Wer sich ein Bild über die aktuelle Gefährdung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung in unserer Republik machen will, der möge sich die Webseite http://www.buskeismus.de zu Gemüte führen, die von einem ehemaligen DDR-Bürgerrechtler in Hamburg betrieben wird. Dabei kann man dann auch sehr genau erkennen, wer die handelnden Personen sind, die die Meinungsfreiheit in dieser Republik beseitigen wollen - jedenfalls wenn es um ihre Person geht - welchen Netzwerken sie - natürlich mutmasslich! - zuzuordnen sind, und welcher Helfeshelfer sie sich bedienen. Man mag es kaum glauben, aber offensichtlich ist es wahr. Ob das BVerfG das mit seiner Stolpe-Entscheidung u.a. beabsichtigt hat? Hoffentlich lautet die Antwort: Nein. Es hat diesen krassen Fehlentwicklungen aber den Weg bereitet.
Man kann Verständnis dafür haben, wenn eine Franziska von Almsick nicht von Papparazis belästigt werden möchte. Wenn das aber dazu führt, dass wichtige Entscheider in Politik und Wirtschaft oder gar Ex-Stasi-Seilschaften oder Mörder ihre Kritiker mundtot machen können, dann war das das bei weitem kleinere Übel, das notfalls in Kauf zu nehmen ist. Dann ist nämlich die Demokratie ernsthaft bedroht. Nur (fast) keiner hat es bisher gemerkt.
Die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit ist eines der Güter, die von den Linksradikalen beim Marsch durch die Instanzen unterwandert wurde. "Wo kämen wir denn hin, wenn Jeder sagen und schreiben könnte, was uns nicht paßt."
Auch Richter haben eine politische Meinung, die sie bei Gelegenheit gern in Form von Urteilen äußern. Man erinnere sich z.B. an Herrn Schill aus Hamburg. Dumm ist nur, wenn in der nächsten Instanz der Richter ebenso urteilt, weil er in der Hierarchie der Instanzen bereits auf der nächsthöheren Sprosse sitzt. Bürger, die im Internet eine Webseite unterhalten, stehen unter stetiger Beobachtung. Darum sollte eine Webseite oder Teilinhalte davon niemals eine eigene Meinung vertreten, sondern immer schön ausgewogen bleiben, wie der Öffentlich Rechtliche Rundfunk, der das kostenlos zur Verfügung gestellte Medium 'Internet' ohnehin lieber als Monopolist genießen würde. Welcher Bürger macht sich schon Gedanken darüber, im Internet einen ehrlich gemeinten Beitrag mit der Öffentlich Rechtlich korrekten Wortwahl zu gestalten, die jeder Instanz standhält? Die augenblickliche Situation führt jedenfalls dazu, daß nur noch Juristen eine belanglose Webseiten unterhalten und belanglose Zuschriften verfassen können.
Neue Medien, neue Probleme im Rechtsstaat.
Es scheint in diesem Falle aber eher so, dass die Justiz ein wenig weltfremd und sich über die Konsequenzen aus ihrem Urteil nicht ganz im klaren ist.
Es ist doch klar erkennbar, dass bei der Moderation der Beiträge, je nach Gusto, nur solche Beiträge freigeschaltet werden, die genehm sind. Bisher geschah das hin und wieder such schon. Jetzt aber ist dieser Manipulationsmöglichkeit Tür und Tor geöffnet. Jeder kann sich auf dieses Gerichtsurteil zurückziehen, wenn es denn Bestand haben sollte.
Die Konsequenzen sind eindeutig und schaden unserer Meinungsfreiheit, die ja nach BGH ein hohes Gut ist !!!!
Vorratsdatenspeicherung!
Keiner zeige mehr mit dem Finger auf China, Russland, USA, Iran usw. wie sie alle heissen.
Mal ehrlich, wo kommen wir denn hin, wenn im öffentlichen Raum Meinungen und die noch ungeprüft verbreitet werden dürften? So ganz ohne Zensur? Nicht auszudenken, wenn da mal eine Lüge oder gar eine Beleidigung drunter wäre. Das wäre dem Volk da draussen doch wirklich nicht zuzumuten. Audiatur et altera pars? Dauert doch einfach zu lange.
Weiß denn wirklich keiner mehr, was alleine durch diesen Gutenberg alles angerichtet wurde: Man denke nur an dieses unselige Machwerk von Darwin! Oder diesen merkwürdigen Herrn Büchner, mit seinem Hessischen Landboten - da haben wir immer noch nicht alle Exemplare konfisziert. Heine? Hören'se auf!
Die Initiative "Pro Mittelalter" macht sich daher stark für die sofortige Abschaffung von Druckerpressen und flächendeckende Re-Analphabetisierung. Dann haben die Leute auch wieder mehr Zeit, sich ungestört unseren CallIn-Sendungen hinzugeben .
Das Internet hat die Diskussionskultur so belebt, weil Beiträge und Antworten sofort für alle sichtbar sind. Ein privater Blogger wird die Kommentare nur alle ein oder zwei Tage prüfen und freigeben können - da kann man auch zum Briefeschreiben zurückkehren.
Es wird darauf hinauslaufen, dass Blogs oder Forem zukünftig unter ausländischen TLDs wie .vu, .eu, oder .ru veröffentlicht werden. In der Praxis erreicht der hamburger Richter nicht wie beabsichtigt einen erhöhten Schutz gegen Verleumdungen, sondern dessen Gegenteil, da er privaten Betreibern eines Blogs oder Forums gar keine Wahl lässt, als sich dem deutschen Recht komplett zu entziehen.
... aber was mich immer wieder verwundert ist der Eifer unserer Justiz, bezüglich öffentlicher Meinungsäußerungen fast ausnahmslos - auch deutlich über die Gesetzeslage hinaus - restriktiv zu entscheiden. Da Richterentscheidungen bekanntermaßen nur sehr bedingt rein objektive Sachentscheidungen sind und immer sehr stark von der Persönlichkeit des Entscheiders geprägt sind, bleibt fast nur der Schluss , dass unsere Justiz fest in der Hand reglementierungswütiger Gouvernantengeister ist, denen jegliche lebendige Öffentlichkeit ein Graus ist und bei denen das Motto, dass Ruhe erste Staatsbürgerpflicht sei, absoluten Vorrang hat ... Vielleicht sollte bei der Richterauswahl mal genauer hingeschaut werden !?
Hier wird doch auch erst geprüft, was veröffentlicht wird. Leserbriefe werden immer kontrolliert, ehe sie (gekürzt) gedruckt werden. Beim Thema Callactive hätte Herr Niggemeier besser aufpassen müssen. Er weiß doch, dass die Firma ihm eins auswischen will. Wenn er schlafen geht, kann er doch die eingehenden Kommentare in die Moderation einfließen lassen.
demnächst bekommt man noch eine verbraten, wenn man auch hier seine Meinung kund tut ......! Das kann alles nicht wahr sein ! ! Armes Deutschland!
Ihren Vergleich der Verfügbarmachung von Kommentarmöglichkeiten mit dem Herumliegenlassen von Waffen finde ich höchst amüsant-- tatsächlich gilt ja die Feder als mächtiger als das Schwert! Einen kleinen Unterschied haben Sie aber leider übersehen: wenn die Nachbarskinder meine Schrotflinte aufsammeln und damit jemanden verletzen oder gar töten, dann ist ganz sicher ein irreperabler Schaden an einer Drittperson entstanden, der zumindest teilweise auf mein unverantwortliches Handeln zurückzuführen ist. Wenn die Nachbarskinder aber nun eine Haßparole auf meine Garagentür pinseln, dann ist dies mir sicher peinlich und Grund für weiterführende Diskussionen, aber wenn es hier überhaupt einen Geschädigten gibt, dann bin ich dies, und nach unsrem Rechtsverständnis ist solcher Schaden keinesfalls irreparabel. Angewandt auf diesen Fall hätte ich folglich eher Verständnis dafür, wenn Herr Niggermeier der Kläger wäre. Auf der andren Seite: Ohne den fraglichen Kommentar zu kennen würde ich auch hier im Zweifel für den Angeklagten stimmen: so dümmlich dessen Kommentar gewesen sein mag, so sehr erlaube ich doch lieber einen unsinnigen Kommentar zu viel (auch, wenn er mich in schlimmstem Maße verleumden sollte) als einen sinnigen zu wenig.
Da es in Deutschland keine Meinungsfreiheit gibt und auch deshalb natürlich auch keiner mehr auch nur annähernd begreift, was das ist, passieren solche Urteile. Meinungsfreiheit heißt einfach, daß jeder frei sagen kann, was er sagt und allein deswegen nicht belangt wird.
Der Gipfel ist dann doch, daß man "haftbar" sein soll, sogar für eine Meinung, die man selbst gar nicht geäüßert hat, nur weil Sie einem einer bei Nacht und Nebel auf die Pinwand gesprayt hat. Und: Haftbar ist man nur für Schäden, eine bloße Meinung schadet aber niemand. Wenn sich jemand diese zu eigen macht und daraufhin handelt, ist das allein seine Sache. Für Handlungen kann man haftbar sein, für bloße Meinungen nicht.
Vielleicht sollte man dem Landgericht Hamburg einmal etwas passendes auf die Fassade sprühen und es dann unter Bezugnahme auf sein eigenes Urteil verklagen. Ist nur so 'ne Idee, ist nicht 'mal meine Meinung.
denn er hat das Wesen des Internets nicht begriffen. Würde dieser Richter einen Garagenbesitzer haftbar machen, wenn dort ein Unbekannter einen rechtswidrigen Text aufbringt?. Der Grund liegt in einer verbreiteten Dämonisierung des Internets: Es ist böse, weil dort Böses vorkommt. Das Internet ist aber nicht böser als die Bundesautobahn oder die Post oder die Telekom. Das Urteil kann aber möglicherweise Bestand haben, denn je höher die Distanzen umso älter die Richter. aber irgendwann gehen die ja auch in Rente...
@Herrn Brandner: Ihre Schlußfolgerung ist meiner Ansicht nach falsch. Das Hamburger Landgericht spricht klar von "brisanten Themen" und nicht davon, daß es bei Blogeinträgen grundsätzlich eine erhöhte Prüfungspflicht gebe. Auch Ihr Abmahn-Freiwild-Szenario, bei dem jemand unter falschem Namen (möglicherweise bei einem ganz anderen Blogeintrag) rechtswidrig kommentiert und dann abmahnen könnte, greift genau aus diesem Grund nicht. Herrn Niggemeiers Äußerungen sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt, aber ihm müßte auch klar sein, daß manche bei solch "kritischen" Vorgaben seitens des Bloggers (und insbesondere wenn sich die Leserschaft hinter "ihren" Blogger stellt) gerne über die Stränge schlagen. Das ist natürlich nicht Herrn Niggemeiers Schuld, aber bei solchen Dingen sieht das Landgericht Hamburg natürlich eine erhöhte Prüfungspflicht, der jeder Betreiber eines privaten und "kritischen" Blogs nachkommen kann, wenn er will. Es geht hier nicht darum, daß man legale Meinungen unterbinden will! Und man kann auch nicht ernsthaft so argumentieren, daß Waffen nun einmal töten und "Kollateralschäden" von Opfern und Angehörigen hingenommen werden müssen, wenn man sie offen herumliegen läßt.
Man wird ausspioniert , abkassiert , darf nicht sagen was man will , mundtot gemacht , Musik darf auch nicht getauscht werden , sog Dialern (versteckte SelbstEinwähldienste sog 0190er-Nummern) hat man zu spät den Kampf angesagt , und nur wer mehrere AnwaltsSozietäten im Rücken hat und reich ist , macht andere kaputt .
Das ist für mich ein Verbrechen - wie nennen doch die Erwachsenen Zeitgenossen , die Verbrechen begehen ?
Hoffentlich wird der Blogger gewinnen vor Gericht .
Wenn ich manche Blogs lese, kommt es mir so vor, als würde bei manchen nicht nur scharf polemisiert, sondern die Leserschaft durch Themenwahl und Art der Kommentierung (und durch mehrmalige Betrachtung desselben Falls) richtiggehend aufgehetzt. Inwiefern bzw. ob das beim Blog von Herrn Niggemeier der Fall war, weiß ich nicht. Ich vermute aber, daß das Hamburger Landgericht solche Fälle meinte und den entsprechenden Blogs auch mehr Verantwortung für ihr Tun geben will, was nicht ganz verkehrt ist. Herrn Niggemeiers Kommentar, das Urteil helfe Unternehmen, die kritische Diskussionen ihrer Geschäftspraktiken verhindern wollen, kann ich nicht nachvollziehen: Erstens ist niemand verpflichtet, Diskussionen bereitzustellen (die private Meinung des Blogbetreibers und Diskussionen an anderer Stelle werden ja nicht verhindert), und zweitens können - wie das Landgericht ja bereits anmerkte - die Kommentare moderiert werden, so daß offensichtlich rechtswidrige Äußerungen bereits im Vorfeld ausgefiltert werden können. Herr Niggemeier hat ja genau dies gemacht und sieht somit selbst einen Sinn darin, solche Kommentare zu entfernen.