Wickert zieht Klage zurück

Gegen Windmühlenflügel will er nicht ankämpfen

Von Michael Hanfeld

Vorteil Kluge (rechts): Wickert zieht seine Klage zurück

Vorteil Kluge (rechts): Wickert zieht seine Klage zurück

15. Oktober 2008 Der ehemalige „Tagesthemen“-Moderator und Fernsehproduzent Ulrich Wickert hat seine Klage gegen die Vergabe der Drittsendezeiten bei RTL am Dienstag zurückgezogen. Wickert hatte sich mit seiner Klage und einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die gesetzlich vorgeschriebene Vergabe der Sendezeiten für sogenannte „unabhängige Dritte“ gewandt und dabei das Vergabeverfahren der niedersächsischen Landesmedienanstalt inhaltlich und formal angegriffen (siehe: Wickert gegen Kluge: Eine eklatante Ungleichbehandlung).

Ihm erschien nicht plausibel, dass er mit seiner Produktionsfirma UWP nicht zum Zug kam, wohl aber der Produzent Alexander Kluge mit seiner Gesellschaft DCTP, welche mit ihren Partnern die Sendeplätze der „unabhängigen Dritten“ bei RTL und Sat.1 seit Jahren bespielt.

Große Beachtung

Das Verfahren war nach Wickerts Ansicht dazu angetan, Kluge, der mit der RTL-Gruppe wirtschaftlich verflochten sei, zu bevorzugen. Kluge gehört unter anderem ein Anteil an dem zu RTL zählenden Sender Vox. Die Klage fand in der Branche große Beachtung, seit langem stoßen sich viele an der eingespielten Praxis, die dazu geführt hat, dass eine als offenes Verfahren erdachte Prozedur zu einem pfleglichen Geben und Nehmen zwischen der DCTP und den Sendern geworden ist. Der rheinland-pfälzische Fernsehproduzent Josef Buchheit, der allerdings als „unabhängiger Dritter“ bei Sat.1 längst mit im Spiel ist, reichte in Wickerts Fahrwasser ebenfalls Klage gegen die Sendezeitenvergabe bei RTL ein, diese richtet sich aber nicht gegen den Auftrag für Kluges DCTP, sondern gegen die Firma AZ Media.

Wickert zog seine Klage nun aber zurück und zwar, weil das Verwaltungsgericht Hannover seinen Antrag auf einstweilige Verfügung derart deutlich abgelehnt hatte (Keine Senderechte bei RTL: Gericht lehnt Eilantrag Ulrich Wickerts ab), dass sein Anwalt im Hauptsacheverfahren wenig Chancen sah. „Nachdem das Gericht bei der Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes wenig Bereitschaft gezeigt hat, frühere Entscheidungen in Frage zu stellen oder die Untersuchung neu aufzunehmen, waren wir der Meinung, dass die Entscheidung im Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht anders ausfallen würde“, sagte der Rechtsanwalt Mathias Schwarz auf Anfrage dieser Zeitung.

Ordnungsgemäß verlaufen

Mit dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz hatte Wickert erreichen wollen, dass die Drittanbieter-Sendezeit bei RTL bis zur Entscheidung der Hauptklage zwischen ihm und Kluges DCTP hälftig geteilt würde. Das Gericht hatte dies jedoch abgelehnt und festgestellt, dass das Vergabeverfahren der Niedersächsischen Landesmedienanstalt ordnungsgemäß verlaufen sei. Das vermochte insofern zu erstaunen, als Wickert unter anderem darauf hinweisen konnte, dass er persönlich nie gehört und ihm die Entscheidung direkt nicht mitgeteilt wurde, er erfuhr aus der Presse davon. Doch mit all den gesammelten Ungereimtheiten mochten sich die Richter dann offenbar doch nicht befassen.

Man werde sein Augenmerk nun auf die nächste Vergabe der Drittsendezeiten bei RTL im Jahr 2013 richten, sagte der Anwalt von Ulrich Wickert. Dem Autor und Produzenten selbst ging es bei seiner Klage, wie er sagt, nicht nur um ihn selbst, sondern um eine grundsätzliche Klärung – nun steht diese weiterhin aus.

Alexander Kluge hat unterdessen, wie er dieser Zeitung sagte, Kontakt zu Wickert und dem einstigen „Spiegel“-Chefredakteur Stefan Aust aufgenommen, um über eine mögliche Kooperation zu sprechen. Die nun fest verankerten Sendezeiten bei RTL dürfte das allerdings nicht betreffen. Ulrich Wickerts abschließender Kommentar zu dem Thema lautet: „Ich will nicht gegen Windmühlenflügel ankämpfen.“

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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