Von Detlef Borchers
05. Februar 2010Der Chaos Computer Club (CCC) möchte mit einem Datenbrief den Datenkraken auf die Tentakel schauen: Einmal im Jahr sollen Behörden wie Unternehmen dazu verpflichtet werden, Kunden oder Bürgern per Datenbrief mitzuteilen, welche Daten wo über sie gespeichert werden. Einen entsprechenden Vorschlag zur Erweiterung des Auskunftsrechts nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat der CCC unter www.ccc.de/datenbrief veröffentlicht und zur Diskussion gestellt.
Das Konzept eines Datenbriefes orientiert sich an der österreichischen Gesetzgebung. Dort können Personen einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft anfordern, was ein Unternehmen über sie gespeichert hat. Es geht aber noch weiter und will Behörden wie Unternehmen zur regelmäßigen Auskunft verpflichten, damit es für jedermann transparent wird, wer da Daten bearbeitet. Außerdem ist im Vorschlag des CCC der Datenbegriff erheblich erweitert und umfasst Daten, die sich laufend verändern können, etwa Scoring-Werte zur Bonität oder Kundenanalysen zum aktuellen Kaufverhalten.
Mit dem Datenbrief zieht der CCC die Konsequenz aus der aktuellen Situation, in der der Bürger ein armer Bittsteller ist, der dazu im Dunkeln tappt: Um eine Auskunft nach dem BDSG zu bekommen, muss man wissen, wer überhaupt Daten gesammelt hat und von wem sie gespeichert werden. Außerdem muss man häufig mit dem kostenpflichtigen PostIdent-Verfahren seine Identität nachweisen. Zu allem Überfluss gibt es Unternehmen, die für die Auskunft hohe Aufwandsentschädigungen verlangen. Ein Datenbrief könnte, das ist die Hoffnung des CCC, nicht nur die Beweislast umkehren, sondern dem Bürger bewusstmachen, dass hinter dem harmlosen Wort vom Datenabgleich ein schwungvoller Handel mit seinen Daten existiert und sich ein regelrechter Datenhandelszoo gebildet hat.
Der Vorschlag des CCC wird bereits im Internet rege diskutiert. Lesenswert ist die Debatte bei www.netzpolitik.org, eine Plattform, die sich mit der Freiheit im digitalen Zeitalter beschäftigt. Hier treffen sich die Fürsprecher des Internet - und kritisieren den Datenbrief: Würde er realisiert, könnte er eine Briefwelle erzeugen, in der selbst Daten verlorengingen und bei Datenhändlern landeten. Überdies könnten Unternehmen durch den Brief selbst in den Besitz von neuen Daten wie der Postanschrift eines Bürgers gelangen, die ihnen bisher unbekannt seien.
Andere feiern bereits den Beginn einer neuen Datenschutzepoche und machen die Vorstellung des Datenbriefs für den neuen Service der Schufa verantwortlich: Vom 1. April an bietet die Kreditauskunft, einer der größten Datensammler der Republik, allen Verbrauchern an, einmal im Jahr kostenlos abzurufen, was über sie gespeichert ist. Die Auskunft kann telefonisch oder via Internet beantragt worden, die Antwort kommt als E-Mail oder Papierbrief. Dass die Schufa zeitgleich mit dem CCC-Vorstoß ihr Angebot vorstellte, ist jedoch Zufall und dem kritisierten BDSG geschuldet, das unlängst novelliert wurde. Vom 1. April an müssen alle Auskunfteien eine kostenlose Auskunft im Jahr zulassen.
Die Debatte ist eröffnet. Ob sie nur vom CCC und von der Netz-Community geführt wird oder ob sie auch den Teil der Bevölkerung erreicht, der bedenkenlos die Deutschlandcard und andere Datensammelsysteme nutzt, ist eine spannende Frage.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Marcus Kaufhold/Cinetext