Urteil

Urheber ohne Rechte

Das Frankfurter Landgericht hat am Donnerstag die Klage dieser Zeitung gegen die kommerzielle Weiterverbreitung von Inhaltsangaben über F.A.Z-Buchkritiken durch den Internetanbieter „Perlentaucher“ abgewiesen.

Lesermeinungen zum Beitrag

27. November 2006 18:57

Mediales Zeitalter

Oliver Fuchs (oliverfuchs)

Jetzt frißt die mediale Revolution ihre Kinder.
MP3, Google Books und jetzt auch noch Perlentaucher.
Hier lernen alle zu langsam die Geister, die sie riefen, zu nutzen, zu interpretieren und zu beherrschen.

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24. November 2006 11:04

Was hat denn hier die FAZ geritten ...

Hubert Hummelt (hhummelt)

um sich auf so etwas einzulassen?
Nach Lesen des Urteils bleibt zu hoffen, daß diese Posse damit ein Ende gefunden hat!

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24. November 2006 10:33

naheliegender: faz/sz-rezensionen verbieten!

ralph hinterkeuser (iluminus)

naheliegender als ein verbot der perlentaucher-zusammenfassungen von faz/sz-rezensionen, wäre mit gleicher argumentation wie von faz/sz eingeklagt, die rezensionen selbst zu untersagen. denn wie oft schon haben mich ausführliche besprechungen (mit jede menge originalzitaten!) davor bewahrt, ein exemplar des besprochenen werkes zu erstehen. soweit ich mich entsinne, ist ein solches anliegen noch von keinem autor vorgetragen worden. allerdings gab es auch schon oft autoren, die genauso beleidigt reagierten wie nun die faz.

liebe faz: du bist nicht ohne rechte, wir haben dich ganz doll lieb, alles wird gut! und wenn nicht, dann liegt das ganz gewiss nicht am perlentaucher - den wir auch ganz doll lieb haben ;-)

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23. November 2006 20:34

Ach was!

Stephan Hollah (semi-thue)

Statt die beleidigte Leberwurst zu spielen, sollte man lieber aus dem Urteil zitieren:

"Eingriffe in die urheberrechtlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte ... scheitern bereits daran, dass es an einer 1:1-Dokumentation von Textauszügen fehlt. Übernommen werden allenfalls sehr kleine Teile der Originalkritiken wie einzelne Wörter, Sätze oder Satzteile, bei denen der Urheberrechtsschutz grundsätzlich daran scheitert, dass sie nicht ausreichend Raum für die Entfaltung von Individualität bieten."

"Soweit in den entsprechenden Perlentaucher-Notizen zur Illustration einzelne, besonders markante Redewendungen der Vorlagen wörtlich übernommen werden, wird dies den Leser zusätzlich anregen, sich mit der Originalkritik zu befassen, um dort die Bewertung des rezensierten Buches durch den Verfasser der Originalrezension in vollem Umfang nachzulesen."

"Der kulturinteressierte Interessentenkreis, der von den bei der Klägerin beschäftigten renommierten Autoren hochwertige Kritiken erwartet und auch erhält, wird sich regelmäßig mit den streitgegenständlichen Kurzfassungen nicht zufrieden geben."

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23. November 2006 18:42

haben faz + sz doch gar nicht nötig ...

ralph hinterkeuser (iluminus)

zum glück ist so entschieden worden. die klage war schlichtweg lächerlich. das verbriefte recht zu zitieren sollten beide zeitungen kennen, wie sonst könnten sie selbst bücher besprechen. der perlentaucher macht, wie eine gute buchbesprechung, lust auf mehr. wie praktisch sind da die eingebauten links.

daß ausgerechnet auch die sz klagte, die kaum texte im internet z.v. stellt (und deshalb also auch nicht durch perlentaucher-links gelesen wird), läßt einen insbesondere angesichts der eigenen tschiboisierung nur noch am verstand der redaktion zweifeln.

ich gratuliere der faz zu diesem verlust und freue mich darauf, sie perlentauchergeleitet weiter genießen zu können!

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