Rundfunkstaatsvertrag

„Inseln der Qualität“ mit Wettbewerbsvorteilen

Von Kerstin Schwenn, Marcus Theurer, Michael Hanfeld

Koch: Die neue Zeit des Internets erfordert neuen Vertrag

Koch: Die neue Zeit des Internets erfordert neuen Vertrag

12. Juni 2008 Ob sich die Ministerpräsidenten das nicht leichter vorgestellt haben, die Sache mit dem zwölften „Rundfunkänderungsstaatsvertrag“? Hinter dem bürokratischen Wortungetüm verbirgt sich ein politisches Feld, auf dem die Grenzlinie seit langem nicht mehr zwischen „A-Ländern“ und „B-Ländern“, also zwischen SPD- und unionsgeführten Regierungen verläuft. Ideologische Konflikte gab es hier zuletzt selten, Pragmatismus ist angesagt: Es gibt weniger Streit untereinander denn gemeinsame Gegner - die Europäische Union zum Beispiel, das Bundesverfassungsgericht, die öffentlich-rechtlichen und die privaten Sender. Und im Zweifel machen die Länder es niemandem recht, wie der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger (CDU) diese Woche im Gespräch mit dieser Zeitung klagte.

Doch das Internet hat einen alten Grundsatzstreit in der Medienpolitik verschärft: Seit den achtziger Jahren bestimmte der Konflikt zwischen den Privatsendern und den öffentlichen Rundfunkanstalten die Debatte. Die neue Zeit des Internets aber erfordere, so formulierte es der hessische Ministerpräsident Koch (CDU), eine „Neufassung des Grundgesetzes der öffentlich-rechtlichen Medien“, eben den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Denn durch das Internet werden die öffentlich-rechtlichen Sender auch für die Verlage zu direkten Wettbewerbern. Aus Sicht der Verlage ist es ein unfairer Wettbewerb: Gebührenfinanzierte Anstalten treten gegen Medienunternehmen an, die sich am Markt finanzieren. Dabei gehe es um einen „fairen Interessenausgleich“, sagte Bayerns Ministerpräsident Beckstein.

ARD und ZDF dürfen den Wettbewerb nicht verzerren

Die Sender sind darauf aus, im Internet nicht nur ihre Sendungen aus Fernsehen und Radio anzubieten, sondern das, was bisher Sache der Presse war: Texte, möglichst ohne Einschränkung. Im Laufe der seit Monaten dauernden Beratungen aber zeigte sich, dass die Länder dem Wunsch der Sender nicht folgen würden. Sie können es gar nicht, weil sie Vorgaben der EU zu beachten haben. ARD und ZDF, deren Gebühren die EU-Kommission für nicht erlaubte Beihilfen hält, dürfen den Wettbewerb nicht verzerren - und das heißt im Fall des Internets: die Angebote der freien Presse nicht verdrängen.

Wie man das am besten in Worte fassen sollte, darüber kam es zu heftigem Streit. Angefeuert hatte ihn vor allem das ZDF, dessen Intendant Schächter davon sprach, hier solle „Zensur“ ausgeübt werden. Der Justitiar des Senders sprach gar von einem „Morgenthau-Plan“. Der SPD-Vorsitzende Beck, Ministerpräsident, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder und Mitglied des ZDF-Verwaltungsrats, nahm die Kritik auf, als er davon sprach, man müsse mit ARD und ZDF „Inseln der Qualität“ im Internet schaffen.

Grenzen beim Aufbau von Textportalen bei ARD und ZDF

Den meisten Unions-Ministerpräsidenten aber war das nicht geheuer. Bayerns Landeschef Beckstein setzte sich früh dafür ein, ARD und ZDF beim Aufbau von Textportalen Grenzen zu setzen. Der Hamburger Ole von Beust bewegte sich in diese Richtung, dann der Niedersachse Christian Wulff. Dieser deutete kurz vor der Beratung an, er werde dem Entwurf des Staatsvertrags nicht zustimmen, weil zwischen Rundfunk und Presse im Internet zu wenig getrennt werde. Er begrüßte es, dass man jetzt „einen großen Schritt vorangekommen“ sei, sagte danach der Ministerpräsident Beckstein. „Die Gratwanderung zwischen Brüssel und Karlsruhe“ aber gehe weiter. Ziel bleibe es, „einen gebührenfinanzierten Verdrängungswettbewerb zu Lasten unseres vielfältigen Medienmarktes zu verhindern“.

Damit spielte Beckstein auf die unterschiedlichen Vorgaben an, welche die Länder bei den Internetauftritten von ARD und ZDF beachten müssen. Die Rechtslage ist widersprüchlich: Die EU-Kommission will verhindern, dass die mit Zwangsgebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Sender den Wettbewerb verzerren. Das Bundesverfassungsgericht dagegen hat eine „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ für ARD und ZDF formuliert, auf die sich die Sender bei ihren Projekten berufen. Brüssel und Karlsruhe bewegten sich in „schwer zu vereinbarenden Welten“, klagte Ministerpräsident Oettinger. Und doch müssen die Länder beide in Einklang bringen - sonst droht ihnen ein neues Wettbewerbsverfahren in Brüssel oder ein Prozess in Karlsruhe.

Der hessische Ministerpräsident Koch und Berlins Regierender Bürgermeister Wowereit (SPD), die am Donnerstag die Formulierung der Länder zu den Grenzen der Internetauftritte von ARD und ZDF verkündeten, legten Wert darauf, einen harmonischen Eindruck zu vermitteln. So deutete Wowereit an, selbst im strittig gebliebenen Punkt, ob und inwieweit die Sender „Unterhaltung“ im Internet verbreiten dürfen, lasse sich eine Kompromisslinie ausmachen. So sei denkbar, den Sendern mehr Spielraum bei der Verbreitung unterhaltender Inhalte für Kinder zuzugestehen. Die Union hatte dafür plädiert, Unterhaltung generell nur sieben Tage im Internet zu belassen.

ZDF-Intendant Schächter zeigt sich enttäuscht

Beim Treffen der Ministerpräsidenten im Oktober in Dresden soll der neue Rundfunkstaatsvertrag beschlossen werden; bis dahin müssen sie noch eine ordentliche Wegstrecke zurücklegen. Das holprigste Teilstück führt über Brüssel. Wowereit und Koch gaben sich dabei einig: „Wir werden als Länder geschlossen die Gespräche mit der EU führen.“ Interessant wird sein, wie der Rundfunkstaatsvertrag umgesetzt wird; das soll schon im November beginnen, von da an bis zur Ratifizierung des Vertrags im Mai 2009 müssen ARD und ZDF selbst überprüfen, ob ihre bestehenden Online-Angebote erlaubt sind - und sie gegebenenfalls zurückschrauben.

Der ZDF-Intendant Schächter zeigte sich enttäuscht: Die geplante Begrenzung der Angebote auf sieben Tage werde von der EU gar nicht verlangt, auch gebe es bei der Unterhaltung keine Vorgaben. Der Präsident der Zeitschriftenverleger, Burda, zeigte sich erfreut, dass die Öffentlichkeit verstanden habe, welche Tragweite der Streit habe und dass hier zwei Systeme aufeinanderträfen, die freie Presse und der staatlich finanzierte Rundfunk. Ihn störe, dass es keine finanzielle „Deckelung“ für die Onlineausgaben gebe. „Alle müssen sparen, einzig der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland bekommt regelmäßig einen Zuschlag“, sagte Burda.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

2 Wochen gratis testen!Möchten Sie die F.A.Z. oder die Sonntagszeitung erstmal kennenlernen? Kostenlos und unverbindlich 2 Wochen testen.

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche