Finale vorm BGH?

F.A.Z. und SZ verlieren im Streit um ihre Buchkritiken

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die „Süddeutsche Zeitung“ haben in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt einen Prozess gegen den Internetdienst „Perlentaucher“ verloren. Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Lesermeinungen zum Beitrag

13. Dezember 2007 22:34

Verlage, der Autorenschutz im Internet und Günter Grass

Edelgard Mank (kautokeine)

Der Perlentaucher hat gegen FAZ/SZ obsiegt. Zu befürchten steht nun die Fortsetzung des Rechtsstreits vor dem BGH. Zwar ist eine eindeutige gesetzliche Regelung sinnvoll im Hinblick auf weitere mögliche Rechtsstreitigkeiten wegen unklarer Rechtslage. Aber zu befürchten ist eine gesetzliche Reglementierung hinsichtlich der Auslegung, was freie Autorenschaft ist und was nicht. Operation Richtung Zensur? Ich will hoffen, daß man es in letztem Fall mit nicht ganz weltfremden Richtern zu tun haben wird.
Interessantes nebenbei: Günter Grass hat es der FAZ verboten, seine Korrespondenz mit Karl Schiller öffentlich zu gebrauchen, wie das Börsenblatt berichtete.
Vermehrt um die Kenntnis des Gebarens der Zeitungsverlage FAZ/SZ gegenüber Autorenrechten im Zusammenhang mit Genion/GBI et al. habe ich nur einen Wunsch: Ich hoffe sehr und dringlichst, daß diese Sache bei der Verhandlung vor dem BGH - wovon ich ausgehe - zur Sprache kommt, und zwar in aller Schärfe.
Das wäre ja noch schöner, daß Zeitungen wie der FAZ andere Rechte eingeräumt werden als dem Perlentaucher.

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