23. September 2008 Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, muss der frühere Sportchef des Hessischen Rundfunks, Jürgen Emig, ins Gefängnis. Die Vertreter der Anklage beantragten an diesem Dienstag vor dem Frankfurter Landgericht drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßiger Untreue und besonders schwerer Bestechlichkeit gegen den Dreiundsechzigjährigen. Sechs Monate davon sollen abgegolten sein, weil sich das Verfahren mehr als vier Jahre hinzog.
Emig, der im Sommer 2005 wegen der Vorwürfe entlassen worden war, nahm den Antrag äußerlich unbeeindruckt auf. Er biss sich allerdings in die Fingerspitze, als ihm offenbar klar wurde, dass er kaum noch mit einer Bewährungsstrafe rechnen kann. Emigs früherer Geschäftspartner, der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Tanzsportverbandes Harald Frahm, wird hingegen in Freiheit bleiben, sollte das Gericht dem Antrag der Staatsanwälte entsprechen: Zwei Jahre auf Bewährung wegen Bestechung und Beihilfe zur Untreue, forderte Staatsanwältin Kerstin Lotz für den Vierundsechzigjährigen.
Stellung ausgenutzt
Staatsanwalt Michael Loer warf Emig in seinem Plädoyer vor, das Prinzip der Rundfunkfreiheit verraten zu haben, indem er sich für journalistische Entscheidungen bezahlen ließ. Am Ende der sechswöchigen Hauptverhandlung steht eine Summe von mehr als 400.000 Euro. Die soll er zum Teil in der Form von Ausschüttungen an die Agentur SMP, die verdeckt seiner Frau gehörte, kassiert haben. Emig habe seine Stellung beim hr ausgenutzt, die SMP zu fördern und mögliche Mitbewerber auszuschließen, sagte Loer.
Die Agentur schaltete Emig nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft bei Geschäften mit Sponsoren und Veranstaltern zwischen, die Übertragungen von Sportereignissen mitfinanzierten. Aber auch in dem Geld, dass Emig über Firmen seiner Frau für seine Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Traditionsrennen Rund um den Henninger-Turm in den Jahren 2001 bis 2003 zufloss, sieht die Anklage den Tatbestand der Bestechlichkeit verwirklicht. Emig habe sich etwa dafür eingesetzt, dass Sponsoren gut ins Bild gesetzt würden. Als Beispiel erwähnte Loer ein von Emig initiiertes Interview mit dem früheren Radstar Rudi Altig. Das musste auf Anordnung des Sportchefs in dem Einkaufszentrum geführt werden, das Emig als Hauptsponsor des Radrennens gewinnen konnte.
Milde Kritik am hr
Der zweite Komplex der Anklage, die Untreue zu Lasten des hr, resultiert aus der umstrittenen Praxis der Beistellungen. Emig hat nach Rechnung der Ermittler von 2000 bis 2003 dem Sender einen Schaden von rund 150.000 Euro zugefügt, indem er von ihm angeblich im Namen des hr geforderte Zuschüsse für die Kosten der Übertragungen wie dem Marathon und dem Ironman in Frankfurt ganz oder zum Teil nicht weitergab, die SMP soll mehr als 300.000 Euro erlöst haben.
Die Kritik der Strafverfolger an fehlenden Kontrollen beim hr fiel relativ milde aus. Zwar sei zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, dass ihm seine Taten leicht gemacht worden seien und man im Sender Hinweisen auf krumme Geschäfte des Sportchefs unzureichend nachgegangen sei. Auch hätten Indikatoren wie die alleinige Entscheidungsmacht über die Finanzierung und die Überschreitung des Budgets eher beachtet werden müssen. Vorgesetzten habe es offenbar an Sachkunde gefehlt, um Emig Paroli bieten zu können, sagte Loer. Aber es ist nach Ansicht des Staatsanwalts nicht seine Aufgabe, über den hr zu rechten.
Für die Strafverfolger ist klar, dass ein Ressortleiter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein Amtsträger im Sinne des Strafgesetzes ist, auch wenn man das dort nicht gerne hört. Das ergebe sich schon aus dem Auftrag, dem Publikum eine Grundversorgung mit unbeeinflussten Informationen zu bieten. Am Donnerstag plädieren die Verteidiger. Das Urteil ist in zwei Wochen zu erwarten.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa