Öffentlich-rechtliche Onlinepläne

Dann muss das Beispiel BBC auch jetzt gelten

Jürgen Doetz, Präsident des Privatsenderverbands VPRT

Jürgen Doetz, Präsident des Privatsenderverbands VPRT

24. November 2008 In Großbritannien ist etwas Seltsames passiert: Die BBC, die dem hiesigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Vorbild gilt, ist mit ihrem Plan, 65 neue Online-Portale zu gründen, spektakulär gescheitert. Und zwar durch das Votum nach dem neuen „Public-Value-Test“. Den bekommen wir ja auch. Haben wir dasselbe zu erwarten?

Dieses Beispiel zeigt zumindest, wie der Dreistufentest, wenn man ihn richtig versteht, funktionieren kann. Ich war auch überrascht, wie die BBC darauf reagiert hat. Sie hat anerkannt, dass der Plan gescheitert ist und – das war es dann auch. Wenn ich mir vorstellen sollte, wie das bei uns abliefe, dann würde ich damit rechnen, dass ARD und ZDF den Untergang des Abendlandes beschwören und Fackelmärsche organisieren.

Bei uns werden den Dreistufentest ja die Rundfunkräte der Sender machen.

Den Rundfunkräten könnte der Vorgang in Großbritannien Anlass zum Nachdenken geben und in Erinnerung rufen, dass sie sich als Sprachrohr der Gesellschaft verstehen sollten und nicht als Vollzugsorgan der Sender. Wenn die BBC, zuletzt vom ZDF, stets als leuchtendes Beispiel herangezogen wird, sage ich: Dann gilt das aber auch jetzt. Das ist eine deutliche Herausforderung für die deutschen Rundfunk- und Verwaltungsräte. Sie müssen klarmachen, dass sie sich als Repräsentanten der Gebührenzahler verstehen. Das wäre ein Silberstreif am Horizont nach der Debatte über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, an deren Ende der Dreistufentest von manchen als Feigenblattveranstaltung angesehen wird.

Der Test mag gut gemeint sein. Aber wovon soll er noch handeln? ARD und ZDF lassen sich im Rundfunkstaatsvertrag alle Wünsche – digitale Familien- und Jugendkanäle, Online-Angebote ohne Einschränkung – gerade gesetzlich festschreiben. Da gibt es nichts zu testen.

Der Dreistufentest wird in Deutschland in der Tat durch die Möglichkeit, neue Angebote gesetzlich zu definieren, ausgehöhlt. Ich verstehe daher diejenigen nicht, die nicht erkennen, dass mit dem Rundfunkstaatsvertrag eine dritte Säule des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – im Internet – festgeschrieben wird. Aber ein Beispiel, wie es die BBC jetzt liefert, bleibt auf der Agenda, bis die Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks doch einmal gestoppt wird. Und sei es durch den Gebührenzahler, den eigentlichen Souverän des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die Fragen stellte Michael Hanfeld.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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