02. Oktober 2008 Eine Wirtschaftsstrafkammer des Frankfurter Landgerichts hat das Urteil in der Affäre um die umstrittene Finanzierung von Sportübertragungen im Hessischen Rundfunk gefällt. Zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe verhängten die Richter gegen Jürgen Emig wegen Bestechlichkeit in sechs Fällen und Untreue. Der Dreiundsechzigjährige leitete nach den Feststellungen des Gerichts in den Jahren 2001 bis 2003 insgesamt rund 440.000 Euro in die eigene Tasche als Gegenleistung unter anderem dafür, dass er Geschäftspartner bevorzugte oder besser als journalistisch geboten ins Bild rückte. Den Schaden, den der HR erlitt, kalkuliert das Gericht auf 285.000 Euro.
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass zur Beschleunigung des Verfahrens ein Teil der Vorwürfe eingestellt wurde. Der Sender verlangt auf dem Zivilrechtsweg von seinem langjährigen Sportchef mehr als eine Million Schadensersatz.
Man hätte besser kontrollieren müssen
Der Vorsitzende Richter Christopher Erhard rügte in der Begründung des Urteils, der Sender habe es versäumt, Hinweisen auf illegale Machenschaften Emigs intensiver nachzugehen. Man hätte Herrn Dr. Emig besser kontrollieren können und müssen“, sagte der Richter. Auch die jahrelang geübte Praxis nicht nur des Hessischen Rundfunks, von Veranstaltern größerer Sportereignisse wie dem Marathon und dem Ironman in Frankfurt zu verlangen, dass sie sich an den Produktionskosten beteiligten, kritisierte Erhard als nicht rechtsmäßig abgewickelt“.
Diese sogenannten Beistellungen seien als Sponsoring im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags anzusehen und hätten daher im Vor- oder Abspann der jeweiligen Sendung erwähnt werden müssen, um die Zuschauer auf mögliche wirtschaftliche Interessen hinzuweisen.
Dennoch sei der Sender als Opfer nicht als Täter zu betrachten, hob der Kammervorsitzende hervor. Auch verbiete es sich nach den Erkenntnissen dieses Prozesses, wegen der Einwerbung solcher Drittmittel, die Emig in seiner Zeit von 1987 bis 2004 als HR-Sportchef besonders erfolgreich betrieben hatte, von einem System HR“ zu sprechen. Allenfalls komme der Ausdruck System Emig“ in Betracht.
Fünf Monate Haft werden angerechnet
Weil zwischen dem Beginn der Ermittlungen und dem Urteil rund vier Jahre lagen, gewährte das Gericht einen Strafrabatt: Fünf Monate der Haftstrafe gelten schon als vollstreckt. Dennoch muss Emig, wenn es bei dem Urteil bleibt, ins Gefängnis. Allenfalls kann er dann darauf hoffen, dass ihm, wenn er die Hälfte verbüßt hat, der Rest der Strafe auf Bewährung erlassen wird. Auch die vierzig Tage, die der Journalist in Untersuchungshaft saß, werden angerechnet.
Sein früherer Freund und Geschäftspartner Harald Frahm kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten davon. Allerdings muss er 100.000 Euro als Auflage zahlen, die Hälfte davon an soziale Projekte im Sport. Der langjährige Präsident des Deutschen Tanzsportverbands wurde wegen Bestechung auch des früheren Sportchef des MDR, Wilfried Mohren und Beihilfe zur Untreue verurteilt. Er hatte im Jahr 2000 mit Emig die Agentur SMP gegründet, über die verdeckt die Geschäfte mit den Beistellungen und dem Sponsoring für Übertragungen im Hessischen Rundfunk abgewickelt wurden.
Emig saß da ohne Gemütsregung
Emig wird Revision gegen das Urteil einlegen. Sein Anwalt Stefan Bonn bestätigte inzwischen entsprechende Medien-Informationen. Emig und Frahm verließen kommentarlos den Gerichtssaal. Emig, dessen Verteidiger um eine Strafe gebeten hatte, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne, atmete tief durch, als er das Strafmaß hörte. Danach verfolgte er die fast zweistündige Begründung des Urteils ohne erkennbare Gemütsregung.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp
Sonst sterben sie wieder: Parastou Forouhar im Visier ![]()
Drama mit Clooney bei Golden Globes vorne
Das Moskauer Zentralarchiv zu Gerüchten über die Asche von Hitler und Eva Braun
Unser Privatfernsehen: Rechnen können sie
Der historische Zufall als Erzähler: Das Variable Kalendarium von Kat Menschik