Rundfunkgebühren

EU-Streit über ARD und ZDF eskaliert

Schon GEZahlt? Vielleicht demnächst keine Frage mehr

Schon GEZahlt? Vielleicht demnächst keine Frage mehr

13. Dezember 2006 Im Streit zwischen den Bundesländern und der Europäischen Union um die Finanzierung von ARD und ZDF stehen die Zeichen auf Sturm. Die sechzehn Ministerpräsidenten beschlossen am Mittwoch in Berlin, die Entscheidung über eine gemeinsame Position gegenüber der EU-Wettbewerbskommission „auszusetzen.“

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck warf der EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes Kompetenzüberschreitung vor. Damit schwinden die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung in dem seit Jahren schwelenden Konflikt. „Die Wahrscheinlichkeit, daß es zu einem Prozeß vor dem Europäischen Gerichtshof kommt, ist jetzt deutlich gestiegen und liegt über fünfzig Prozent“, sagte der rheinland-pfälzische Staatskanzleichef Martin Stadelmaier der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Rundfunkgebühr könnte in Frage stehen

Der Ausgang des Ringens könnte für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland weitreichende Folgen haben. Im Kern geht es darum, ob die Finanzierung von ARD und ZDF über Rundfunkgebühren mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist. Im Extremfall könnte die Rundfunkgebühr in Frage stehen. Private Medienunternehmen klagen seit Jahren darüber, daß ihnen die gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten mit ihren Online-Angeboten und anderen Aktivitäten in den sogenannten Neuen Medien unfaire Konkurrenz machten. Die EU will dies verhindern.

Beck unterstrich am Mittwoch, nach zahlreichen Verhandlungsrunden könne es „weitere Zugeständnisse aus deutscher Sicht grundsätzlich nicht geben“. Man habe „weitreichende Angebote“ gemacht, um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Medienunternehmen auszuschließen. Nach Darstellung Becks hat die EU-Kommission in der Nacht zum Mittwoch überraschend weitere Nachforderungen gestellt, die nicht akzeptabel seien. Demnach sollen ARD und ZDF gezwungen werden, für alle bereits bestehenden und künftigen Angebote im Bereich der Neuen Medien eine staatliche Genehmigung einzuholen. Dies verstoße jedoch gegen den Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks, kritisiert Beck.

Schächter: EU-Forderungen verfassungsrechtlich unhaltbar

Stadelmaier sagte, akzeptabel wäre nur eine „Rechtsaufsicht“ durch die Länder: „Die EU will aber eine Genehmigungsbehörde, das ist ein Paradigmenwechsel, den unter den Ländern niemand mitmacht“. Auch ZDF-Intendant Markus Schächter kritisierte die EU-Forderungen als verfassungsrechtlich unhaltbar.

Der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Kroes wies Becks Vorwurf zurück, die Brüsseler Beamten hätten neue Forderungen gestellt. Die Behörde halte sich vielmehr genau an ihre zuvor formulierte Position. Die Berliner Entscheidung der Länderchefs wollte der EU-Sprecher nicht kommentieren. Es gebe aber in der Angelegenheit keinen Zeitdruck.

Text: wmu./theu. / F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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