Von Maria Holzmüller
24. August 2007 Ein schlechter Ruf ist schnell erworben, ihn wieder loszuwerden dauert meist länger. Ob es der richtige Weg ist, ihn einfach per Anwalt verbieten lassen zu wollen, erscheint allerdings fraglich. Diesen Versuch unternimmt derzeit jedoch die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ). In einem Abmahnungsschreiben hat sie das Internetbildungsportal Akademie.de, das vornehmlich Informationsbeiträge zu wirtschaftlichen Themen ins Netz stellt, nun aufgefordert, seine irreführende Darstellung der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht und der Maßnahmen zur Durchsetzung der gesetzlichen Ansprüche auf der Internetseite“ zu unterlassen.
Insbesondere stört sich die GEZ an der Verwendung nicht existenter Begriffe, die offenbar nur dazu dient, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen“. Ein Vorwurf, den Akademie.de vor allem durch die wiederholte Erwähnung der sogenannten GEZ-Gebühren“ auf sich zog. Laut GEZ müsste es nämlich heißen: gesetzliche Rundfunkgebühren“. Ebenso unrechtmäßig sei der Begriff GEZ-Brief“, der zukünftig durch die Formulierung Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird“ zu ersetzen sei.
5100 Euro Strafe je Wort
Insgesamt dreißig, in ihrem Wortlaut durchaus gebräuchliche Begriffe, werden in dem Abmahnungsschreiben, das dieser Zeitung vorliegt, angeführt und ihren jeweils rechtmäßigen Übersetzungen gegenübergestellt: Der GEZ-Fahnder“ ist demnach eigentlich der Beauftragtendienst der öffentliche-rechtlichen Rundfunkanstalten“ (wahlweise auch: Rundfunkgebührenbeauftragter“) und der GEZ-Gebührenbescheid“ soll Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über gesetzliche Rundfunkgebühr“ heißen. Hält sich Akademie.de nicht an die vorgeschriebene Variante, soll sie künftig für jedes falsche Wort 5100 Euro Strafe bezahlen.
Allgemein geläufige Begriffe wie GEZ-Gebühr“, wie sie, trotz ihrer angeblichen Nicht-Existenz“ auf rund 98.600 Internetseiten zu lesen sind, wird Akademie.de nach eigenen Angaben auch zukünftig verwenden. Derzeit allerdings erklärt sich das Internetportal zur GEZ-freien Zone“ und hat alle entsprechenden Artikel aus dem Netz genommen. Diese Maßnahme schien auch in Hinblick auf die weiteren 32 Punkte naheliegend, die das Abmahnungsschreiben anführt.
Darin bezieht sich die GEZ auf falsche, meist negative Darstellungen ihrer Einrichtung und ihrer Arbeitsweise auf Akademie.de. Auf den Vorwurf der üblen Nachrede“ werden die Betreiber der Internetseite reagieren und auf die betreffende Unterlassungserklärung eingehen. Die erste von der GEZ gesetzte Frist konnte allerdings aus fromalen Gründen nicht eingehalten werden. Das derzeitige Schreiben macht nicht deutlich, wem gegenüber wir uns mit der Unterlassungserklärung verpflichten“, sagt Sebastian Biere, Anwalt von Akademie.de. Da sich die GEZ als nicht rechtsfähig“ bezeichnet, könne man ihr gegenüber das Schreiben nicht unterzeichnen. Bis diese Frage geklärt ist, könnte der Imageschaden der GEZ durch die Abmahnung um einiges größer werden als durch sämtliche Artikel auf Akademie.de.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa