Digitalisierung

Urheberrechtsstreit um digitale Bibliothek: Erfolg für Google

28. Juni 2006 Im Streit um die Digitalisierung von Büchern hat der Internet-Suchmaschinenbetreiber Google am Mittwoch vor dem Hamburger Landgericht einen Erfolg verbucht. Die Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG, Darmstadt) hat ihren Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen Google auf Anraten des Richters überraschend zurückgezogen. Nach Auffassung des Gerichts hat es in dem verhandelten Fall keine Urheberrechtsverletzung gegeben.

„Das ist natürlich eine kleine Sensation für uns“, sagte Google- Justiziar Arnd Haller. Die Einstweilige Verfügung des Darmstädter Fachbuchverlags hatte sich sich gegen das von Google Ende 2004 gestartete Internetprojekt Google Book Search gerichtet. Das kalifornische Internet-Unternehmen will mit der massenhaften Digitalisierung von Büchern eine riesige Bibliothek für die allgemeine Volltextsuche im Internet aufbauen.

Das Projekt ist in der Vergangenheit wiederholt kritisiert worden, besonders in Europa. Verlage und Autoren sehen ihre Urheberrechte verletzt. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels (Frankfurt/Main) kündigte am Mittwoch daher an, er werde sehr genau beobachten, wie sich Google künftig verhalte, und weitergehende rechtliche Schritte prüfen.

Zufällig die eigenen Bücher im Netz gefunden

Stein des Anstoßes vieler Kritiker ist, daß Google erst auf ausdrücklichen Wunsch etwa eines Verlages bereits gescannte Literatur wieder aus dem Netz nimmt - im so genannten Opt-out-Verfahren. „Wir haben erst durch Zufall festgestellt, daß unsere Bücher im Netz verfügbar sind“, sagte Andreas Auth von der WBG. Kritiker fordern deshalb, daß Google vor einer Veröffentlichung jeweils die ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers einholen müsse.
In der in Hamburg verhandelten Sache sah der Vorsitzende Richter allerdings keine Verletzung von Urheberrechten gegeben. Die fraglichen Bücher habe Google nach entsprechender Aufforderung der WBG umgehend aus dem Netz genommen. Angesichts dieser klaren Richter-Meinung zog die Klägerin ihren Antrag zurück. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 100.000 Euro trägt die WBG.

Börsenvereins-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis nannte es „ein positives Zeichen“, daß Google die Textfragmente der WBG wieder aus dem Netz herausgenommen habe. „Insgesamt aber ist die Situation unbefriedigend, weil jederzeit eine weitere Urheberrechtsverletzung drohen kann. Dadurch wird dem Mißbrauch geistigen Eigentums Tür und Tor geöffnet.“ Der Börsenverein unterstützt die WBG in dem Verfahren. Die WBG ist ein wissenschaftlicher Verein mit rund 140.000 Mitgliedern, der Wissenschaft und Kultur fördert und als Verlag tätig ist.



Text: dpa

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