Geht in Berufung: Stefan Niggemeier

Internet

Gericht macht Blogger haftbar für Kommentare

Das Landgericht Hamburg hat eine Entscheidung getroffen, die grundsätzliche Bedeutung für die Meinungsäußerung im Internet hat. Journalisten dürfen demnach in ihren Weblogs keine rechtswidrigen Leserkommentare verbreiten. Von Harald Staun

Lesermeinungen zum Beitrag

09. Dezember 2007 00:53

"Eine Zensur findet nicht statt."

Martin Weigele (mgweigele)

Wer sich ein Bild über die aktuelle Gefährdung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung in unserer Republik machen will, der möge sich die Webseite http://www.buskeismus.de zu Gemüte führen, die von einem ehemaligen DDR-Bürgerrechtler in Hamburg betrieben wird. Dabei kann man dann auch sehr genau erkennen, wer die handelnden Personen sind, die die Meinungsfreiheit in dieser Republik beseitigen wollen - jedenfalls wenn es um ihre Person geht - welchen Netzwerken sie - natürlich mutmasslich! - zuzuordnen sind, und welcher Helfeshelfer sie sich bedienen. Man mag es kaum glauben, aber offensichtlich ist es wahr. Ob das BVerfG das mit seiner Stolpe-Entscheidung u.a. beabsichtigt hat? Hoffentlich lautet die Antwort: Nein. Es hat diesen krassen Fehlentwicklungen aber den Weg bereitet.
Man kann Verständnis dafür haben, wenn eine Franziska von Almsick nicht von Papparazis belästigt werden möchte. Wenn das aber dazu führt, dass wichtige Entscheider in Politik und Wirtschaft oder gar Ex-Stasi-Seilschaften oder Mörder ihre Kritiker mundtot machen können, dann war das das bei weitem kleinere Übel, das notfalls in Kauf zu nehmen ist. Dann ist nämlich die Demokratie ernsthaft bedroht. Nur (fast) keiner hat es bisher gemerkt.

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08. Dezember 2007 11:37

Grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit in Öffentlich Rechtlicher Form.

norbert doerre (ndoerre)

Die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit ist eines der Güter, die von den Linksradikalen beim Marsch durch die Instanzen unterwandert wurde. "Wo kämen wir denn hin, wenn Jeder sagen und schreiben könnte, was uns nicht paßt."
Auch Richter haben eine politische Meinung, die sie bei Gelegenheit gern in Form von Urteilen äußern. Man erinnere sich z.B. an Herrn Schill aus Hamburg. Dumm ist nur, wenn in der nächsten Instanz der Richter ebenso urteilt, weil er in der Hierarchie der Instanzen bereits auf der nächsthöheren Sprosse sitzt. Bürger, die im Internet eine Webseite unterhalten, stehen unter stetiger Beobachtung. Darum sollte eine Webseite oder Teilinhalte davon niemals eine eigene Meinung vertreten, sondern immer schön ausgewogen bleiben, wie der Öffentlich Rechtliche Rundfunk, der das kostenlos zur Verfügung gestellte Medium 'Internet' ohnehin lieber als Monopolist genießen würde. Welcher Bürger macht sich schon Gedanken darüber, im Internet einen ehrlich gemeinten Beitrag mit der Öffentlich Rechtlich korrekten Wortwahl zu gestalten, die jeder Instanz standhält? Die augenblickliche Situation führt jedenfalls dazu, daß nur noch Juristen eine belanglose Webseiten unterhalten und belanglose Zuschriften verfassen können.

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08. Dezember 2007 11:10

Gericht macht Blogger haftbar für Kommentare

Volkmar Grombein (Solitaire)

Neue Medien, neue Probleme im Rechtsstaat.
Es scheint in diesem Falle aber eher so, dass die Justiz ein wenig weltfremd und sich über die Konsequenzen aus ihrem Urteil nicht ganz im klaren ist.
Es ist doch klar erkennbar, dass bei der Moderation der Beiträge, je nach Gusto, nur solche Beiträge freigeschaltet werden, die genehm sind. Bisher geschah das hin und wieder such schon. Jetzt aber ist dieser Manipulationsmöglichkeit Tür und Tor geöffnet. Jeder kann sich auf dieses Gerichtsurteil zurückziehen, wenn es denn Bestand haben sollte.
Die Konsequenzen sind eindeutig und schaden unserer Meinungsfreiheit, die ja nach BGH ein hohes Gut ist !!!!

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08. Dezember 2007 10:12

Es wird noch schlimmer ab dem 01.01.2008

Holger Läufer (HLaeufer)

Vorratsdatenspeicherung!
Keiner zeige mehr mit dem Finger auf China, Russland, USA, Iran usw. wie sie alle heissen.

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08. Dezember 2007 09:41

Sollten wir Bundestagsdebatten denn noch erlauben?

Matthias Kaiser (zaeppelin)

Mal ehrlich, wo kommen wir denn hin, wenn im öffentlichen Raum Meinungen und die noch ungeprüft verbreitet werden dürften? So ganz ohne Zensur? Nicht auszudenken, wenn da mal eine Lüge oder gar eine Beleidigung drunter wäre. Das wäre dem Volk da draussen doch wirklich nicht zuzumuten. Audiatur et altera pars? Dauert doch einfach zu lange.

Weiß denn wirklich keiner mehr, was alleine durch diesen Gutenberg alles angerichtet wurde: Man denke nur an dieses unselige Machwerk von Darwin! Oder diesen merkwürdigen Herrn Büchner, mit seinem Hessischen Landboten - da haben wir immer noch nicht alle Exemplare konfisziert. Heine? Hören'se auf!

Die Initiative "Pro Mittelalter" macht sich daher stark für die sofortige Abschaffung von Druckerpressen und flächendeckende Re-Analphabetisierung. Dann haben die Leute auch wieder mehr Zeit, sich ungestört unseren CallIn-Sendungen hinzugeben .

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08. Dezember 2007 03:05

Diskussion tot / Gegenteil erreicht

Gregor Anselmann (starald)

Das Internet hat die Diskussionskultur so belebt, weil Beiträge und Antworten sofort für alle sichtbar sind. Ein privater Blogger wird die Kommentare nur alle ein oder zwei Tage prüfen und freigeben können - da kann man auch zum Briefeschreiben zurückkehren.

Es wird darauf hinauslaufen, dass Blogs oder Forem zukünftig unter ausländischen TLDs wie .vu, .eu, oder .ru veröffentlicht werden. In der Praxis erreicht der hamburger Richter nicht wie beabsichtigt einen erhöhten Schutz gegen Verleumdungen, sondern dessen Gegenteil, da er privaten Betreibern eines Blogs oder Forums gar keine Wahl lässt, als sich dem deutschen Recht komplett zu entziehen.

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07. Dezember 2007 23:43

Den betreffenden Kommentar kenne ich zwar nicht ...

Klaus P. Lücke (microplan2002)

... aber was mich immer wieder verwundert ist der Eifer unserer Justiz, bezüglich öffentlicher Meinungsäußerungen fast ausnahmslos - auch deutlich über die Gesetzeslage hinaus - restriktiv zu entscheiden. Da Richterentscheidungen bekanntermaßen nur sehr bedingt rein objektive Sachentscheidungen sind und immer sehr stark von der Persönlichkeit des Entscheiders geprägt sind, bleibt fast nur der Schluss , dass unsere Justiz fest in der Hand reglementierungswütiger Gouvernantengeister ist, denen jegliche lebendige Öffentlichkeit ein Graus ist und bei denen das Motto, dass Ruhe erste Staatsbürgerpflicht sei, absoluten Vorrang hat ... Vielleicht sollte bei der Richterauswahl mal genauer hingeschaut werden !?

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07. Dezember 2007 23:32

Vorzensur

Anton Zwielicht (falkandreaszorn)

Hier wird doch auch erst geprüft, was veröffentlicht wird. Leserbriefe werden immer kontrolliert, ehe sie (gekürzt) gedruckt werden. Beim Thema Callactive hätte Herr Niggemeier besser aufpassen müssen. Er weiß doch, dass die Firma ihm eins auswischen will. Wenn er schlafen geht, kann er doch die eingehenden Kommentare in die Moderation einfließen lassen.

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07. Dezember 2007 23:25

was darf man noch in Deutschland?

Christian Singewald (Singewald)

demnächst bekommt man noch eine verbraten, wenn man auch hier seine Meinung kund tut ......! Das kann alles nicht wahr sein ! ! Armes Deutschland!

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07. Dezember 2007 23:12

An Herrn Grunewald...

Christoph Reichenbach (creichen)

Ihren Vergleich der Verfügbarmachung von Kommentarmöglichkeiten mit dem Herumliegenlassen von Waffen finde ich höchst amüsant-- tatsächlich gilt ja die Feder als mächtiger als das Schwert! Einen kleinen Unterschied haben Sie aber leider übersehen: wenn die Nachbarskinder meine Schrotflinte aufsammeln und damit jemanden verletzen oder gar töten, dann ist ganz sicher ein irreperabler Schaden an einer Drittperson entstanden, der zumindest teilweise auf mein unverantwortliches Handeln zurückzuführen ist. Wenn die Nachbarskinder aber nun eine Haßparole auf meine Garagentür pinseln, dann ist dies mir sicher peinlich und Grund für weiterführende Diskussionen, aber wenn es hier überhaupt einen Geschädigten gibt, dann bin ich dies, und nach unsrem Rechtsverständnis ist solcher Schaden keinesfalls irreparabel. Angewandt auf diesen Fall hätte ich folglich eher Verständnis dafür, wenn Herr Niggermeier der Kläger wäre. Auf der andren Seite: Ohne den fraglichen Kommentar zu kennen würde ich auch hier im Zweifel für den Angeklagten stimmen: so dümmlich dessen Kommentar gewesen sein mag, so sehr erlaube ich doch lieber einen unsinnigen Kommentar zu viel (auch, wenn er mich in schlimmstem Maße verleumden sollte) als einen sinnigen zu wenig.

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07. Dezember 2007 22:27

Keine Meinungsfreiheit

Stefan Sedlaczek (sedlaczek1)

Da es in Deutschland keine Meinungsfreiheit gibt und auch deshalb natürlich auch keiner mehr auch nur annähernd begreift, was das ist, passieren solche Urteile. Meinungsfreiheit heißt einfach, daß jeder frei sagen kann, was er sagt und allein deswegen nicht belangt wird.
Der Gipfel ist dann doch, daß man "haftbar" sein soll, sogar für eine Meinung, die man selbst gar nicht geäüßert hat, nur weil Sie einem einer bei Nacht und Nebel auf die Pinwand gesprayt hat. Und: Haftbar ist man nur für Schäden, eine bloße Meinung schadet aber niemand. Wenn sich jemand diese zu eigen macht und daraufhin handelt, ist das allein seine Sache. Für Handlungen kann man haftbar sein, für bloße Meinungen nicht.
Vielleicht sollte man dem Landgericht Hamburg einmal etwas passendes auf die Fassade sprühen und es dann unter Bezugnahme auf sein eigenes Urteil verklagen. Ist nur so 'ne Idee, ist nicht 'mal meine Meinung.


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07. Dezember 2007 21:43

Richter lebt auuf eigenem Stern

Peter Keul (hildennet)

denn er hat das Wesen des Internets nicht begriffen. Würde dieser Richter einen Garagenbesitzer haftbar machen, wenn dort ein Unbekannter einen rechtswidrigen Text aufbringt?. Der Grund liegt in einer verbreiteten Dämonisierung des Internets: Es ist böse, weil dort Böses vorkommt. Das Internet ist aber nicht böser als die Bundesautobahn oder die Post oder die Telekom. Das Urteil kann aber möglicherweise Bestand haben, denn je höher die Distanzen umso älter die Richter. aber irgendwann gehen die ja auch in Rente...

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07. Dezember 2007 21:37

Die Richtung stimmt

Werner Grunewald (perplexo)

@Herrn Brandner: Ihre Schlußfolgerung ist meiner Ansicht nach falsch. Das Hamburger Landgericht spricht klar von "brisanten Themen" und nicht davon, daß es bei Blogeinträgen grundsätzlich eine erhöhte Prüfungspflicht gebe. Auch Ihr Abmahn-Freiwild-Szenario, bei dem jemand unter falschem Namen (möglicherweise bei einem ganz anderen Blogeintrag) rechtswidrig kommentiert und dann abmahnen könnte, greift genau aus diesem Grund nicht. Herrn Niggemeiers Äußerungen sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt, aber ihm müßte auch klar sein, daß manche bei solch "kritischen" Vorgaben seitens des Bloggers (und insbesondere wenn sich die Leserschaft hinter "ihren" Blogger stellt) gerne über die Stränge schlagen. Das ist natürlich nicht Herrn Niggemeiers Schuld, aber bei solchen Dingen sieht das Landgericht Hamburg natürlich eine erhöhte Prüfungspflicht, der jeder Betreiber eines privaten und "kritischen" Blogs nachkommen kann, wenn er will. Es geht hier nicht darum, daß man legale Meinungen unterbinden will! Und man kann auch nicht ernsthaft so argumentieren, daß Waffen nun einmal töten und "Kollateralschäden" von Opfern und Angehörigen hingenommen werden müssen, wenn man sie offen herumliegen läßt.

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07. Dezember 2007 20:06

Das Internet ist sowieso tot

Achmed Dybe (a-we)

Man wird ausspioniert , abkassiert , darf nicht sagen was man will , mundtot gemacht , Musik darf auch nicht getauscht werden , sog Dialern (versteckte SelbstEinwähldienste sog 0190er-Nummern) hat man zu spät den Kampf angesagt , und nur wer mehrere AnwaltsSozietäten im Rücken hat und reich ist , macht andere kaputt .
Das ist für mich ein Verbrechen - wie nennen doch die Erwachsenen Zeitgenossen , die Verbrechen begehen ?
Hoffentlich wird der Blogger gewinnen vor Gericht .

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07. Dezember 2007 19:31

Nicht so unzutreffend, wie es scheint

Werner Grunewald (perplexo)

Wenn ich manche Blogs lese, kommt es mir so vor, als würde bei manchen nicht nur scharf polemisiert, sondern die Leserschaft durch Themenwahl und Art der Kommentierung (und durch mehrmalige Betrachtung desselben Falls) richtiggehend aufgehetzt. Inwiefern bzw. ob das beim Blog von Herrn Niggemeier der Fall war, weiß ich nicht. Ich vermute aber, daß das Hamburger Landgericht solche Fälle meinte und den entsprechenden Blogs auch mehr Verantwortung für ihr Tun geben will, was nicht ganz verkehrt ist. Herrn Niggemeiers Kommentar, das Urteil helfe Unternehmen, die kritische Diskussionen ihrer Geschäftspraktiken verhindern wollen, kann ich nicht nachvollziehen: Erstens ist niemand verpflichtet, Diskussionen bereitzustellen (die private Meinung des Blogbetreibers und Diskussionen an anderer Stelle werden ja nicht verhindert), und zweitens können - wie das Landgericht ja bereits anmerkte - die Kommentare moderiert werden, so daß offensichtlich rechtswidrige Äußerungen bereits im Vorfeld ausgefiltert werden können. Herr Niggemeier hat ja genau dies gemacht und sieht somit selbst einen Sinn darin, solche Kommentare zu entfernen.

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07. Dezember 2007 18:39

Bei ähnlichen Fällen

Torsten Klier (TorstenKlier)

wurde die Absurdität der Begründung schon genug kommentiert.
Deshalb hier nur fürs Protokoll:
Das mit der "Bereitstellung" ist Nonsens hoch drei. Demnächst muss vermutlich jede Stadt Strafe zahlen, weil die einem Tunichtgut die Straßen für das Aussprechen von Beleidigungen "bereitstellt".
Wer geht dann im Wiederholungsfall eigentlich in den Knast? Der Bürgermeister?
Vermutlich die Kanzlerin. Die hat nämlich zugelassen, dass in Deutschland der Herr X über die Frau Y gesagt hat ...

Dank an Herrn Niggemeier, dass er in die nächste Instanz geht. Drücke beide Daumen.

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07. Dezember 2007 18:34

das schreit nach Berufung

Winston Hauser (sealgate)

Es ist doch offensichtlich das hiermit der vorauseilende Gehorsam gegenüber einflussreichen Institutionen und Personen gemeint ist. sehr betrüblich ist die Tatsache, dass damit schon im Vorfeld das einzig verbleibende Instrumentarium der Mehrheit, sprich den Bürgern und Verbrauchern per Gerichtsbeschluss entzogen werden soll und wird. Der Überwachung folgt sogleich die präventive Zensur. Das heißt im Klartext, Jeder der im Sinne des Verbraucherschutzes agiert wird von vornherein zum Straftäter gemacht. Damit wäre belegt, das jetzt sogar das einzige Mittel des Verbrauchers, nämlich der Boykott zu Grabe getragen werden soll, eine der wichtigsten Steuergrößen des Verbrauchers im Wettbewerb um Qualität und Leistung soll ebenfalls der Planwirtschaft geopfert werden. Da kann man dem Gericht für seinen Bärendienst wider die Selbstreinigungskräfte der Marktwirschaft nur gratulieren. Wünsche gute Besserung.

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07. Dezember 2007 18:27

Absoluter Schwachsinn

Ralf Becker (mfoe)

Dass ein Forenbetreiber oder Blogschreiber für die Kommentare anderer Leute haften soll ist lächerlich und verkehrt die Rechtslage. Wenn man die Kommentarschreiber nicht identifizieren und haftbar machen kann, ist das ein Problem für die Justiz, das nicht auf den Blogbesitzer oder Forenbetreiber abgewälzt werden darf. Das Gericht verkennt die typischen Zusammenhänge des "web 2.0" und behindert freie Meinungsäußerung und -austausch in internet.

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07. Dezember 2007 18:25

O tempora, o mores

Ralf Schelberg (ralfsb)

So sieht also der kümmerliche Rest von Meinungsfreiheit aus, den uns unser "Rechtsstaat" noch übriglassen will. Zugegeben, im Zeitalter des Internets muss es auch einen wirksamen Schutz gegen Beleidigungen oder falsche Anschuldigungen geben. Aber das Urteil des Hamburger Landgerichts, geht doch deutlich darüber hinaus, bzw. pervertiert das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Jedem aufgeklärten Menschen dürfte klar sein, dass Leserkommentare nicht die Meinung des Betreibers einer Webseite darstellen. Aber eine echte Demokratie lebt nun einmal davon, dass persönliche Meinungen und Überzeugungen nicht nur weichgespült, sondern auch einmal pointiert geäußert werden dürfen. Das soll nun auf einmal nicht mehr der Fall sein. Und das in einem Land in dem man sogar Soldaten mit Mördern vergleichen darf. Sorry, aber was habe ich da nicht mitgekriegt, dass man dann nicht mal mehr frei sagen darf, was eh jeder weiß: nämlich von welcher Art Firmen wie "callactive" sind.

Wenigsten die Anwälte können sich freuen, der Abmahnwahnsinn kann fröhlich so weitergehen. Bin mal gespannt, wann es mich erwischt.

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07. Dezember 2007 17:56

Da trifft es den Richtigen....

Alexander Schmitt (thabadguy)

Geschieht dem Herrn Niggemeier ganz recht, schließlich war es dieser überaus seriöse Journalist, der Blogs wie Politically Incorrect stets anhand einiger nicht repräsentativer Leserkommentare abqualifizierte. Unverständlich bleibt, weshalb die FAZ solchen Zeitgenossen wie Niggemeier noch ein (ganzseitiges) Forum für ihre geistigen Tiefflüge zur Verfügung stellt.

