Von Hubert Burda
30. Juni 2009 Die Diskussion über die Finanzierungsmöglichkeiten im Internet ist fast so alt wie das Netz selbst. Ich erinnere mich an eine Gesprächsrunde mit hochkarätigen Vertretern der digitalen Welt. Damals, 1995, ging es darum, wo zukünftig im Netz die höchsten wirtschaftlichen Potentiale lägen. Ein Teil der Runde, angeführt von Bill Gates, vertrat die Auffassung, in der Werbung. Für die anderen, zu denen auch ich zählte, waren es die Transaktionserlöse. Heute wissen wir: Beides ist richtig. Doch damals konnte kein Mensch ahnen, dass der Löwenanteil der Onlinewerbung nicht unmittelbar an Inhalte geknüpft sein würde, wie wir es damals kannten, zum Beispiel an journalistische Angebote im Netz, sondern an die Algorithmen marktdominierender Suchmaschinen, die auf diese Inhalte verlinken.
Onlinewerbung funktioniert. Aber sie landet vor allem bei Suchmaschinen wie Google oder Yahoo. Dort werden online weit höhere Umsätze erzielt als mit den Websites der Verlage. Zwar profitieren journalistische Angebote auch davon, dass Suchmaschinen die Nutzer an sie weiterleiten. Sie profitieren ebenfalls davon, dass sie einen Anteil an den Werbeerlösen der Suchmaschinen erhalten. Dennoch bleibt zu konstatieren, dass dies kein tragfähiges Geschäftsmodell für journalistische Qualität im Internet ist. Die Einnahmen decken bei den meisten Angeboten nicht annähernd die hohen Kosten, die für die Erstellung qualitätvoller journalistischer Inhalte aufgebracht werden müssen. Wir debattieren daher in zunehmendem Maße darüber, ob wir es weiter akzeptieren können, wenn andere kommerzielle Anbieter aus unseren Angeboten und damit von unserem originären journalistischen Handwerk einen größeren wirtschaftlichen Nutzen ziehen, als wir selbst es tun.
Schutz auch für Verlage
Noch genießen die Verlage für ihre journalistischen Online-Angebote keinen ausreichenden Schutz. Suchmaschinen, aber auch Provider und andere Anbieter profitieren überproportional von unseren teuer erstellten Inhalten. Doch wer die Leistung anderer kommerziell nutzt, muss dafür bezahlen. Dieses ökonomische Grundprinzip muss auch im digitalen Zeitalter mit seiner Link-Ökonomie“ gelten. Sonst sehen wir der schleichenden Enteignung der Inhalte-Produzenten tatenlos zu. Dabei gilt es, gemeinsam Regeln zu finden, ohne die freie Kultur des Netzes einzuschränken.
Vor diesem Hintergrund entstand die aktuelle Diskussion um ein Leistungsschutzrecht, das, im Unterschied zum Urheberrecht der Autoren, die Rechte jener schützt, die die Werke der Autoren vermitteln. Beispielsweise für die Musikindustrie oder die Filmproduzenten gibt es dieses Recht bereits. Für Verlage hingegen nicht. Sie brauchen die Sicherheit, dass ihnen das ausschließliche Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche Zugänglichmachung für Presseerzeugnisse zusteht, und das muss auch für digitale Medien gelten.
Recht auf nachvollziehbare Suchmaschinen
Doch sosehr sich in solch revolutionären Zeiten die Frage des geistigen Eigentums stellt, so sehr ist es wiederum offenkundig, dass eine ganz neue Medienindustrie aus vielen kleinen Aktivitäten entstanden ist, die ohne die starken Suchmaschinen nicht wahrnehmbar wären. Dadurch entstehen weitere Fragestellungen, auf die in diesem Zusammenhang hingewiesen sei.
Durch die Gatekeeper-Funktion der starken Suchmaschinen erwachsen uns perspektivisch ganz andere, größere Probleme. Sie verlangen, den Begriff des Leistungsschutzes weiter zu fassen, als es bisher geschieht. Wer also die Rechte der Kreativen im Netz wahren will, wer seine E-Commerce-Modelle davor schützen möchte, dass Suchmaschinen durch Plazierung entsprechender Suchergebnisse unserer Angebote umgehen, der steht vor weit größeren Aufgaben und hat den Bogen seiner Rechte deutlich weiter zu spannen. Dazu zählen: das Recht, im Netz von den Suchmaschinen nach objektiven, nachvollziehbaren Kriterien gefunden zu werden. Das Recht, an den Erlösen der Suchmaschinen fair und zu überprüfbaren Konditionen zu partizipieren. Das Recht auf Neutralität der Plattformen. Und damit verbunden die Garantie, dass Inhalte unserer Transaktionsangebote von Suchmaschinen nicht für eigene Geschäftsmodelle genutzt werden. Denn genau dies ist zurzeit technisch immer noch möglich.
Mehr Fairplay in der digitalen Welt
Wir müssen gemeinsame Spielregeln mit den Betreibern der Suchmaschinen erarbeiten. Für die Durchsetzung dieses erweiterten Begriffs des Leistungsschutzrechts brauchen wir Objektivierbarkeit und Dialog. Dialog mit der gesamten Kreativindustrie und mit den großen Playern im Web. Das wären die Chance für ein Fairplay in der digitalen Welt und der Grundriss für ein künftiges Recht der Kreativen Industrien, ihre Leistungen zu schützen. Dafür fordern wir auch die Unterstützung des Gesetzgebers.
Ein Plädoyer für ein Fairplay in der digitalen Welt ist somit ein Plädoyer für ein erweitertes Leistungsschutzrecht. Zugleich ist es die Forderung nach einem Recht auf Transparenz im Netz“. Ein Recht, das wir für uns beanspruchen und für das die Verlage in der nächsten Legislaturperiode kämpfen müssen, wenn, wie angekündigt, ein Gesetz für den Leistungsschutz auf den Weg gebracht werden soll.
Nun kann man sagen, dass jede Branche in dieser Zeit großer wirtschaftlicher Veränderungen zu kämpfen hat und sich anpassen muss. Diese Anpassung besteht insbesondere auch in der Einführung eines weiten Leistungsschutzrechtes, verbunden mit der Transparenz des Internets. Dennoch glaube ich, dass die Medien etwas anderes sind. Bei alldem geht es um viel mehr als die rechtliche Beanspruchung eines fair share and faire use“, eines fairen Umgangs mit Informationen und eines fairen Anteils an der Wertschöpfung im Internet. Es geht um die Bewahrung eines Kulturguts. Ich teile die Ansicht von Miriam Meckel, die kürzlich an dieser Stelle die fundamentale Bedeutung des Qualitätsjournalismus für unsere Demokratie hervorgehoben hat. Denn Demokratie, Meinungsfreiheit – diese Begriffe einer kritischen Öffentlichkeit – gehören wie Brot und Wasser zur Grundversorgung und sind in unserem Grundgesetz verankert. Ohne sie ist unsere Gesellschaft nicht vorstellbar. Die drei Gewalten Legislative, Judikative und Exekutive unterliegen einem sehr feinen Widerspruchverfahren – wie es der Philosoph Habermas beschrieben hat –, nämlich einer kritischen Öffentlichkeit, wie sie durch die Medien hergestellt wird. Ich denke, wir sollten von diesem sogenannten vierten Teil der Gewalten als der Mediativen“ sprechen.
Erfolgreiche Verlage wird es auch in Zukunft geben. Aber ihre Geschäftsgrundlage, insbesondere im Netz, wird zunehmend bedroht. Wir benötigen vernünftige und verlässliche politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Zeitungen und Zeitschriften. Und wir brauchen ein Recht auf Transparenz im Netz. Freier, verantwortungsvoller Journalismus muss refinanzierbar bleiben. Und wenn die strukturelle Krise der freien Presse deren finanzielle Spielräume enger werden lässt, muss die rechtliche Absicherung der wirtschaftlichen Basis umso mehr ein Selbsterhaltungstrieb unseres Rechtsstaats sein.
Hubert Burda ist Eigentümer der Hubert Burda Media und Präsident des Verbandes der deutschen Zeitschriftenverleger.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa