Urteil

Urheber ohne Rechte

23. November 2006 Das Frankfurter Landgericht hat am Donnerstag die Klage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gegen die kommerzielle Weiterverbreitung von Inhaltsangaben über F.A.Z-Buchkritiken durch den Internetanbieter „Perlentaucher“ abgewiesen.

Nach Auffassung der für Presse und Urheberrecht zuständigen 3. Zivilkammer verstößt die kurze Wiedergabe des Inhalts geschützter Texte weder gegen urheberrechtliche noch wettbewerbs- oder markenrechtliche Bestimmungen. Die Parallelklage der „Süddeutschen Zeitung“ wurde im selben Sinn entschieden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Text: tk. / F.A.Z.

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