Gerichtsurteil

Reaktionen auf einen kurzen Prozeß

Von Jutta Sommerbauer, Istanbul

Freispruch in Abwesenheit: Elif Shafak

Freispruch in Abwesenheit: Elif Shafak

22. September 2006 Nach nur etwas mehr als einer Stunde stand die Entscheidung fest: Ein Gericht im Istanbuler Bezirk Beyoglu wies die Klage gegen die türkische Schriftstellerin Elif Shafak am ersten Prozeßtag ab. Laut dem Urteil des Richters Irfan Adil Uncu gibt es nicht ausreichend Beweise dafür, daß die Autorin in ihrem letzten Roman „Der Bastard von Istanbul“ das „Türkentum verunglimpfe“.

Der Kläger Kemal Kerincsiz zeigte sich fassungslos, daß er mit seiner Klage nach dem umstrittenen Artikel 301 nicht erfolgreich war, und machte den Einfluß ausländischer Kräfte für das Urteil verantwortlich. Elif Shafak selbst war nicht vor Gericht erschienen, da sie sich nach der Geburt ihrer Tochter noch erholt. Sie äußerte sich in einer ersten Stellungnahme erleichtert. „Mein Fall ist aber nur einer von vielen“, sagte sie.

Streit um eine Romanfigur

Proteste vor dem Gericht

Proteste vor dem Gericht

Vor dem unscheinbaren Gerichtsgebäude am Ufer des Goldenen Horns waren mehrere hundert Polizisten postiert, um Zusammenstöße zwischen Demonstranten zu vermeiden. Kerincsizs Unterstützer hatten türkische Fahnen, Atatürk-Bilder und stilisierte EU-Banner mitgebracht, in deren Mitte ein Hakenkreuz und die Aufschrift „EU Faschismus“ prangten.

Linksgerichtete Gruppen, Intellektuelle und Schriftsteller versammelten sich indes zu einer Solidaritätskundgebung für Elif Shafal. „In einem Land, in dem Leute beginnen, Belletristik zu verfolgen, gibt es ein wirkliches Problem“, sagte Koray Caliskan, Professor der Politikwissenschaft an der Bosphorus-Universität. „Ich bin hier, um eine Romanfigur zu unterstützen.“

Öffentliche Reaktionen

Nachdem er vom Freispruch Elif Shafaks erfahren hatte, sagte Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan in Ankara, man könne „zufrieden sein“. Auch für die türkische Regierung war der Fall Shafak - kurz vor der Veröffentlichung des EU-Fortschrittsberichts am 8. November - zunehmend zur Belastung geworden.

Elna Leth Pedersen, dänische Prozeßbeobachterin von Amnesty International, hofft nun, daß der Gerichtsentscheid türkische Politiker anregt, den Artikel 301 zu entschärfen. „Die Anklage wurde abgewiesen, weil es so viel internationale Aufmerksamkeit gab, ähnlich wie damals bei Orhan Pamuk. Aber es gibt noch viele andere Fälle, wo dies nicht passiert, da die Betroffenen weniger bekannt sind.“

Text: F.A.Z., 22.09.2006, Nr. 221 / Seite 40
Bildmaterial: AFP, dpa

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