Jackson und Timberlake

Es war ein flüchtiger Garderobenunfall

Von Nina Rehfeld

25. Juli 2008 Kevin Martin wird fluchen. Amerikas oberster Medienwächter muss eine neue Schlappe in seinem erklärten Kampf gegen den Sittenverfall im öffentlichen Rundfunk hinnehmen. Ein Berufungsgericht in Philadelphia schmetterte die Rekordstrafe von 550.000 Dollar ab, die Martins Federal Communications Commission (FCC) gegen den Sender CBS verhängt hatte, nachdem Janet Jackson während der Übertragung der Superbowl-Halbzeitshow im Jahr 2004 für eine halbe Sekunde ihre rechte Brust entblößt hatte. Neunzig Millionen Amerikaner waren Zeugen des „Garderobenunfalls“, wie Jacksons Bühnenpartner Justin Timberlake das Ereignis nannte. Entfacht von christlichen Organisationen, brach ein Entrüstungssturm über CBS und die FCC herein, der in der empfindlichen Strafe mündete. Das CBS-Bußgeld geriet zum Meilenstein in einer zunehmend hysterischen Debatte um den Anstand im amerikanischen Rundfunk und Fernsehen.

Doch das Gericht erklärte nun, angesichts des „flüchtigen“ Charakters der Entblößung und der Tatsache, dass CBS keinen Einfluss auf das Ereignis hatte, sei dem Sender keine Schuld zuzuschreiben. Vielmehr stelle die Strafe eine „kapriziöse und willkürliche Abweichung“ von den festgelegten Anstandsregeln dar, nach denen nur absichtsvoll in Szene gesetzte, nicht aber flüchtige Anstandsverstöße strafbar seien.

Unaussprechliches und Anstandsloses

Die amerikanische Mediengesetzgebung sieht vor, dass die Darstellung oder Verbalisierung von Geschlechtsteilen oder Geschlechtsakten im öffentlichen Rundfunk zwischen sechs Uhr früh und zehn Uhr abends, wenn Kinder zugegen sein könnten, ebenso verboten sind wie Vorgänge der Verdauung. Ebenso wenig gestattet sind Ausdrücke, „die nach den Normen der zeitgenössischen Gesellschaft als anstößig empfunden werden“. Diese Normen aber sind zunehmend umstritten – trotz des wachsenden Einflusses fundamental-christlicher Gruppen in der amerikanischen Öffentlichkeit, die die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit als dem christlichen Anstandsgefühl nachgeordnet betrachten.

Dennoch hat unter der Regierung Bush die FCC die Anstandsregeln im öffentlichen Rundfunk sowie die Ahndung von Verstößen dagegen entschieden verschärft. So stehen inzwischen auch die Gebrauchsflüche „shit“ und „fuck“ auf der Liste des Unaussprechlichen, und vor zwei Jahren – im Anschluss an die Verhängung einer Rekordstrafe von je 27.500 Dollar an zwanzig CBS-Stationen für den Jackson-Vorfall – verschärfte die FCC die Maximalstrafen für Verstöße um das Zehnfache auf 325.000 Dollar pro Ereignis und Sender. Dies schuf eine nahezu paranoide Stimmung in den amerikanischen Networks. Fox sah sich veranlasst, den nackten Po eines Cartoonbabies zu verzerren, Stand-Up-Comedy ist zum Teil bis zur Unkenntlichkeit mit „blieps“ durchsetzt, und sämtliche Live-Ereignisse im Fernsehen werden inzwischen mit mehrsekündiger Verzögerung ausgestrahlt, um notfalls zensierend eingreifen zu können. Ende 2004 wurde gar Steven Spielbergs mit einem Oscar gekrönter Film „Der Soldat James Ryan“ von zwanzig ABC-Stationen aus Angst vor Bestrafung für die Fluchtiraden auf dem Schlachtfeld aus dem Programm genommen – auch wenn die FCC damals im Anschluss befand, dass die Flucherei in diesem Kontext zulässig sei.

Willkür und Realitätsferne

Doch die Tage der Hardliner sind offenbar gezählt. Bereits im vergangenen Sommer gab ein Berufungsgericht in New York der Beschwerde des Senders Fox statt, der ins Visier der FCC geraten war, weil er Interviews mit Cher und Nicole Richie ausgestrahlt hatte, in denen die Damen die Wörtchen „shit“ und „fuck“ gebraucht hatten. Das Gericht tadelte mit überraschender Schärfe die „Willkür und Realitätsferne“ der FCC-Kommissare und befand, dass „flüchtige Kraftausdrücke“ nicht strafbar seien. Diese Entscheidung wird nun im Herbst vor dem Obersten Bundesgericht verhandelt. Auch der jüngste Beschluss im Fall Janet Jackson könnte dort landen, sofern die FCC ihn anficht

Dass dies geschieht, ist anzunehmen. Kevin Martin bekannte, er sei von der jüngsten Entscheidung „überrascht und im Namen von Familien und Eltern enttäuscht“. Die Wächterorganisation Parents’ Television Council fand drastischere Worte: „Wenn ein Striptease vor neunzig Millionen Zuschauern, darunter Millionen Kindern, nicht die Anforderungen eines Anstandsverstoßes im Rundfunk erfüllt, was dann?“ Nina Rehfeld



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche