
Die Frage ist nicht richtig. Dem Gemeinwesen gegenüber verantwortlicher Journalismus hat doch nichts mit Eigentumswillkür zu tun. ("... wie es ihm gefällt!"), sondern hat in der Gesellschaft eine mitteilende, objektiv-aufklärerische Aufgabe zu erfüllen. Das ist der eigentliche Maßstab für die Existenzberechtigung eines öffentlich-journalistischen Mediums, wie die Zeitung es ist.

Die Redakteure zeigen durch ihre Klage ihr völliges Unverständnis für die Ordnung der Wirtschaft, deren autonome Unternehmen sich so organiseren können, wie sie es für richtig halten, um am Markt zu bestehen. Wenn ihnen die Organisation der Arbeit so nicht gefällt, steht es ihnen in diesem Staate frei, sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen oder selbst unternehmerisch tätig zu werden. Indes verschwenden sie lieber ihre Zeit, sich intellektuell zu blamieren - vielleicht sogar ein Grund für eine außerordentlich Kündigung

was soll dieses gejammere. ein Eigentümer wird doch wohl noch seine Zeitung so organisieren dürfen wie es Ihm gefällt! Wenn er damit am Markt keinen Erfolg hat kann er das Konzept ändern oder er verschwindet vom Markt. wenn es den Mitarbeitern nicht gefällt können sie Kündigen und eventuell selbst eine Zeitung zu betreiben versuchen. Falls es schon genug Zeitungen gibt müssen sie sich dann einen anderen Gederwerb suchen. Was ist daran falsch?