Von Miriam Meckel
21. Oktober 2008 Deutsche Medienpolitik hat etwas Episches. Dauer und Zahl der erzählerischen Wendungen, die jeder Rundfunkänderungsstaatsvertrag hervorbringt, sind einmalige Inszenierungen. Die radikale Veränderungskraft hingegen, die im Brechtschen epischen Theater steckt, suchen wir vergeblich. Da halten es die Bundesländer doch lieber mit Herrn K. Was tun Sie, wenn Sie einen Menschen lieben, wurde der gefragt. Ich mache mir einen Entwurf von ihm und sorge, dass er ihm ähnlich wird. - Wer? Der Entwurf? - Nein, sagte Herr K., der Mensch.
Eine Schlusszuckung der analogen Welt
Die Ministerpräsidenten lieben den Rundfunk, besonders den öffentlich-rechtlichen. Sie machen alle Jahre wieder einen Entwurf von ihm und sorgen, dass er ihm ähnlich wird. Über den aktuellen Entwurf entscheiden sie morgen. Vermutlich werden sie die in zäher Aushandlung erarbeitete Vorlage abnicken. Es ist ein Vertrag, der im Scheitern der großen medienpolitischen Linie alles durch kleinteilige Regelungen zu steuern versucht. Er war medienpolitisch schon überholt, bevor seine Beratung begonnen hatte. Herauskommen wird dennoch ein Regelwerk mit Beweiskraft - dafür dass die Bundesländer längst nicht mehr Schrittmacher der Medienpolitik sind.
Zugestanden: Es war vor einigen Jahren nicht abzusehen, wie sich das Internet entwickeln würde, wie es Schritt für Schritt mit anderen medialen Plattformen konvergieren und sie zu einem großen Netzwerk verbinden würde. Eine Schlusszuckung der analogen Welt hat der ARD-Vorsitzende Fritz Raff die Regelungen genannt, die der Rundfunkstaatsvertrag vorsieht. Damit hat er aus heutiger Sicht recht. Doch nach zukunftsweisenden Regelungen für ein Zusammenspiel von öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Medien im Netz suchen wir auch im neuen Entwurf des Staatsvertrags vergeblich.
Auf untergehendem Segelschiff gemütlich machen
Dabei zeigt sich längst: Das Netz ist allgegenwärtig. Die Online-Studie von ARD und ZDF belegt für 2008 zum ersten Mal: Junge Menschen zwischen vierzehn und neunzehn verbringen mehr Zeit im Netz als mit Fernsehen oder Radio. Diese digital natives werden das beibehalten. Sie werden zur ersten Generation der surfenden Omis und Opis, für die das Internet eine wichtige, wahrscheinlich die wichtigste Quelle ist.
Das macht klar, warum alle die geirrt haben, die versuchen, einen Expansionsfirewall zu aktivieren, um dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Weg ins Netz zu verbauen. Es lässt sich nicht weniger drastisch formulieren: Wer nicht im Netz ist, der ist nicht mehr. Das müssen sich diejenigen klarmachen, die fordern, der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe im Internet nichts zu suchen. Beliebtestes Argument: ARD und ZDF sollten sich aufs Fernsehen beschränken und das Netz meiden. Übersetzt heißt das, man solle es sich doch auf einem untergehenden Segelschiff gemütlich machen und die vielen motorisierten Rettungsboote vorbeiziehen lassen. Wenn sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht in ein Netzmedium transformiert, stirbt er aus. So klar und einfach ist die Erkenntnis, die wir aus den vergangenen zehn Jahren des Medienwandels ziehen können.
Anachronistischer Ansatz
Heißt das dann, dass ARD und ZDF im Internet unbeschränkt expandieren sollten und machen können, was sie wollen? Nein. Die deutsche Medienpolitik muss endlich beantworten, was sie für das Zusammenspiel von öffentlich-rechtlichen und privaten Medienanbietern in einem konvergierenden Medienmarkt eigentlich tun will.
Dabei gibt es drei grundsätzliche Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre, an denen man sich orientieren kann: Es gibt keinen singulären Rundfunkmarkt mehr. Wenn wir nach adäquaten Regulierungsmodellen fragen, dann müssen wir uns ein Gesamtbild vom Medienmarkt machen. Denn eine separate Betrachtung von Rundfunk, Print und Internet ist längst ein anachronistischer Ansatz und führt genau zu den Problemen, vor denen die Länder nun wieder stehen. Wir haben es mit einem Gesamtmedienmarkt zu tun, getragen von einem Modell außenpluraler Vielfalt. Der wird, technologisch betrachtet, in naher Zukunft ausschließlich auf der Plattform Internet aufbauen (mit analogen Derivaten) und auch publizistisch auf allen Ebenen vernetzt sein.
Keine Überlebensgarantie
Es gibt keine Gründe mehr für eine Sonderbehandlung des Rundfunks gegenüber anderen Medienformen. Mediennutzer bedienen sich spielend dieser außenpluralen Vielfalt. Sie lesen weiter Zeitung und nutzen auch Angebote der Printhäuser im Netz. Sie schauen die Tagesschau im Fernsehen, aber auch im Internet und auf dem iPod sowie Videos auf Youtube. Sie chatten bei Facebook, stolpern über einen Begriff, den sie bei Wikipedia nachschauen, und lesen dazu das Online-Dossier einer Tageszeitung. Und sie werden genauso durch die Lektüre der gedruckten Zeitung oder durch ein Fernsehmagazin auf etwas aufmerksam, was sie im Netz weiterverfolgen.
Das hätte auch das Bundesverfassungsgericht in seinem letzten Rundfunkurteil berücksichtigen müssen. Das Gericht besteht dagegen auf umfänglichen gesetzlichen Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt. Zur Begründung stellt es lapidar fest: Die technologischen Neuerungen der letzten Jahre und die dadurch ermöglichte Vermehrung der Übertragungskapazitäten sowie die Entwicklung der Medienmärkte haben nichts verändert. Vor zehn Jahren hätte man dieses Urteil verstehen können, heute ist es aus der Zeit gefallen.
Die deutsche Medienlandschaft braucht eine grundsätzliche Neudefinition der Markt- und Vielfaltsdimensionen. Wer sich im amerikanischen Markt umschaut, erkennt schnell, warum dort neue publizistische Formen im Netz, wie Weblogs oder die Huffingtonpost, erfolgreich sind: Die Zeitungslandschaft ist derart miserabel, dass eine Lücke für Neues klafft. Deutschland hat im Vergleich zu vielen anderen Ländern ein hervorragendes Printmedienangebot.
Dennoch gibt es auch dafür keine Überlebensgarantie, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Seit Jahren wandern die Einnahmen aus dem Anzeigengeschäft der Zeitungen ins Internet ab. Der Werbekuchen dort wächst überproportional, aber das kompensiert nicht die Verluste im analogen Geschäft. Zeitungen und Zeitschriften werden in ihrem vielfältigen Angebot jedoch nur dann überleben, wenn sie hochwertige Produkte liefern können. Die sind teuer, weil sie journalistische Kreativität und Recherche voraussetzen.
Föderale Bürokratisierung der Medienpolitik
Printmedienhäuser müssen die Chance haben, ihre Angebote im Netz auf- und auszubauen. Das können sie nur dann, wenn sie unter Wettbewerbsbedingungen agieren können. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem Gebührenaufkommen von mehr als sieben Milliarden Euro im Internet alles darf, klemmt das die Entwicklungschancen für privatwirtschaftliche Medienunternehmen ab, die ihre Aktivitäten am Markt refinanzieren müssen.
Das strukturelle Marktversagen, das als Argument für ein duales Rundfunksystem angeführt wurde, um die Sondersituation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu legitimieren, trifft den gesamten Medienmarkt: Wenn viele Angebotsformen im Netz gebührenfinanziert werden, können privatwirtschaftliche Unternehmen nicht mehr mitziehen. Mangelnder Wettbewerb katapultiert sie nicht nur aus dem Netz, sondern auch aus dem Markt. Denn wer nicht im Netz ist, ist über kurz oder lang nicht mehr im Markt.
