Investigativer Journalismus

Versteckte Kamera

Von Jürg Altwegg, Genf

Wo liegen die Grenzen der investigativen Recherche? Die Schweiz zieht enge Grenzen.

Wo liegen die Grenzen der investigativen Recherche? Die Schweiz zieht enge Grenzen.

22. Oktober 2008 Wir glauben bekanntlich nur, was wir sehen - und wissen sehr wohl, wie trügerisch Bilder sein können. Wenn sie auch noch mit versteckter Kamera aufgenommen worden sind, dann vertrauen wir ihnen erst recht. In Frankreich haben die öffentlich-rechtlichen Sender mit geheimen Aufnahmen aus Altersheimen einen Missstand in die Öffentlichkeit gebracht: die schlechte Behandlung, ja Gewaltanwendung gegen alte Menschen in vielen Pflege-Institutionen. Die Heime und die Verantwortlichen wurden im Fernsehen nicht beim Namen genannt. Aber sie wurden den Aufsichtsbehörden mitgeteilt. Der Fall sorgt für Schlagzeilen - auch bezüglich der angewandten Methoden.

In der Schweiz sind gerade der Chefredakteur Ueli Haldimann und weitere Verantwortliche des staatlichen Schweizer Fernsehens SRG vom Bundesgericht verurteilt worden: In der einst von Roger Schawinski begründeten Sendung „Kassensturz“ haben sie Aufnahmen gezeigt, bei denen ein Versicherungsvertreter seine Kunden über den Tisch zu ziehen versuchte. Der Berater war echt, der Kunde allerdings war ein Schauspieler.

Es muss auch ohne Bilder gehen

Der Fall hat die Justiz seit Jahren beschäftigt. In zweiter Instanz waren die Angeklagten zu happigen Geldstrafen verurteilt worden. Die Beurteilung durch das oberste Gericht des Landes stützt nun die Auffassung, dass die Reporter zu weit gegangen seien: Es sei nicht nötig gewesen, das Gespräch heimlich und unter Vorspiegelung einer falschen Identität zu filmen. Ein Journalist müsse in der Lage sein, im Nachhinein ein Protokoll der Recherche zu verfassen - wie immer er dieses dann in Bilder umsetzen kann.

Das Fernsehen hat angekündigt, vor den Europäischen Gerichtshof in Straßburg zu gehen. Die Medienexperten sind entsetzt - denn das Fernsehen hatte die Stimme und das Gesicht des Maklers unkenntlich gemacht. Der verurteilte Chefredakteur des Schweizer Fernsehens spricht von einer „Kriminalisierung“ der versteckten Kamera - die allerdings auch schon unter zweifelhafteren Umständen eingesetzt wurde. „Da freuen sich Nepper, Schlepper und Bauernfänger“, kommentierte der „Blick“. Und weitete das Problem auf alle Medien aus: „Auch Printjournalisten dürfen Betrüger nicht mehr heimlich auf Tonband aufnehmen.“

Fließende Grenzen

In Frankreich hat sich die staatliche Medienaufsicht dieser Tage zu einer gewissen Toleranzzone bekannt. Journalisten sollten nicht verdeckt arbeiten, ausnahmsweise und wenn es anders nicht gehe, müsse dies in Fällen von allgemeinem Interesse und bei Wahrung des Schutzes der Persönlichkeit aber erlaubt sein. Beides war in der Schweiz der Fall.

Doch die Grenze zwischen Aufklärung und Sensationsgier ist fließend und Scheinheiligkeit auch den Medien nicht fremd. In Frankreich gibt es inzwischen ein Info-Magazin, das ausschließlich mit versteckter Kamera arbeitet. Da müssen Skandale systematisch gesucht - gegebenenfalls inszeniert und entsprechend verfilmt und aufgebauscht werden. Solche Sendungen führen das glaubwürdige Recherchieren mit versteckter Kamera letztlich ad absurdum, weil sie den billigsten Voyeurismus bedienen.

Der französische Medienkritiker Daniel Schneidermann schreibt in seiner jüngsten Kolumne in „Libération“: „Warum nicht - aber wenn schon, dann soll man mit versteckten Kameras auch aus den Redaktionen des Fernsehens und der Klatschmagazine berichten.“ Denn auch da soll es ja Missstände geben und Vorfälle, die für die Öffentlichkeit wohl durchaus relevant sein könnten.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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