Google Book Settlement

So nicht!

Von Jordan Mejias

Die amerikanische Justiz beargwöhnt die Bedingungen des Buchvergleichs

Die amerikanische Justiz beargwöhnt die Bedingungen des Buchvergleichs

19. September 2009 Nun hat auch das amerikanische Justizministerium seine Bedenken gegenüber dem Google Book Settlement kundgetan. Das Bundesgericht, das Anfang Oktober über die Gesetzmäßigkeit des Vergleichs zu entscheiden hat, solle ihn zurückweisen. Zum ersten Mal haben Amerikas oberste Rechtspfleger damit in den Streit um den angestrebten Vergleich zwischen Google und Vertretern von Autoren und Verlegern eingegriffen.

Das Justizministerium, das seine Untersuchung als noch nicht abgeschlossen bezeichnet, macht sich vor allem Sorge um den Wettbewerb, den Google dank der Erlaubnis, Millionen von nicht mehr erhältlichen Büchern in digitaler Form anzubieten, wohl durch seine „de facto exklusive Rechte“ beherrschen würde. Gleichwohl wird der Hoffnung Ausdruck verliehen, die beteiligten Parteien könnten den Vergleich so abändern, dass er bestehende Kartell- und Urheberrechtsgesetze nicht länger verletzte. Google und seine Vergleichspartner haben sich schon bereiterklärt, auf die Bedenken des Justizministeriums einzugehen.

Was ist fair?

Kritisch zu Wort gemeldet haben sich zudem die Justizminister der Bundesstaaten Missouri, Connecticut, Pennsylvania, Massachusetts und Washington. Bei dem Vergleich stört sie die Einrichtung des Book Rights Registry, in das Google einhundertfünfundzwanzig Millionen Dollar einzahlen will. Diese Summe soll dann an die Eigentümer der Urheberrechte verteilt werden. Ist der Eigentümer nicht zu finden, soll das Geld in der Schatulle bleiben. Das aber, so die Justizminister, verstoße gegen die in ihren Bundesstaaten verabschiedeten Gesetze, die vorschrieben, dass Gelder, auf die niemand Anspruch erhebe, den jeweiligen Finanzministern zuzuleiten seien. So verfahre bereits die American Society of Composers, Authors and Publishers.

Die Schriftsätze des Justizministeriums in Washington und der Justizminister der Bundesstaaten gehören nun zu den rund vierhundert Eingaben, die bei der für den 7. Oktober angesetzten Verhandlung vor einem Bundesgericht in Manhattan, dem „United States District Court, Southern District of New York“, zu berücksichtigen sind und ein nicht nur an Urheberrechtsfragen überquellendes „Fairness Hearing“ garantieren dürften.

Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2010.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Raus aus dem Alltag, rein ins Vergnügen! Ob Städtereise, Wellness-Wochenende, Strand- oder Skiurlaub buchen Sie jetzt die nächste Urlaubsreise. Schauen Sie vorbei…

09.02.2010 00:00

Bio-Themen für Realos

09.02.2010 00:00

Rentabler Idealismus

09.02.2010 00:00

«Das letzte Jahr war am schlimmsten»

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche