Von Thomas Thiel
Dass die Gebühreneinzugszentrale nicht will, dass man von GEZ-Gebühren spricht, wissen wir erst seit kurzem . Zum Wochenende kam heraus, dass sie einem Onlinedienst die Benennung verbieten lässt. Gesetzliche Rundfunkgebühren habe es zu lauten (siehe auch: Abmahnung). Inzwischen rudert man zurück. Es gehe eher um die Korrektur falscher Tatsachenbehauptungen, sagte ein ARD-Sprecher.
Die Gebühren an sich aber will die GEZ schon. Wie die Methoden aussehen können, deren sich Gebührenbeauftragte bedienen, und dass die GEZ sich in einer Grauzone bewegt, schildert FAZ.NET an dieser Stelle.
Die Fallsammlung wird fortgesetzt.
Text: F.A.Z., 27.08.2007, Nr. 198 / Seite 38
Bildmaterial: CINETEXT