Wieder ein Sieg über die Medien: Prinzessin Caroline

Pressefreiheit

Jetzt redigieren Richter

Was ist von „allgemeinem Interesse“? Diese Frage muss künftig im besonderen immer dann beantwortet werden, wenn Fotos von Prominenten veröffentlicht werden sollen. Das neue „Caroline-Urteil“ des Bundesgerichtshofes fordert die Richter auf, sich an den Redaktionstisch zu setzen.

Lesermeinungen zum Beitrag

08. März 2007 11:09

"Jetzt redigieren Richter"

Hans-Joachim Schulze (Schulze987)

Die beanstandeten Urteile reihen sich ein in den Kanon abnehmender Bürgerfreiheitsgewährung durch die Drei Gewalten. Die FAZ folgt dieser Spur unserer Noch-Demokratie m.E. noch viel zu wenig. Der Vergleich soll nicht mißverstanden werden: Aber die abnehmende Freiheit begann s.Zt. nicht erst mit Hitler und seinen Schergen . Die Weimarer Republik und auch andere Staaten rundum zeigten früh genug Warnsignale des Zeitgeistes abnehmender Bürgerfreiheit. Ganz so weit sind wir noch nicht. Aber unsere Witterung sollte Anlaß zum Widerstand hiergegen geben.Und hoffe man nicht auf die Dritte Gewalt. Sie war und ist allenthalben des jeweiligen Zeitgeistes Kind und wird es immer bleiben.
Hans-Joachim Schulze, Hameln/Frankenberg

Diese Lesermeinung bewertenBelanglos Lesenswert
07. März 2007 18:50

@Lamp

Wilhelm Friedrich (WillyF)

Sehr gut gesehen, werter Lamp! Damit bestehen Sie jeden Grundkurs im Europarecht mit Auszeichnung. Ich konzediere Ihnen, dass die korrekte Bezeichnung EuGHMR oder für wirkliche Fachleute EGMR heißt. Diese Ungenauigkeit bitte ich mir nachzusehen.

Alles andere wollen Sie ja wohl nicht ernsthaft bestreiten wollen. Die Judikate des EuGHMR haben mit juristischer Subsumtion in unserem herkömmlichen Sinne oft nur wenig zu tun; gleiches gilt übrigens auch für den EuGH (ohne MR), der gestern von mir nicht gemeint war. Eins ist klar: Wir haben mittlerweile ein Europa des kleinstmöglichen Nenners, in dem vieles nivelliert wird und gewachsene Verfassungskulturen wie die der Bundesrepublik Deutschland bei Europabezug immer seltener eine Rolle spielen. Wir brauchen daher dringender denn je WENIGER und nicht MEHR Europa, aber vor allen Dingen auch ein BVerfG, das endlich bereit ist, den Konflikt mit der EU offen auszutragen und aus seiner Sicht die Grenzen zwischen nationalem Verfassungsrecht und EU-Recht zugunsten des nationalen Rechts deutlicher abzustecken. Darauf warten wir schon viel "Zulange" I und II - möchte man fast sagen.

Werter Lamp, kluge Äußerungen Ihrerseits zur Normhierarchie sind aus meiner bescheidenen Sicht entbehrlich.

Diese Lesermeinung bewertenBelanglos Lesenswert
06. März 2007 20:09

Grenzen verhindern Missbrauch der Freiheit

Dieter Kahlmann (DKEH)

Es ist schon lächerlich, dass immer wenn die Auswüchse des neugierigen Boulevardjournalismus begrenzt werden, die ganze Demokratie und die Pressefreiheit bemüht werden. Kein ordentlicher Journalist oder Fotograf sollte sich durch dieses Urteil eingeschränkt fühlen. Wer eben nicht genug Berufsethik hat und/ oder nicht in der Lage ist die Rechte seiner Mitmenschen (prominent oder nicht) zu respektieren, braucht offensichtlich eine Vorschrift. Peinlich aber wahr und vor allem praktisch. Die Qualität der Berichterstattung in Wort und Bild sollte ein Prüfstein innerhalb dieser Zunft sein. Dem ist nur nicht so, im Gegenteil der Missbrauch der Pressefreiheit für bloße Neugier und Einmischung in private Angelegenheiten ist an der Tagesordnung. Mit der schier unbegrenzten Freiheit konnte man in dieser Sparte offensichtlich nicht angemessen umgehen. Es war absolut überfällig hier Grenzen zu ziehen, die selbstverständlich sein sollten. Einen Verlust für die Demokratie kann ich hier nicht entdecken, im Gegenteil.

Diese Lesermeinung bewertenBelanglos Lesenswert
06. März 2007 20:01

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist nicht der EuGH

Nicolas Lamp (nicolaslamp)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der für die Caroline-Rechtsprechung verantwortlich zeichnet, ist ein Organ des Europarates und hat mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem Rechtsprechungsorgan der Europäischen Gemeinschaft, überhaupt nichts zu tun. "Weniger Europa" (dieses Schlagwort soll sich wohl auf die europäische Verfassungsdiskussion beziehen) würde nichts daran ändern, dass Deutschland an die europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950, auf deren Basis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Recht spricht, gebunden ist. Man sollte schon wissen, gegen wen (oder was) man polemisiert.

Diese Lesermeinung bewertenBelanglos Lesenswert
06. März 2007 20:00

Presse ueber Presse

Marc Rieger (rieger74)

Untergang der Pressefreiheit! Maulkorb fuer Journalisten! Ausverkauf der Demokratie! Jetzt redigieren die Richter!
Man koennte sich viele schoene Schlagzeilen einfallen lassen. Allen gemein ist, dass sich die Presse (hier die FAZ) ueber ein Urteil beschwert, dass die Presse (nicht in erster Linie, aber vielleicht ja auch einmal die FAZ) betrifft. Dass das ganze nicht in der Form eines Kommentars, sondern in Form eines Artikels geschieht, dieser am Schluss aber sogar ein Verraeterisches "wir" verwendet, ist interessant.
Alles in allem erinnert mich dieser "Bericht" an die "Berichte" zum Thema Fernsehgebuehren, die man bei ARD und ZDF sehen kann... Zumindest ist er aehnlich ausgewogen.
Persoenlichkeitsrechte von Promis? Ach, Gewaesch. Entweder Promi oder Mensch, da muessen sie sich halt entscheiden. Und wenn man Promi ist und keiner sein will? Pech gehabt! Muss man sich halt beim Gang auf die Strasse besser verkleiden.
Ehrlich gesagt, ich kann ohne solche Null-Meldungen wie "Caroline beim Einkaufen" sehr gut leben, und denke beim besten Willen nicht, dass das Urteil hergibt, wirkliche Meldungen zu unterdruecken.

Diese Lesermeinung bewertenBelanglos Lesenswert
06. März 2007 18:53

Deutsches Verfassungsrecht hat den EuGH selten gekümmert!

Wilhelm Friedrich (WillyF)

Die Pressefreiheit ist für die Demokratie schlechthin konstituierend, wie das BVerfG stets betont. Aber deutsches Verfassungsrecht hat den EuGH in der Vergangenheit selten gekümmert. Sonst wären die Vorgaben des EuGH, an denen sich nun leider auch der BGH orientiert, mit Sicherheit wesentlich pressefreundlicher ausgefallen. Den betroffenen Presseorganen wird nichts anderes übrig bleiben als ihr Recht beim BVerfG einzuklagen. Auch wenn man über viele Judikate des BVerfG trefflich streiten kann, sie haben im Gegensatz zu den Entscheidungen des EuGH einen entscheidenden Vorteil: In Karlsruhe bemüht man sich stets um eine fundierte juristische Argumentation und abgewogene Ergebnisse. Derartiges sucht man in den Entscheidungen des EuGH nicht selten vergebens.

Deshalb kann die Forderung nur lauten: Wir brauchen WENIGER Europa und KEINE europäische Verfassung, wenn unser nationaler Grundrechtsstandard halbwegs erhalten bleiben soll. Und es wird höchste Zeit, dass Karlsruhe seiner Funktion als Hüter unserer nationalen Verfassung auch gegenüber dem EuGH in Zukunft wesentlich deutlicher gerecht wird. An diesbezüglichen Warnungen hat es in der Vergangenheit nicht gefehlt. Deshalb sollte Karlsruhe diesen Warnungen Taten folgen lassen!

Diese Lesermeinung bewertenBelanglos Lesenswert
06. März 2007 18:16

Jetzt redigieren die Richter

Jan Froehlich (JanFroehlich)

Man sollte dieses Urteil etwas entspannt sehen, auch "Prominente" haben ein Recht auf Privatsphäre und dies wird ihnen nun gewährt. Der pinkelnde Ernst-August ist ebenso ungeschützt wie auch sein Tempoverstoss - beides kann auch in Zukunft Gegenstand der Berichterstattung sein wie auch anders Verhalten, das für die Meinungsbildung relevant ist wie Prinz Harrye Kostümierung in Wehrmachtsuniform auf einer privaten Party.

Diese Lesermeinung bewertenBelanglos Lesenswert
1 - 7 von 7 Lesermeinungen
Suche in Beitrag Lesername oder Login
Datum bis
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche