Korruptionsprozess

Bundesgerichtshof bestätigt Haft für Emig

Es bleibt dabei: Jürgen Emig muss die Haftstrafe antreten

Es bleibt dabei: Jürgen Emig muss die Haftstrafe antreten

27. November 2009 Der ehemalige Sportmoderator Jürgen Emig muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Freitag ein Urteil des Landgerichts Frankfurt für rechtskräftig erklärt, das Emig im Oktober 2008 zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt hatte - eine Strafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Laut BGH gelten auch Redakteure des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als „Amtsträger“ und können sich deshalb - wie beispielsweise Beamte - wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Der frühere Sportchef des Hessischen Rundfunks (HR) hatte Schmiergelder und Zahlungen für Schleichwerbung in die eigene Tasche gewirtschaftet.

„Erhebliche kriminelle Energie in Doppelrolle investiert“

In den Jahren 2001 bis 2003 habe Emig insgesamt rund 440.000 Euro für eine „Doppelrolle“ kassiert, in die er erhebliche kriminelle Energie investiert habe, hieß es zur Begründung des Frankfurter Urteils. Die Kammer hatte am Ende des zwei Monate dauernden Prozesses keine Zweifel, dass Emig spätestens seit dem Jahr 2000 seine Position beim Sender dazu missbrauchte, sich in enormem Ausmaß illegale Nebeneinkünfte zu verschaffen.

Dazu gründete er mit einem Geschäftspartner die Agentur SMP, über die alle Zuflüsse von Sponsoren und Veranstaltungen für die Übertragung von Sportereignissen wie dem Marathon oder dem Ironman in Frankfurt abzuwickeln waren. Zumindest stellte Emig dies bei den Verhandlungen mit den Organisatoren so dar. Die waren davon überzeugt, Emig spreche und fordere für den bekanntermaßen stets über zu geringe Gebühreneinnahmen klagenden HR, zumal in Emigs Büro im Sender verhandelt wurde.

Text: FAZ.NET mit lhe/F.A.Z.
Bildmaterial: AP

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