29. Juni 2007 Eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts hat der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gegen die staatlich subventionierte Internetplattform Perlentaucher recht gegeben (Az.: 9 U 100/06). In ihrer täglichen Zusammenfassung deutscher Zeitungsfeuilletons hatte die Firma über einen Beitrag dieses Feuilletons zum Stellenwert des Deutschland-Bildes im Schulunterricht (siehe: FAZ.NET-Spezial: Deutschsein als Dilemma) behauptet, dort sei für eine Reduktion der Schulstunden über Auschwitz plädiert worden. Das Gericht hat das als eine unwahre Tatsachenbehauptung bezeichnet, weder wörtlich noch sinngemäß sei dem Kommentar zum Streit über die Pausenhofsprache Deutsch ein solches Plädoyer zu entnehmen. Es handelt sich vielmehr um eine sinnentstellend verkürzte Zusammenfassung durch den Perlentaucher, stellt das Urteil fest, ohne dass der Autor des Artikels, Jürgen Kaube, das Fazit ,Reduktion der Schulstunden über Auschwitz' als eigenen Standpunkt auch nur angedeutet hätte.
Dass die Internetfirma, wie von ihr geltend gemacht wurde, auf ihrer Seite einen Link zu dem von ihr unwahr zusammengefassten Artikel gelegt haben will, ändert für das Gericht den Anspruch auf tatsachengemäße Zusammenfassungen nicht. Für die Rechtsverletzung sei es unerheblich, ob es einem Leser des Perlentauchers gelinge, Wahrheit bzw. Unwahrheit der Tatsachenbehauptung herauszufinden.
Auf ihrer von der Bundeskulturstiftung geförderten englischen Internetseite war die Firma auch nach einem vorinstanzlichen Urteil, das eine einstweilige Verfügung gegen sie ausgesprochen hatte, zunächst bei ihrer unwahren Zusammenfassung des Artikels geblieben. In der Gerichtsverhandlung selbst hatte der Redakteur des Perlentauchers, Thierry Chervel, seine sinnentstellende Art der Wiedergabe mit der Vermutung erklärt, der Autor jenes Artikels sei für eine Reduktion jener Schulstunden über Auschwitz, habe sich aber vielleicht nicht getraut, das so zu schreiben.
Text: F.A.Z.