23. November 2006 Das Frankfurter Landgericht hat am Donnerstag die Klage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gegen die kommerzielle Weiterverbreitung von Inhaltsangaben über F.A.Z-Buchkritiken durch den Internetanbieter Perlentaucher abgewiesen.
Nach Auffassung der für Presse und Urheberrecht zuständigen 3. Zivilkammer verstößt die kurze Wiedergabe des Inhalts geschützter Texte weder gegen urheberrechtliche noch wettbewerbs- oder markenrechtliche Bestimmungen. Die Parallelklage der Süddeutschen Zeitung wurde im selben Sinn entschieden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Text: tk. / F.A.Z.