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07. Dezember 2007 17:54

Falsches Urteil

Thilo Brandner (schlevian)

Ich bin mit Herrn Niggemeier in seinem Blog ein paar mal aneinandergeraten (was aber nichts macht, man kann ja nicht immer einer Meinung sein) - aber wo er Recht hat, hat er Recht. Und das Landgericht Hamburg übersieht offenbar die Konsequenzen seiner Entscheidung nicht. Blogs leben von den Kommentaren der Leser. Natürlich müssen Beiträge mit unzulässigen Inhalten so schnell als möglich entfernt werden, aber das hat Niggemeier ja getan. Was für eine großartige Chance eröffnet die Entscheidung des Hamburger Landgerichts: Jemand, der in einem Blog kritisiert wird, beschafft sich schnell eine andere "Internet-ID" (dauert, wenn´s hochkommt, fünf Minuten) und lässt dann einen möglichst rassistischen, fremdenfeindlichen, volksverhetzenden, jedenfalls aber rechtswidrigen Kommentar über den Kritisierten ab. Der Kritisierte selbst meldet sich dann (unter richtigem Namen) ein paar Minuten später und verklagt den Blogger. Und der hat dann die Kosten zu tragen. Jedenfalls beim Landgericht Hamburg. Ich hoffe, Herr Niggemeier hat die Ausdauer (und das Geld), die Sache notfalls vor den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht zu tragen.

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07. Dezember 2007 17:53

Daumen drücken

Axel Julius (EscobarManuel)

Ich wünsche Ihnen mit Ihrer Berufung den größtmöglichen Erfolg, Herr Niggemeier.

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07. Dezember 2007 17:43

Alles unter Kontrolle ???

Karl Friederichs (KFrieder1)

Der Laie ist verwundert und auf die Begründung des Urteils gespannt. Wenn man das auf den Rundfunk überträgt, würde das bedeuten, dass Lifesendungen verboten werden müssten, weil sie nicht vorher kontrollierbar sind ? Das will sicher niemand. Also suchen wir den Unterschied und suchen und suchen ......

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07. Dezember 2007 17:32

Meinungsfreiheit made in Hamburg

Tano Carridi (Tano_Carridi)

Schon erstaunlich, dass ein einziger Richter in diesem Land über Wohl und Wehe der Meinungsfreiheit entscheidet. Gewiss, nur erstinstanzlich, aber trotzdem: erstaunlich. Ob das wirklich die richtige Interpretation des § 32 ZPO bei publizistischen Meinungsäußerungen ist (Ort der unerlaubten Handlung: potentiell überall, also auch Hamburg), möchte man denn doch bezweifeln, wenn man sieht, dass nunmehr jeder, der sich auf den Schlips getreten fühlt, Herrn Buske in Hamburg bemüht.

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07. Dezember 2007 17:12

Keineswegs alle Hamburger Richter

Karl-Heinz Andresen (khaproperty)


bewerten die Freiheit der Meinung und damit zusammenhängende Vorgänge stets im Sinne des grundsätzlichen Vorrangs dieses Grundrechts. Das ist ein altes Thema bei allen Gerichten.

Allerdings denkt so mancher, auch als Jurist, daß gerade in Hamburg, der weltoffenen Stadt, der Medienstadt mit Anspruch etwas abfärbt auf die Kollegen der richtenden Zunft. Vielleicht braucht es bei manchem auch nur etwas länger.

Die Berufung wird es hoffentlich richten.

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07. Dezember 2007 17:07

Mal wieder das Hamburger Landgericht...

Marco Zedler (Rhein-Kultur)

Das solch ein Urteil vom Hamburger Landgericht kommt, war ja wohl nicht anders zu erwarten. Dieses Gericht ist leider einschlägig dafür bekannt, mehr oder weniger zweifelhafte Urteile zu fällen. Gerade wenn es um das Internet geht, scheinen die Richter dort nur mangelhafte bis schlechte Kenntnisse zu besitzen.
Vielleicht sollte man dort mal die Richter auf Ihre Kompetenz hin überprüfen.
Man überlege sich doch nur einmal, was solch ein Urteil für z.B. Forumbetreiber bedeuten könnte! Die Betreiber müssten jeden Eintrag vorab prüfen und separat freigeben. Das dies schlicht unmöglich ist, düfte klar sein. Für mich ist dieses Urteil ein Schlag ins Gesicht der Meinungsfreiheit! In diesem Staat leider (und zunehmend) auch nicht neues.

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