Kinderpornographie

„Second Life“ verliert seine Unschuld

Von Stefan Tomik

Der Betreiber verspricht ein System zur Altersidentifikation

Der Betreiber verspricht ein System zur Altersidentifikation

11. Mai 2007 Hätte das Politmagazin „Report Mainz“ Kinderpornographie im „gewöhnlichen“ Internet entdeckt, wäre das vermutlich keine „Story“ gewesen. Jeder weiß darum. Allein weil das in der virtuellen Online-Welt „Second Life“ passierte, nahmen die Medien die Meldung auf. Die Probleme aber sind keineswegs neu.

Die Berichterstattung über „SL“ geht damit in eine weitere, dritte Runde. In der ersten war es ein einziges Loblied auf das „Land der unbegrenzten Online-Möglichkeiten“. „Die Sehnsucht nach dem anderen Leben“ war offenbar auch bei Journalisten groß. Sie schickten eigene Figuren - Avatare - durchs Netz, bejubelten das rasante Wachstum der Nutzergemeinde - „mehr Einwohner als Berlin“ - und empfahlen „Dinge, die Sie Ihrem Avatar dringend anschaffen sollten“. In keinem Beitrag durfte ein Hinweis auf die SL-Millionärin Anshe Chung fehlen, die durch Immobiliengeschäfte in der virtuellen Welt angeblich ein reales Vermögen anzuhäufen verstand.

„Gott“ wird zum „Sunnyboy“

Dann kamen die Zweifel: Technisch läuft einiges schief, das Netz ist oft überlastet, die Grafikdarstellung von vorgestern, irgendwie geht's immer um Geld, aber richtig reich wird man doch sehr selten. Aus dem „Gott“ des „Second Life“, seinem Erfinder Philip Rosedale, wurde der „kalifornische Sunnyboy“. Jetzt verliert „Second Life“ nach dem Nimbus auch noch seine Unschuld.

Die ARD-Reporter beobachteten, dass kinderähnliche Avatare mit erwachsenen Figuren Sex hatten und für solche Dienste gegen Bezahlung regelrecht angeboten wurden. Außerdem bekamen die Journalisten von Nutzern der Online-Welt Fotos eines realen Kindesmissbrauchs angeboten. Überraschend ist das leider nicht. Warum sollte ausgerechnet „Second Life“ frei von perversen Inhalten sein, von denen es im allgemeinen Internet nur so wimmelt? Auch diese Welt ist so gut oder so schlecht wie die Menschen, die sie gestalten.

Bis zu fünf Jahre Gefängnis

Schon länger diskutiert die SL-Gemeinde über sexuelle Handlungen zwischen Avataren unterschiedlichen Alters; manche sprechen euphemistisch von „age play“. Im Februar dieses Jahres teilte die niederländische Staatsanwaltschaft mit, sie ermittele aufgrund mehrerer Anzeigen gegen Urheber von Kinderpornographie in „Second Life“. Damals wurden schon Bordelle mit Kinderavataren beobachtet.

Außerdem stand „Second Life“ immer wieder wegen Fällen von antisemitischer Hetze und Produktpiraterie in der Kritik. Das FBI ermittelt wegen illegalen Glücksspiels. Solche Fälle ereignen sich nicht nur in „Second Life“, sondern täglich vieltausendfach im Internet. Hier wie dort gelten dieselben rechtlichen Vorschriften.

Paragraph 184 b des deutschen Strafgesetzbuchs verbietet Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornographie. Das gilt nach bisheriger Rechtsprechung auch, wenn nicht Kinder involviert sind, sondern deren wirklichkeitsähnliche Abbildungen, etwa in Form von Comicfiguren - in „Second Life“ also den Avataren. Den Tätern drohen zwischen drei Monaten und fünf Jahren Gefängnis.

Ist Linden Lab verantwortlich?

Doch anders als vielfach berichtet hat die von der ARD eingeschaltete Staatsanwaltschaft Halle noch kein Ermittlungsverfahren gegen den SL-Betreiber Linden Lab eingeleitet. „Wir stellen lediglich Vorermittlungen an“, sagt Oberstaatsanwalt Peter Vogt. Denn die Frage ist offen, inwieweit die Firma für perverse Umtriebe der Nutzer verantwortlich gemacht werden kann: „Hier fehlt bislang eine klare Rechtsprechung.“

Wäre das Unternehmen als Inhaltsprovider einzustufen, trüge es die volle Verantwortung für die von Nutzern eingebrachten Darstellungen. Es spricht jedoch einiges dafür, Linden Lab als sogenannten „Hostprovider“ anzusehen. Dann wäre die Firma nach deutschem Recht nur verantwortlich, falls sie von kinderpornographischen Handlungen wüsste, aber nichts gegen sie unternähme.

Doch Linden Lab, das seinen Sitz fern der deutschen Strafgewalt in San Francisco hat, hilft nach Kräften. In einem Fall ermittelte die Firma, dass hinter den von den ARD-Reportern beobachteten Avataren ein 54 Jahre alter Mann und eine 27 Jahre alte Frau standen. Die Figuren der beiden wurden umgehend aus dem Netz verbannt. Ob man die wahre Identität der Nutzer ermitteln kann, muss sich erst noch zeigen, denn das Registrierungsverfahren lässt sich leicht austricksen. Ob die dabei angegebene Identität existiert, bleibt ungeprüft.

Betreiber verspricht Altersidentifikation

Auch daraus könnte Linden Lab ein Strick gedreht werden. Denn es ist auch strafbar, an sich legale Formen von Pornographie Minderjährigen zugänglich zu machen. In „Second Life“ fehlt aber bislang ein Verfahren um festzustellen, ob jeder Teilnehmer tatsächlich mindestens achtzehn Jahre alt ist, wie es die Teilnahmebestimmungen fordern.

Linden Lab will deshalb Mitte Mai ein System zur Altersidentifikation in Betrieb nehmen. Zukünftig sollen Zonen mit pornographischem Inhalt gekennzeichnet werden. Dort kommen nur noch solche Nutzer hinein, die sich dem Betreiber gegenüber ausgewiesen haben. Wie das genau geschehen soll, ist noch offen.

Gegen die Darstellung von Kinderpornographie hilft das allerdings nicht. Deshalb fordern Jugendschützer Linden Lab dazu auf, die Software so zu programmieren, dass sexuelle Kontakte mit Kinderavataren von vornherein ausgeschlossen werden.

Der Lack ist ab

Auch das wäre leider nur ein winziger Schritt, der am Problem der Verbreitung von Kinderpornographie wenig änderte. Einer aktuellen Studie zufolge hat „Second Life“ mittlerweile etwa 1,3 Millionen aktive Nutzer. Im Internet bewegen sich mehr als eine Milliarde Menschen.

Die Entzauberung von „Second Life“ dürfte angesichts der animierten Kinderpornographie wohl recht schnell voranschreiten. Der Lack der schönen neuen Welt ist ab. Die Aussagen ihres Erfinders Rosedale dürften inzwischen ein wenig kritischer aufgenommen werden, bezeichnet er „Second Life“ doch allen Ernstes als „nächsten Schritt in der Entwicklung der Menschheit“.

Neal Stephenson, der als „geistiger Vater“ virtueller 3-D-Welten gilt und mit seinem Roman „Snow Crash“ 1992 den Begriff „Avatar“ etablierte, bekennt freimütig, nie in „Second Life“ gewesen zu sein. Die „Netzeitung“ zitierte ihn mit den Worten: „Wenn ich auf meinem Totenbett liege, werde ich kaum sagen: Ich wünschte, ich hätte mehr Zeit damit verbracht, auf meinem Arsch zu sitzen und auf Pixel zu starren.“

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Linden Lab

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