Im Grunde bleibt beim jetzt vorliegenden Entwurf zum zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag alles beim Alten. Neu ist nur, dass die Budgetdeckelung der Online-Aktivitäten für ARD und ZDF entfällt und nun alle Angebote einen Drei-Stufen-Test bei den zuständigen Gremien durchlaufen müssen. Ein Test, der den öffentlichen und publizistischen Wert und die dafür nötigen finanziellen Aufwendungen klärt. Alle diese Vorschläge haben sehr viel mit einer föderalen Bürokratisierung der Medienpolitik zu tun, verweigern sich aber den Veränderungen des Medienmarktes.
ARD und ZDF müssen Qualitätsprogramme liefern
Ein Grund dafür ist auch die enorme Lobbykraft, die ARD und ZDF entfalten. Das ZDF hat bei den Verlegerplänen zur Begrenzung der Online-Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen gleich von einem digitalen Morgenthauplan gesprochen. Unter der lautstarken Klage über die Vernichtung ihres Systems läuft offenbar nichts. Doch es geht nicht um einen Morgenthau-, sondern einen zukunftsorientierten digitalen Marshallplan, der die Rahmenbedingungen für den Übergang des deutschen Mediensystems in die Netzwelt setzt:
Die Kernkompetenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss neu definiert werden. Der überstrapazierte Begriff der Grundversorgung trifft nicht mehr den Kern und muss auf ebendiesen Kern zurückgeführt werden. ARD und ZDF müssen Qualitätsprogramme liefern, die im freien Markt nicht refinanzierbar sind. Dazu gehören sicherlich hochwertige Nachrichten- und Kulturprogramme, Dokumentationen und Spielfilme. Die Kernkompetenz des öffentlich-rechtlichen Systems liegt unter den Bedingungen des Medienmarktes also im Angebot der meritorischen publizistischen Güter, die der Markt selbst nicht oder nicht in ausreichender Anzahl hervorbringt.
Tradition hochwertiger audiovisueller Dokumentation
ARD und ZDF sollten auch außerhalb dieses Grundversorgungskerns machen können, was sie für richtig halten, allerdings unter den Bedingungen von Markt und Wettbewerb. Alle Angebote, die aus dieser eng gefassten Kernkompetenz herausfallen, dürfen nicht durch Gebühren finanziert werden. Dazu können die Anstalten kommerziell aktiv werden und auch Kooperationen mit privatwirtschaftlichen Medienunternehmen eingehen, wie WDR und WAZ das schon tun. Wichtige Voraussetzung: Diese Aktivitäten müssen geprüft und kontrolliert werden, etwa durch die Landesrechnungshöfe, um sicherzustellen, dass keine Gebührengelder verwendet werden.
Und schließlich haben die öffentlich-rechtlichen Anstalten die Aufgabe, das medienkulturelle Gedächtnis unserer Gesellschaft fortzuschreiben. In allen Bereichen der audiovisuellen Produktion werden Kosten gespart und Tätigkeitsfelder zusammengeführt. Journalisten laufen mit Mikro und Digicam durch die Welt, um alle Berichtsformen und -formate eines Ereignisses zu bedienen. Die Ästhetik von Youtube zeigt, dass die audiovisuelle Ad-hoc-Inszenierung die Bewegtbildkultur verändert. Es wäre eine ureigene Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Tradition hochwertiger audiovisueller Dokumentation aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln, auch im Internet.
Websites setzen die politische Agenda
Vielleicht sollten die Ministerpräsidenten doch noch einmal überlegen, was sie hier zu entscheiden haben. Es geht nämlich nicht um einen Staatsvertrag, der den Rundfunk regelt. Es geht um die politische Gestaltung einer gesellschaftlichen Grundfunktion: Verständigung und Vergewisserung über mediale Kommunikation. Damit entscheiden sie auch über die Grundlagen und Funktionen des politischen Systems, das sie hervorbringt und legitimiert.
Die meisten glauben noch immer, der Beitrag im regionalen Fernsehmagazin sichere ihnen die Wiederwahl. Ein Blick auf den amerikanischen Wahlkampf zeigt, wie schnell sich die Spielregeln ändern können. Dort setzen Websites die politische Agenda. Wenn die Ministerpräsidenten die medienpolitischen Grundlagen also schon nicht aus politischer Weitsicht neu austarieren können oder wollen, dann vielleicht wenigstens aus politischem Egoismus.
Miriam Meckel ist Professorin für Kommunikationsmanagement an der Universität St. Gallen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa