Verkauf des Aufbau-Verlags

„Die Substanz ist ausgezeichnet“

20. Juli 2008 Der Aufbau-Verlag soll verkauft werden. Insolvenzverwalter Joachim-Voigt-Salus erklärt im Gespräch mit der F.A.Z., wie es mit dem Berliner Traditionshaus weitergehen soll.

Was bedeutet es, dass Sie sich mit Bernd F. Lunkewitz darauf geeinigt haben, den Verlag zu verkaufen?

Neben der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung ist Ziel der Insolvenzverwaltung, den Standort mit sechzig Beschäftigten des Aufbau-Verlages zu erhalten. Das ist auch das Interesse von Herrn Lunkewitz als Verleger. Dies lässt sich jedoch nur dann erreichen, wenn eine neue Person sämtliche Vermögenswerte im Zuge eines Betriebsüberganges erwirbt.

Die Einigung nutzt also vor allem der Sanierung des Verlages?

Hinderlich für eine „übertragende Sanierung“ wäre der Streit zwischen Herrn Lunkewitz und mir gewesen, welche Rechte wem gehören. Ein Käufer hätte dann nicht sicher beurteilen können, ob er von dem Insolvenzverwalter oder von Herrn Lunkewitz kaufen muss, um Inhaber der Rechte zu werden. Mit unserer Vereinbarung stellen Herr Lunkewitz und ich sicher, dass wir gemeinsam veräußern, so dass der Käufer in jedem Fall die Rechte und Vermögenswerte des Aufbau-Verlages erhält.

Dazu gehören also auch die Rechte aus der Zeit vor Lunkewitz’ erstem Kauf des Verlages im Jahr 1991?

Ja, der Aufbau-Verlag soll komplett mit allen Aktiva in Form eines Betriebsüberganges verkauft werden. Dazu werden auch die Alt-Rechte gehören, so dass der Erwerber unbeschränkt mit diesen arbeiten kann.

Sind die nach 1992, der Eintragung der GmbH ins Handelsregister, erworbenen Rechte nun Teil der Haftungsmasse der Gläubiger oder nicht?

Nach meiner Ansicht sind sie Haftungsmasse der Gläubiger. Herr Lunkewitz hat diese allerdings konsequent ebenfalls beansprucht. Mit unserer Vereinbarung haben wir dazu einen Vergleich erzielt, der die Zustimmung des Gläubigerausschusses fand.

Der Streit um den Namen „Aufbau“ ist damit beigelegt?

Mit der beabsichtigten gleichzeitigen Verfügung durch Herrn Lunkewitz und mich wird der Käufer alles erwerben. Dazu gehört auch der Name.

Wie kam es so plötzlich zur Einigung?

Von einer plötzlichen Einigung kann keine Rede sein. Wir haben um dieses Ziel seit Wochen gerungen. Wie bei jeder gelungenen Verhandlung ist schließlich nach einem Geben und Nehmen eine Übereinkunft erzielt worden. Für jede Seite war klar, dass nur gemeinsam der gewünschte Erhalt des Aufbau-Verlages erreicht werden kann.

Besteht nun Rechtssicherheit? Ist es ausgeschlossen, dass ein Käufer mit Schadensersatzforderungen des bisherigen Verlegers konfrontiert wird?

Ja, genau das ist ja der Inhalt unserer Vereinbarung. Die Odyssee um die Rechte am Aufbau-Verlag wird durch die konzertierte Aktion ein Ende haben.

Der fortgesetzte Rechtsstreit von Herrn Lunkewitz mit der Bundesregierung behindert Ihrer Meinung nach also nicht den Verkauf des Verlages?

Nein, das sind zwei Paar Schuhe. Der Käufer wird nicht tangiert, wenn Schadensersatz von der BvS – also der früheren Treuhandanstalt – gerichtlich eingefordert werden wird.

Innerhalb welchen Zeitraums ist ein Verkauf realistisch?

Wir wollen die Übertragung noch im September erreichen. Zuvor wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

Welche Summe schwebt Ihnen vor?

Dazu ist es noch zu früh. Im Übrigen habe ich dazu mit Herrn Lunkewitz Stillschweigen vereinbart, das auch der Käufer in Anspruch nehmen wird.

Die Unternehmensberatung Roland Berger wurde mit der Suche nach einem Investor beauftragt. Das deutet darauf hin, dass die Interessenten nicht gerade Schlange stehen.

Herr Lunkewitz und ich sind guter Hoffnung, Gespräche mit zahlreichen Interessenten führen zu können, um einen Übernehmer mit dem bestmöglichen Konzept zu finden. Das bisherige Echo ist groß und überaus erfreulich.

Wird der Aufbau-Verlag nach dem Verkauf noch derselbe sein?

Ich sehe keinen Grund, warum ein Erwerber in die ausgezeichnete Substanz des Verlages eingreifen sollte.

Ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass der Verlag zu einer weiteren Marke in einem Großkonzern wird?

Das ist Spekulation. Das Verlagsgeschäft soll am Leben bleiben, bisher spricht alles dafür, dass dies auch gelingen wird. Das Engagement der Mitarbeiter und ihre Vernetzung, die Autoren und die Verbindung zu den Lesern werden auch für den Käufer wesentliche Bausteine sein, um sich zu engagieren.

Für die Mitarbeiter im Haus ändert sich also nichts?

Dies ist mein Ziel. Ich bin jedoch Insolvenzverwalter und kein Prophet. Eine Garantie für jeden Arbeitsplatz gibt es weder im noch außerhalb eines Insolvenzverfahrens.

Was bedeutet die Einigung für die Aufbau-Autoren?

Die Vereinbarung ermöglicht die Fortsetzung des Geschäftes und damit auch die Erfüllung der Autorenverträge.

Das Gespräch führte Oliver Jungen.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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