Bundesregierung schaltet sich nun offiziell in das Gerichtsverfahren um das sogenannte Google Book Settlement ein. Das hat am Donnerstag eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums in Berlin bestätigt. Demzufolge hat das deutsche Generalkonsulat in New York die Anwaltskanzlei Sheppard Mullin Richter & Hampton LLP beauftragt, einen „amicus curiae“-Brief auszuarbeiten. Bis Ablauf der Einspruchsfrist am 4. September soll sie diesen beim zuständigen United States District Court in New York einreichen.

Hintergrund der Maßnahme ist eine seit Monaten schwelende Debatte über Zukunft des Urheberrechts im digitalen Zeitalter. Die seit 2004 von der Internet-Suchmaschine Google betriebene Digitalisierungsaktion von Millionen von Büchern hat nicht nur in Deutschland die Politik für das Thema sensibilisiert. Die kritischen Stimmen mehren sich, die vor den unabsehbaren Folgen des Google Book Settlement warnen.

Eine Intervention seltener Art

Der Vergleichsvorschlag, den Google auf eine Sammelklage von amerikanischen Verlage und Autoren gegen ihre Digitalisierungspraxis ausgearbeitet hat, soll im Oktober vom New Yorker Bezirksgericht genehmigt werden. Sollte er vor dem New Yorker Gericht tatsächlich zustande kommen - woran im Augenblick kein Experte wirklich zweifelt -, so betrifft er auch nicht-amerikanische Verlage und Autoren, da Google über das Internet weltweit erreichbar ist.

Einwände gegen das Verfahren können nur Betroffene machen, also Autoren und Verleger; ein „fairness hearing“ muss diese dann auf Stichhaltigkeit prüfen. Personen und Institutionen, die nicht unmittelbar betroffen sind, können sich mit einem „amicus curiae“-Schreiben ans Gericht wenden. Dass sich eine Regierung auf diese Weise in einen Zivilprozess eines anderen Landes einmischt, kommt jedoch eher selten vor. Ende Mai hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in einem F.A.Z.-Interview (siehe Brigitte Zypries im Gespräch: Nutzt solche Dienste nicht!) schon davon gesprochen, sie werde diese Vorgehensweise „sehr ernsthaft“ prüfen.

Der Ministerin zufolge geht es nicht darum „dem Rechtsstreit als Partei beizutreten, sondern das Gericht lediglich auf einige rechtliche Aspekte aufmerksam zu machen“. Laut Zypries handelt es sich bei dem Verfahren in erster Linie „um ein reines Problem des amerikanischen Urheberrechts, das sich zwischen Autoren und Verlegern einerseits und Google andererseits“ auftue. Die Bundesregierung vertreten wird der Anwalt Edwin Komen aus dem Washingtoner Büro von Sheppard Mullin. Er ist ein Fachmann für Fragen des Urheber-, Film- und Medienrechts sowie für Markenschutzfragen.

Kartellrechtliche Bedenken

Auch in den Vereinigten Staaten regt sich Widerstand gegen den Suchmaschinenbetreiber aus Mountain View / Kalifornien. Erst vergangene Woche hatte das amerikanische Justizministerium bekanntgegeben, dass es eine offizielle Untersuchung in der Sache Google Book Settlement eröffnet hat. In einem Brief an den zuständigen Richter am New Yorker Bezirksgericht, Denny Chin, erklärte das Ministerium, es werde Hinweisen nachgehen, denen zufolge der geplante Vergleich zwischen der Suchmaschine sowie Verlagen und Autoren gegen den Sherman Antitrust Act verstößt.

Das Gesetz aus dem Jahr 1890 regelt die Monopolbildung und bietet Mittel, Firmen zu entflechten. Richter Chin hat die Regierung aufgefordert, die Ergebnisse ihrer Untersuchung schriftlich bis zum 18. September einzureichen. Denny Chin war es auch, der zuletzt den Anlagebetrüger Bernard Madoff zu einer hundertfünfzigjährigen Gefängnisstrafe verurteilte. Ein Jurist, der in großen Dimensionen denkt, kann auch für das Verfahren um das Google Book Settlement nicht schaden. Am 7. Oktober 2009 wird verhandelt.


Bildmaterial: ASSOCIATED PRESS

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