Von Peer Schader
02. Juli 2008 Es war voll bei der Verhandlung im Raum 334 des Arbeitsgerichts Berlin am Mittwochmorgen: Eine ganze Reihe Journalisten der Berliner Zeitung“ war gekommen, um zu sehen, ob sich in der Führungsetage ihres Verlags bald etwas verändern wird. Am Mittag stand fest: Nein, es bleibt alles beim Alten. Josef Depenbrock muss seine Doppelfunktion als Chefredakteur und Verlagsgeschäftsführer nicht aufgeben. Das Arbeitsgericht Berlin entschied, dass es keinen konkreten Anspruch der Redaktion gebe, dieser Regelung entgegenzuwirken.
Der Redaktionsausschuss der Zeitung hatte im März unter Berufung auf das Redaktionsstatut Klage eingereicht und dies damit begründet, Depenbrock könne die Interessen der Redaktion als Chefredakteur nicht vertreten, wenn er gleichzeitig die kaufmännische Verantwortung für den Verlag trage. Dies gehe zu Lasten der journalistischen Qualität des Blattes. Der britische Investor David Montgomery, der die Zeitung im Herbst 2005 mit seinem Unternehmen Mecom übernommen hatte, setzt derzeit ein massives Sparprogramm um: Redakteure werden entlassen, Kosten reduziert, Investitionen gestrichen. Die Redaktion befürchtet, dass ihre Zeitung kaputtgespart wird.
Bedenklich, doch nicht außergewöhnlich
Seitens der Kläger war am Mittwoch noch einmal dargelegt worden, wie die Beeinträchtigung durch Depenbrocks Doppelrolle konkret zu fassen sei: Depenbrock gestalte seinen Arbeitstag so gut wie ausschließlich als Geschäftsführer und vernachlässige dadurch seine redaktionellen Pflichten. Ein Chefredakteur muss ein gewisses Zeitkontingent aufbringen, um mit der Redaktion über die Gestaltung der Zeitung diskutieren zu können“, sagte Thomas Rogalla, Mitglied des Redaktionsausschusses. Zudem hätten wichtige Redakteure die Zeitung verlassen, ohne dass Depenbrock versucht habe, sie zu halten – das aber habe er als Chefredakteur versuchen müssen. Darüber hinaus sei eine zunehmende Vermischung von PR-Inhalten und redaktionellen Beiträgen feststellbar, die dem Qualitätsanspruch der Zeitung zuwider laufe, von Depenbrock jedoch nicht verhindert werde.
Depenbrock, der bei der Verhandlung ebenfalls anwesend war, hörte geduldig zu – und schwieg. Diese Doppelrollen sind überhaupt nichts Ungewöhnliches“, ließ er durch seinen Anwalt erklären, der mehrere Beispiele anführte: Helmut Markwort sei zugleich Focus“-Chefredakteur und Burda-Verlagsvorstand, ebenso Angelika Jahr als Chefredakteurin von Schöner Wohnen“ und Verlagsvorstand bei Gruner + Jahr. Im übrigen sei es doch nur glaubhaft, wenn der Verlag Einsparungen durchsetze, dass konsequent auf allen Ebenen gespart werde – nicht nur bei der Mannschaft“, sondern auch oben“, in der Führungsetage.
Abschaffung des Chefredakteurs
Letztlich dürften all diese Argumente für die Entscheidung keine besonders große Rolle gespielt haben. Das Gericht berief sich explizit auf das Redaktionsstatut, das seit September 2006 in Kraft ist und die Zusammenarbeit zwischen Redaktion und Verlag regeln soll. Bei der Bestimmung des Chefredakteurs sei darin kein Vetorecht der Redaktion festgeschrieben – anders als in vergleichbaren Statuten wie sie etwa beim Mannheimer Morgen“ gelten. Das Redaktionsstatut sehe lediglich vor, dass der von den Redakteuren gebildete Vertrauensausschuss von der Bestellung des Chefredakteurs zu informieren sei. Die Formulierung, dass die Redaktion frei und unbeeinflusst unter der Verantwortung des Chefredakteurs“ ihre Zeitung gestalten könne, reichte offenbar nicht aus, um daraus ein Verbot des Einflusses der Geschäftsführung abzuleiten.
Bei der Formulierung ihres Statuts hatten sich die Redakteure der Berliner Zeitung“ unter anderem an dem der Süddeutschen Zeitung“ orientiert – eine explizite Klausel, dass der Chefredakteur nicht gleichzeitig Geschäftsführer sein kann, fehlt tatsächlich, vor allem aber, weil dies als Grundvoraussetzung gesehen wurde. Wir haben lernen müssen, dass Dinge, die in der deutschen Presselandschaft bisher selbstverständlich waren, es bei Mecom nicht mehr sind“, sagte Rogalla nach dem Urteil. Von dieser Selbstverständlichkeit muss sich nun womöglich nicht nur die Redaktion der Berliner“ verabschieden. In der Branche wird befürchtet, das Urteil könne als Präzedenzfall gesehen werden, weitere Verlage könnten sich entscheiden, auf Chefredakteure zu verzichten, um Verlagschefs redaktionelle Zuständigkeiten zu übertragen. Das ist quasi die Abschaffung des Chefredakteurs“, heißt es bei der Berliner Zeitung“.
Man muss sich nicht wohlfühlen
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist eine weitere Niederlage für die Redaktion, die vehement darum kämpft, ihre Zeitung mit demselben Anspruch wie bisher zu gestalten. Das wird immer schwieriger: Vor anderthalb Wochen hatte Depenbrock bekanntgegeben, dass von 930 Stellen im gesamten Verlag 150 abgebaut würden, vierzig davon in der Redaktion, die dann auf neunzig Mitarbeiter schrumpft. Zum Vergleich: Beim Tagesspiegel“, unmittelbarer Konkurrent der Berliner Zeitung“, arbeiten 142 Redakteure. Die Pläne, den Online-Auftritt des Blatts zu stärken und mit der Redaktion der ebenfalls zum Verlag gehörenden Netzeitung zu verschmelzen, sind obendrein gestoppt worden – mindestens bis zum Jahresende.
Die Klage der Redaktion gegen den Chef dürfte die Stimmung im Verlagshaus am Alexanderplatz nicht verbessern. Der Deutschen Presse-Agentur sagte Depenbrock, er halte an seinem Sparkurs fest: Ich mache meine Entscheidungen nicht davon abhängig, ob wir Frieden haben werden oder nicht. Wir sind keine Wohlfühlgruppe.“ Seitens der Gewerkschaft Verdi gibt es erste Andeutungen, dem Sparkurs mit Streiks in der gesamten deutschen Mecom-Gruppe entgegenzuwirken. Von einer Wohlfühlgruppe kann tatsächlich keine Rede sein.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa
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